Bus fahren mit LKW-Führerschein

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imodra
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von imodra » Fr 3. Feb 2017, 10:23

ADK-Fahrer hat geschrieben:Mensch Volker,
scheint mir ja so, als ob die jetzige Klasse D/DE enthalten ist.
Für Bus gibt's ja in diesem Schein nix...
Mensch Hanno,

dafür ist doch die Klasse 3 "alle Fahrzeuge die nicht zu einer der anderen Klassen gehören". Damit kannst du vom Rollstuhl bis zum Panzer alles fahren. :lol:
LG Thomas ;)


Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß. :)

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schulz-liesten
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von schulz-liesten » Fr 3. Feb 2017, 11:39

imodra hat geschrieben:
ADK-Fahrer hat geschrieben:Mensch Volker,
scheint mir ja so, als ob die jetzige Klasse D/DE enthalten ist.
Für Bus gibt's ja in diesem Schein nix...
Mensch Hanno,

dafür ist doch die Klasse 3 "alle Fahrzeuge die nicht zu einer der anderen Klassen gehören". Damit kannst du vom Rollstuhl bis zum Panzer alles fahren. :lol:
Der Rollstuhl ist bei 5 mit drin,wenn er nicht getunt ist :lol: bis 25 dann nur die Kiste :P
Panzer,muß ich nochmal gucken :? :twisted: bestimmt in 3 :D
Und doll sieht mein Lappen schon aus,hat schon oft Wasser gesehen sowie der der den grad rumgeschleppt hat :shock:
Ja,ich darf das :mrgreen:
Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt und das nicht zu wenig!!!

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lura
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von lura » Fr 3. Feb 2017, 12:48

Achso, vom rumschleppen,
Torsten, ich dachte schon du wärst bei dem auch 4. Hand:D
Bernd

Gewinne Zeit durch keine Werbung :D :D

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Maximus
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Fr 3. Feb 2017, 14:28

Hallo zusammen,
Die DDR war wohl für die BRD zu schnell, denn die hatte den EU-Führerschein schon schneller eingeführt als man in Bonn darüber nachdachte.
Das fürhte dazu, dass die DDR Führerschein wie folgt "umgerechnet" wurden. Hier die passenden Umrechnungskurse.
Folge ist, die meisten DDR Erlaubnisinhaber haben auf Trabbi gelernt und dürfen nun sogar Züge bis 18,5t fahren, das durfte man mit der Klasse 3 nämlich, (7,5t Z-Fzg. +11t Anhänger mit einer Achse( 1 Achse zählen auch 2 Achsen die einen Abstand von max. 1m haben (doppelachse)
tauscht man nun DDR in EU oder BRD in EU muss man beachten dass man die CE79 nur auf Antrag erhält.... [LINK]
Nun zur Problematik:
Wenn mein LKW-Schein also vor dem 01.01.1999 erteilt wurde, kann ich also uneingeschränkt auch Bus fahren. Ich darf aber keine Fahrgäste mit nehmen. Wenn ich jetzt aber meinen Kumpel oder meine Familie mit nehme, sind diese Personen nach meiner Ansicht keine Fahrgäste. Ein Fahrgast ist eine Person, die zum gewerblichen Zweck transportiert wird. Schon wenn man eine Person gewerblich befördert, bedarf es der Personenbeförderungserlaubnis bzw. D1; D (Taxi; Krankenwagen u.s.w.)
JaEin.

Du darfst anders als die Leute mit Neuer C1 oder C haben auch die KOM uneingeschränkt zunächst einmal leer fahren. (Alle die keine Schlüsselzahl in Ihrer neuen FE haben müssen nicht weiterlesen, die dürfen nur mit D1 oder D den KOM fahren...außer in der kleinen Ausnahme die ich in der Anlage erläutere..., ansonsten Verkehrsstraftat nach 21 STVG)

Der Rest wird nun kompliziert...
Gemeinhin darf man ja mit dem Klasse 3 oder auch B Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrer fahren es heißt wörtlich: "die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind" heißt, bis 8 Leute + Fahrer alles klar. Ein Bus ist nun für definitiv mehr als 8 Personen gebaut und ausgelegt ... hier geht nun die Rechtsmeinung auseiander die Einen sagen bis 8 Personen+ Fahrer ist es in Ordnung ... die anderen sagen nein, nur der leere KOM ohne Fahrgäste, da der KOM für "mehr" gebaut wurde. Die einen sagen "Fahrgast" ist jeder der von A nach B will und nicht zum Bordpersonal gehört (z.B. Steward oder 2. Mechaniker mit Geräten zur Fehlersuche). Andere vertreten die Auffassung Fahrgast ist nur der gewerbliche Gast, sofern man im Sinn PBefG unterwegs ist und man darf, soweit man einen leeren KOM führen darf den auch mit 8 Angehörigen (oder mehr) füllen, der ist dann immer noch "leer" in Bezug auf Fahrgäste... Hier muss man aber auch beachten, dass in der alten STVZO nach der wir ja den Klasse 3 erhalten haben gar nichts von einer Beschränkung auf "Sitzplätze" steht Klasse 3 heißt schlicht "alle Fahrzeuge", erst §15d der alten VO verpflichtet zu einer Erlaubnis zur Beförderung von "Fahrgästen" in jedem Fzg bzw. in KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen. Es war also damals bereits fraglich und umstritten, ob Du einen KOM (oder gar LKW mit auf der Ladefläche)mit Deinen 20ig Kumpels auch ohne Personenbeförderungserlaubnis fahren durftest.. (War aber in jedem Fall nur Ordnungswidirig und kein Problem der fehelnden FE nach 21 StVG). Die Beschränkung der mitnehmbaren Personen kam / kommt auch aus der STVO (§21, der sich seit der Erteilung Deiner FE erheblich verändert hat). Früher war das recht viel möglich, heute nur auf Sitzplätzen mit Gurt bzw. soviel wie Sitzplätze eingetragen sind. d.h. die 1+8 Regel ergab sich aus den alten STVOen und fand erst später eine Verquickung mit den Fahrerlaubnissen.
Hier mal ein Aufsatz uzum Thema
Danach wird die Fahrgastbeförderung in den von Dir beschriebenen Fall verneint und Du darfst den KOM mit Deinen Angehörigen führen.
Der Autor verweist auch auf §48 FEV und vertritt die (nachvollziehbare) Auffassung, eine Personenbeförderungserlaubniss braucht nur wer in Sinne des PBefG (Personenbeförderungsgesetz) ein KFZ nutzt. Außerdem ist das fehlen einer Personenbeförderungserlaubnis (die ja früher jeder Klasse 2/3 Inhaber machen musste um den passenden KOM fahren zu dürfen) nur ein OWi 75,-€. Heißt man darf auch einen KOM mit Klasse C oder C1 (+Schlüsselzahl) führen wenn man den zusätzlicehn Schein nach §48 FEV hat oder muss einen D oder D1 Schein haben. Heißt im Umkehrschluss wenn ich einen alten Schein oder einen umgeschriebenen mit Schlüsselzahl habe ist das Bus fahren grundsätzlich Ordnung, das befördern von Fahrgästen ordnungswidrig, aber kostenlose Familienmitfahrer sind keine Fahrgäste... Habe ich eine neue Klasse C oder C1 darf ich den KOM nur zu Werkstattfahrten bewegen und ggf. noch den Kollegen mitnehmen der Fahrgeräusche abhört... Messungen macht...
Drucke Dir am bessten den Aufsatz des Kollegen aus... checke ob alle Schlüsselzahlen in Deinem Schein sind... oder Du hast den alten Schein.... und fahre... vor Ort wirst Du bei 99% des Kontrollpersonals in fragende Gesichter gucken... nimm denen den Aufsatz zur Fortbildung mit und sage denen Du hast Dich ordentlich erkundigt...
Ich persönlich und die Mehrzahl der von mir befragten Kollegen würden das in einer Kontrolle auch so sehen, Bus+alte FE Klasse 2+nicht mehr als 8 Personen + Fahrer kein Problem... Bei mehr als 8 Personen... die nicht Fahrgäste sind.... würde ich und etwa 2/3 meiner Kollegen es auch dabei belassen, da die Rechtslage zu unklar ist...Die anderen würden den SV notieren und eine Anfrage an das zuständige SVA richten, mit der Bitte ggf. eine Owi einzuleiten.
P.S. habe gerade gesehen, das Lura den gleichen Aufsatz schon gefunden hatte :idea: Das war genau die richtige Spur!!
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Zuletzt geändert von Maximus am Fr 3. Feb 2017, 14:49, insgesamt 1-mal geändert.

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Thunderbird » Fr 3. Feb 2017, 14:46

Eine sehr ausführliche Ausführung!
Super.

Bild
Liebe Grüße
Heidi & Marco

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Maximus
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Fr 3. Feb 2017, 14:48

@ Volker
beim Umschreiben Deiner FE darauf achten, das Du alles außer D und D1 eingetragen bekommst, ansosnsten brauchste noch die Schlüsselzahlen 171 und 172 für die Fahrt mit leeren KOM.
Die Schlüsselzahl 79 benötigen nur diejenigen welche eine Klasse3 FE haben die bekommen dann eine CE (79), für jetzige Klasse 2 Inhaber bedeutet die (79) ein Einschränkung!

(79) wurde bis 31.12.2010 nur auf besonderen Antrag eingetragen, ab 01.01.2011 sollte es auch ohne Antrag klappen, aber liebermal nachfragen; die entsprechende Eintragung berechtigt zum Führen von 3-achsigen Fahrzeug-Kombinationen bis 18,5 to.

Bei CE(79) handelt es sich nicht um eine gesonderte Fahrerlaubnisklasse, sondern um eine Eintragungskonstruktion. Es wird quasi die Berechtigung für CE mit der Einschränkung durch die Schlüsselzahl 79 erteilt.

VG Hamburg (Urteil vom 16.12.2009 - 15 K 1517/09) aus:

Zur Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie 91/439/EWG vom 29. Juli 1991 ist auf der Grundlage des § 6 StVG die Fahrerlaubnisverordnung erlassen worden. Diese bestimmt in Anlage 3 zu § 6 Abs. 7 FeV auch den Umfang der Berechtigung nach Umstellung der alten Fahrerlaubnisklassen. Danach erhält, wer die Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 bis zum 31. Dezember 1998 erworben hat, die (neuen) Fahrerlaubnisklassen B, BE, Cl, C1E, M und L. Dies schließt gegenüber der alten Klasse 3 das Führen gewisser Züge aus.

Aus Gründen der Besitzstandswahrung kann jedoch auf Antrag die neue Fahrerlaubnis um die Klasse CE 79 ergänzt werden, die die ausgeschlossenen Berechtigungen wieder in die Fahrerlaubnis einfügt. Diese ist keine „reguläre“ Fahrerlaubnisklasse und wird deshalb auch in dem insoweit abschließenden § 6 Abs. 1 Satz 1 FeV nicht genannt. Ihre Einrichtung war erforderlich geworden, weil die (alte) Fahrerlaubnis der Klasse 3 auch zum Führen von Zügen bestehend aus einem Zugfahrzeug mit einem zulässigen Gesamtgewicht bis 7,5 Tonnen und einem einachsigen Anhänger berechtigte. Soweit diese Kombination ein zulässiges Gesamtgewicht von 12 000 kg überschreitet, fällt sie in die Klasse CE, die ansonsten der (alten) Klasse 2 entspricht. Daher kann die Fahrerlaubnisklasse CE dem Inhaber einer Fahrerlaubnis der (alten) Klasse 3 nicht vollständig erteilt werden, sondern lediglich in dem Umfang, den er auch bisher mit Klasse 3 führen durfte. Diese Einschränkung wird auf dem Scheckkartenführerschein durch das Berechtigungsmerkmal „CE 79“ zum Ausdruck gebracht (vgl. amtliche Begründung, BR-Drucks. 443/98, S. 247 f.).

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von schulz-liesten » Fr 3. Feb 2017, 16:55

lura hat geschrieben:Achso, vom rumschleppen,
Torsten, ich dachte schon du wärst bei dem auch 4. Hand:D
Draußen arbeiten auch bei nicht so gutem Wetter(öfters REGEN :? ).
Für die zweite Zeile müßte ich dich zum El ron strafverdonnern du Lümmelchen :lol: :lol:

Lars sehr gut mal wieder von dir!
Ja,ich darf das :mrgreen:
Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt und das nicht zu wenig!!!

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von lura » Fr 3. Feb 2017, 20:03

schulz-liesten hat geschrieben:
lura hat geschrieben:Achso, vom rumschleppen,
Torsten, ich dachte schon du wärst bei dem auch 4. Hand:D
Draußen arbeiten auch bei nicht so gutem Wetter(öfters REGEN :? ).
Für die zweite Zeile müßte ich dich zum El ron strafverdonnern du Lümmelchen :lol: :lol: !
Okay, das geht in Ordnung, kommst auch vorbei?
Bernd

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Elron666 » Fr 3. Feb 2017, 20:16

Danke Lars,
wie immer schön aufgeschlüsselt und dargestellt. Wird mit Sicherheit bei einer Kontrolle hilfreich und fördernd sein schnell wieder weiter zu kommen.
Das will sich doch keiner antun und bearbeiten... :lol:
Dafür lieben wir dich Lars... Super. ;)

abgegrüsst
Elron666 :-)

PS: Torsten, Bernd ist am Sonntag bei mir!!! leider nur mit seinem alkoholfrei, aber das muss mich ja nicht interessieren... :D
Das Leben ist schon Hart und Gemein, aber ohne IFA noch viel Härter und Gemeiner ;)

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von ROBITO » Fr 3. Feb 2017, 20:18

Danke Lars!
So kennen wir dich. Immer leicht verständlich und präziese. Da hast du meine Auffassung bestätigt. Da brauchen wir mal einen Richter, der seine Ansicht dazu in einem Urteil festlegt. Bis dahin ist es eine Ansichtssache. Muss es mal einer drauf anlegen, bis es vor Gericht geht.

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Schraube ich am LKW, geht's mir gut wie eh und je. :roll:

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