Bus fahren mit LKW-Führerschein

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Elron666
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Elron666 » Fr 3. Feb 2017, 21:01

Roland,
da hilft nur Bus fahren bis du mal überprüft wirst, was aber sehr lange dauern kann, wenn du dich an die Verkehrsregeln hältst... ;)
Und dann musst du mindestens erst einmal eine Owi angehangen bekommen, um weitere rechtliche Schritte gehen zu können...
und eh das dann mal bei einem Richter landet, bin ich im Kurzhaar und so grau wie du jetzt... :lol: :lol: :lol:

Na mal sehen... ;)

abgegrüsst
Elron666 :)
Das Leben ist schon Hart und Gemein, aber ohne IFA noch viel Härter und Gemeiner ;)

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Maximus
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Fr 3. Feb 2017, 21:31

Muss es mal einer drauf anlegen, bis es vor Gericht geht.
Möglich ist aber auch, dass es keine Urteile gibt, weil die Verfolgungsbehörden -ob Straßenverkehrsämter, Polizei oder gar die Staatsanwaltschaften, es eben auch so sehen und die Dinger rechtzeitig einstampfen ... spätestens in Deinem Fall, wo Du Dich doch erkundigt hast wie es geht, sogar einen Aufsatz vom Fachmann eruiert hast, hat der Rechtsstaat seine Probleme Dich am Ende zu verurteilen...
Denn man muss nicht nur den Tatbestand (ich fahre KOM mit 8 Personen) erfüllen sondern auch noch, Rechtswidrig und Schuldhaft handeln. und da wird es dünne...
Strafbar kann man auch nur sein, wenn die Vorschrift "hinreichend bestimmt" ist. Der Bürger muss erkennen können, welche Rechtsfolgen sich eventuell aus seinem Verhalten ergeben. Die staatliche Reaktion auf Handlungen muss voraussehbar sein, andernfalls wäre der Bürger der Willkür des Staates ausgesetzt. Hier ist die Lage so verzwickt, das nicht mal ausgebildete Juristen eine eindeutige Antwort finden bzw. sicht am Ende trefflich streiten.
Schuld im strafrechtlichen Sinne beschreibt die Vorwerfbarkeit eines vorsätzlichen oder fahrlässigen Verhaltens.
Vorwerfbarkeit des Verhaltens setzt auch voraus, dass der Täter sich anders hätte entscheiden können, das nahe liegende nicht getan hat um den Frevel seines Verhaltens zu erkennen. Auch hier wird es wohl schwierig, denn wie willst Du Dich anders entscheiden, wenn Du doch keinen Anhalt findest etwas falsches bzw. verbotenes zu tun. SIEHE
Auch ob das Verhalten wirklich rechtwswidrig ist, wird fraglich sein, denn Rechtswidrig heißt, Tatbestand(fahren mit einem KOM, mit 8 Personen) ist erfüllt und es gibt keine Rechtfertigungsgründe... (Notwehr, Nothilfe oder eben "Erlaubnis durch vorliegende FE") Du hast eine FE von der Du ausgehst und davon überzeugt bist es ist die richtige... und so steht es in der Fachliteratur ...
Würde sagen, wenn das durch dummen Zufall bis vor Gericht gehen sollte, wird es spätestens dort Gericht wegen "Geringfügigkeit" nach 153 StPO eingestellt, es gibt wieder kein Urteil und wir suchen noch die nächsten 50 Jahre danach...
Die Rechtslage mit heutigen FE-Absolventen ist ja eindeutigt, da gibt es also keinen Handlungsbedarf.
Die übrige Alt-Rechtslage wird sich ja biologisch klären... wenn der letzte Altinhaber hinieden ist...
Würde es daher entspannt angehen....

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schulz-liesten
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von schulz-liesten » Sa 4. Feb 2017, 04:14

lura hat geschrieben:
schulz-liesten hat geschrieben:
lura hat geschrieben:Achso, vom rumschleppen,
Torsten, ich dachte schon du wärst bei dem auch 4. Hand:D
Draußen arbeiten auch bei nicht so gutem Wetter(öfters REGEN :? ).
Für die zweite Zeile müßte ich dich zum El ron strafverdonnern du Lümmelchen :lol: :lol: !
Okay, das geht in Ordnung, kommst auch vorbei?
Du hast doch einen Schein aus "erster" Hand,demzufolge ist dein Weg der kürzeste bzw darfst damit fahrn :lol: :lol:
Aber das bekommen wir schon noch geregelt dieses Jahr ;)
Übrigens sieht der Lappen viel schlimmer aus,die Nieten welche das Passbild halten sind auch schon in Auflösung begriffen...ob der nun jetz mit Rostlöser oder Umwandler behandelt werden muß :? Was ist danach noch zu lesen? :roll:
Schlimm ist das :shock:
Ja,ich darf das :mrgreen:
Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt und das nicht zu wenig!!!

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UPSMann
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von UPSMann » Sa 4. Feb 2017, 13:56

Hallo allerseits,

das ist ja allerdings mal wieder sehr interessant.

Nun meine Frage: In meinem Führerschein habe ich sowohl die 172 als auch die 172 eingetragen.
Die LKW-Erlaubniss habe ich am 19.9.2005 ausgestellt bekommen.
Darf ich nun oder darf ich nicht?


Roland: Mir ist bei der Ansicht meines aktuellen Führerscheines aufgefallen das man mir bei C und CE das falsche Datum unter 10. eingetragen hat.
Anstatt wie bei T den19.09.2005 ist dort der 12.08.2010 eingetragen. Das ist aber das Datum der ersten Verlängerung.
Kann es da irgendwelche Probleme oder Nachteile draus geben? Kann oder muss ich das ändern lassen?

Danke und viele Grüße

UPSMann
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bleibt immer das, was er schon ist."
(Henry Ford)

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Sa 4. Feb 2017, 17:18

Wer den alten Führerschein (grau oder rosa) mit den Klassen 2 oder 3 besitzt, darf auch weiterhin leere Omnibusse überführen, wobei leer eben ohne Fahrgast heißt... aber durchaus mit Kumpels, Familie etc. Bei überschreitung der Zahl 8 könnte es eine Owi werden....

Wer den alten Führerschein auf das neue Scheckkartenformat umschreibt sollte daher darauf achten, dass in der Spalte 12 der Klasse C1 und C die Schlüsselnummern 171,172 eingetragen werden, nur dann darf man leere Omnibusse überführen.

Wer seinen Führerschein zwischen dem 1.1.1999 und dem 31.01.2005 erteilt bekam, darf auch keine leeren Omnibusse mehr überführen, es sei denn die Behörde erkennt den Verweis auf Besitzstand an, denn der Zusatz aus §6 FEV, das C1 bzw. C für Überführungsfahrten etc reicht, ist zum 01.02.2005 gestrichen worden... Bis dahin... Wer aber die Schlüsselzahlen nicht auf der Karte hat... darf den KOM nicht fahren...

Wenn Du Deine C bzw. C1 am 19.05.2005 erstmalig erteilt (nicht umgetauscht) wurde, hätte man Dir die Schlüssel 171 und 172 nicht eintragen dürfen... Nun sind die drinn und gut, dieser an sich rechtswidrige Verwaltungsakt ist nun Bestandskräftig und unanfechtbar.
Die Zahlen 171, 172 bedeuten, dass Du für den leeren KOm keine Klasse D1 oder D brauchst.

In spalte 10 gehört das Erteilungsdatum, in Spalte 11 das Ablaufdatum der FE. Was steht denn in Spalte 11 bei Dir? Etwa nix? Dann hast einen unbefristeten C Schein?! :lol:

W50-BTP

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von W50-BTP » Sa 4. Feb 2017, 17:45

Hallo,
mal eine Frage zu den Thema:

da ich ein LF (Gruppenkabine) habe mit 10 Plätzen ist es da ähnlich wie bei der Bus-Sache??

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Sa 4. Feb 2017, 18:08

Ja, wenn Du die 10 Plätze noch eingetragen hast... gilt das gleiche
Die Kameraden der FW müssten dafür einen 2er Schein und soweit die Zehn mitfahren sollen... eine Personenbeförderungserlaubnis nach §48 FEV oder die C DDR + Erlaubnis aus 48 FEV oder eben D1 haben. Für FW im Dienst gibt es auch noch einige Ausnahmen bei den FE, die ich jetzt aber auch nicht alle weiß.

Für Dich ist aber klar "C" Schein mit Schlüssel 171,172 angesagt oder D1, bzw. Klasse 2 oder "C-DDR" (dann alles ohne Fahrgäste, was Fahrgäste sind oder nicht haben wir ja geklärt...)
denn:
Klasse C:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D, mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg).
Klasse D:
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg)
Hast Du einen Klasse C ohne Schlüsselzahlen gibt es nur zwei Alternativen:
1. "D"-Schein machen
2. Beim TüV die Sitzplätze auf 8+Fahrer reduzieren lassen, ist ja nur der Eintrag, sind ja keine Gurte vorgesehen...
Fährst Du den LF mit C ohne Schlüssel stellt es eine Verkehrsstraftat nach 21 STVG dar... fährst Du den mit "C", nachdem Du beim TüV die Sitzplätze hast austragen lassen, trotzdem mit 10 Leuten... ist nur eine Owi nach 48 FEV ... :roll:

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von lura » Sa 4. Feb 2017, 19:08

Unser Gesetzgeber schläft nicht und sorgt für weiteren Diskussionsstoff.
Das Bus fahren mit Klasse C1 und C wurde ja abgeschafft.

in §6 Abs.(4) FEV steht aktuell folgendes:

(4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.
Zitat Ende

Also ein bisschen Bus fahren dürfen jetzt wohl alle wieder, aber nur um den technsichen Zustand zu überprüfen. Wie lange darf das den so dauern?
Bernd

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Sa 4. Feb 2017, 19:26

Nein, das ist die Fassung von Feb. 2005, vorher standen noch die Überführungsfahrten drin... Techn. Zustand.. Fahrten für den HU, Termin zur HU soweit nicht durch die ganze Republik, Werkstattpersonal bei dem der KOM zur Reparatur ist... Nun kann man ja versuchen sich darauf zu berufen... doch wird es da wohl nichts mit werden, da der Verstoß eine Straftat darstellt, würde man hier dann doch schon etwas Ermittlungsaufwand betreiben... und wohl recht schnell feststellen, dass die 8 Leute im Auto zum Fussball wollen und nicht alle Werkstattmeister sind... oder was immer.
Eine Überprüfungsfahrt beginnt in A führt über eine Strecke, die zum prüfen Notwendig ist... kaum mehr als 10-20km und endet wieder in A, an Bord sind nicht die Kumpels sondern die Prüfer und oder der Monteur...

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von lura » Sa 4. Feb 2017, 19:36

Ja, das ist dann eher keine richtige Lösung. Also bleibt den spät Geborenen nur Klasse D und D1 zum Busfahren. Bei den Führerscheinenthemen ist es echt besser, etwas älter zu sein.
Bernd

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