Hallo zusammen,
Die DDR war wohl für die BRD zu schnell, denn die hatte den EU-Führerschein schon schneller eingeführt als man in Bonn darüber nachdachte.
Das fürhte dazu, dass die DDR Führerschein wie folgt "umgerechnet" wurden.
Hier die passenden Umrechnungskurse.
Folge ist, die meisten DDR Erlaubnisinhaber haben auf Trabbi gelernt und dürfen nun sogar Züge bis 18,5t fahren, das durfte man mit der Klasse 3 nämlich, (7,5t Z-Fzg. +11t Anhänger mit einer Achse( 1 Achse zählen auch 2 Achsen die einen Abstand von max. 1m haben (doppelachse)
tauscht man nun DDR in EU oder BRD in EU muss man beachten dass man die CE79 nur auf Antrag erhält....
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Nun zur Problematik:
Wenn mein LKW-Schein also vor dem 01.01.1999 erteilt wurde, kann ich also uneingeschränkt auch Bus fahren. Ich darf aber keine Fahrgäste mit nehmen. Wenn ich jetzt aber meinen Kumpel oder meine Familie mit nehme, sind diese Personen nach meiner Ansicht keine Fahrgäste. Ein Fahrgast ist eine Person, die zum gewerblichen Zweck transportiert wird. Schon wenn man eine Person gewerblich befördert, bedarf es der Personenbeförderungserlaubnis bzw. D1; D (Taxi; Krankenwagen u.s.w.)
JaEin.
Du darfst anders als die Leute mit Neuer C1 oder C haben auch die KOM uneingeschränkt zunächst einmal leer fahren. (Alle die keine Schlüsselzahl in Ihrer neuen FE haben müssen nicht weiterlesen, die dürfen nur mit D1 oder D den KOM fahren...außer in der kleinen Ausnahme die ich in der Anlage erläutere..., ansonsten Verkehrsstraftat nach 21 STVG)
Der Rest wird nun kompliziert...
Gemeinhin darf man ja mit dem Klasse 3 oder auch B Fahrzeuge mit bis zu 8 Sitzplätzen außer dem Fahrer fahren es heißt wörtlich: "die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind" heißt, bis 8 Leute + Fahrer alles klar. Ein Bus ist nun für definitiv mehr als 8 Personen gebaut und ausgelegt ... hier geht nun die Rechtsmeinung auseiander die Einen sagen bis 8 Personen+ Fahrer ist es in Ordnung ... die anderen sagen nein, nur der leere KOM ohne Fahrgäste, da der KOM für "mehr" gebaut wurde. Die einen sagen "Fahrgast" ist jeder der von A nach B will und nicht zum Bordpersonal gehört (z.B. Steward oder 2. Mechaniker mit Geräten zur Fehlersuche). Andere vertreten die Auffassung Fahrgast ist nur der gewerbliche Gast, sofern man im Sinn PBefG unterwegs ist und man darf, soweit man einen leeren KOM führen darf den auch mit 8 Angehörigen (oder mehr) füllen, der ist dann immer noch "leer" in Bezug auf Fahrgäste... Hier muss man aber auch beachten, dass in der alten STVZO nach der wir ja den Klasse 3 erhalten haben gar nichts von einer Beschränkung auf "Sitzplätze" steht Klasse 3 heißt schlicht "alle Fahrzeuge", erst §15d der alten VO verpflichtet zu einer Erlaubnis zur Beförderung von "Fahrgästen" in jedem Fzg bzw. in KOM mit mehr als 8 Sitzplätzen. Es war also damals bereits fraglich und umstritten, ob Du einen KOM (oder gar LKW mit auf der Ladefläche)mit Deinen 20ig Kumpels auch ohne Personenbeförderungserlaubnis fahren durftest.. (War aber in jedem Fall nur Ordnungswidirig und kein Problem der fehelnden FE nach 21 StVG). Die Beschränkung der mitnehmbaren Personen kam / kommt auch aus der STVO (§21, der sich seit der Erteilung Deiner FE erheblich verändert hat). Früher war das recht viel möglich, heute nur auf Sitzplätzen mit Gurt bzw. soviel wie Sitzplätze eingetragen sind. d.h. die 1+8 Regel ergab sich aus den alten STVOen und fand erst später eine Verquickung mit den Fahrerlaubnissen.
Hier mal ein Aufsatz uzum Thema
Danach wird die Fahrgastbeförderung in den von Dir beschriebenen Fall verneint und Du darfst den KOM mit Deinen Angehörigen führen.
Der Autor verweist auch auf §48 FEV und vertritt die (nachvollziehbare) Auffassung, eine Personenbeförderungserlaubniss braucht nur wer in Sinne des PBefG (Personenbeförderungsgesetz) ein KFZ nutzt. Außerdem ist das fehlen einer Personenbeförderungserlaubnis (die ja früher jeder Klasse 2/3 Inhaber machen musste um den passenden KOM fahren zu dürfen) nur ein OWi 75,-€. Heißt man darf auch einen KOM mit Klasse C oder C1 (+Schlüsselzahl) führen wenn man den zusätzlicehn Schein nach §48 FEV hat oder muss einen D oder D1 Schein haben. Heißt im Umkehrschluss wenn ich einen alten Schein oder einen umgeschriebenen mit Schlüsselzahl habe ist das Bus fahren grundsätzlich Ordnung, das befördern von Fahrgästen ordnungswidrig, aber kostenlose Familienmitfahrer sind keine Fahrgäste... Habe ich eine neue Klasse C oder C1 darf ich den KOM nur zu Werkstattfahrten bewegen und ggf. noch den Kollegen mitnehmen der Fahrgeräusche abhört... Messungen macht...
Drucke Dir am bessten den Aufsatz des Kollegen aus... checke ob alle Schlüsselzahlen in Deinem Schein sind... oder Du hast den alten Schein.... und fahre... vor Ort wirst Du bei 99% des Kontrollpersonals in fragende Gesichter gucken... nimm denen den Aufsatz zur Fortbildung mit und sage denen Du hast Dich ordentlich erkundigt...
Ich persönlich und die Mehrzahl der von mir befragten Kollegen würden das in einer Kontrolle auch so sehen, Bus+alte FE Klasse 2+nicht mehr als 8 Personen + Fahrer kein Problem... Bei mehr als 8 Personen... die nicht Fahrgäste sind.... würde ich und etwa 2/3 meiner Kollegen es auch dabei belassen, da die Rechtslage zu unklar ist...Die anderen würden den SV notieren und eine Anfrage an das zuständige SVA richten, mit der Bitte ggf. eine Owi einzuleiten.
P.S. habe gerade gesehen, das Lura den gleichen Aufsatz schon gefunden hatte

Das war genau die richtige Spur!!
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