Muss es mal einer drauf anlegen, bis es vor Gericht geht.
Möglich ist aber auch, dass es keine Urteile gibt, weil die Verfolgungsbehörden -ob Straßenverkehrsämter, Polizei oder gar die Staatsanwaltschaften, es eben auch so sehen und die Dinger rechtzeitig einstampfen ... spätestens in Deinem Fall, wo Du Dich doch erkundigt hast wie es geht, sogar einen Aufsatz vom Fachmann eruiert hast, hat der Rechtsstaat seine Probleme Dich am Ende zu verurteilen...
Denn man muss nicht nur den Tatbestand (ich fahre KOM mit 8 Personen) erfüllen sondern auch noch, Rechtswidrig und Schuldhaft handeln. und da wird es dünne...
Strafbar kann man auch nur sein, wenn die Vorschrift "hinreichend bestimmt" ist. Der Bürger muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich eventuell aus seinem Verhalten ergeben. Die staatliche Reaktion auf Handlungen muss voraussehbar sein, andernfalls wäre der Bürger der Willkür des Staates ausgesetzt. Hier ist die Lage so verzwickt, das nicht mal ausgebildete Juristen eine eindeutige Antwort finden bzw. sicht am Ende trefflich streiten.
Schuld im strafrechtlichen Sinne beschreibt die Vorwerfbarkeit eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens.
Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt auch voraus, dass der Täter sich anders hätte entscheiden können, das nahe liegende nicht getan hat um den Frevel seines Verhaltens zu erkennen. Auch hier wird es wohl schwierig, denn wie willst Du Dich anders entscheiden, wenn Du doch keinen Anhalt findest etwas falsches bzw. verbotenes zu tun.
SIEHE
Auch ob das Verhalten wirklich rechtwswidrig ist, wird fraglich sein, denn Rechtswidrig heißt, Tatbestand(fahren mit einem KOM, mit 8 Personen) ist erfüllt und es gibt keine Rechtfertigungsgründe... (Notwehr, Nothilfe oder eben "
Erlaubnis durch vorliegende FE") Du hast eine FE von der Du ausgehst und davon überzeugt bist es ist die richtige... und so steht es in der Fachliteratur ...
Würde sagen, wenn das durch dummen Zufall bis vor Gericht gehen sollte, wird es spätestens dort Gericht wegen "Geringfügigkeit" nach 153 StPO eingestellt, es gibt wieder kein Urteil und wir suchen noch die nächsten 50 Jahre danach...
Die Rechtslage mit heutigen FE-Absolventen ist ja eindeutigt, da gibt es also keinen Handlungsbedarf.
Die übrige Alt-Rechtslage wird sich ja biologisch klären... wenn der letzte Altinhaber hinieden ist...
Würde es daher entspannt angehen....