Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
- ROBITO
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Hi!
Bis jetzt ist es ja nur ein Vorschlag des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten an den Bundesrat, die Gesetze dahigehend zu ändern. Ob es mal so kommt und wann steht noch in den Sternen.
Bis jetzt ist es ja nur ein Vorschlag des Verkehrsausschusses und des Ausschusses für Innere Angelegenheiten an den Bundesrat, die Gesetze dahigehend zu ändern. Ob es mal so kommt und wann steht noch in den Sternen.
Schraube ich am LKW, geht's mir gut wie eh und je. 

- Maximus
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Die Pläne sind schon sehr konkret.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 85-17.html
Ich hatte ja eine entsprechende Petition beim Bundestag eingereicht. Der Ausschuss hat mir geantwortet, dass es schon dem bisherigem Willen des Gesetzgebers entspricht, dass dieses Fahrverbot nur für gewerbliche LKW gilt. Man hätte daher nur vor die VwV zu konkretisieren. Der Bundesrat hält aber auch die Formulierung der STVO für nicht eindeutig und regt daher an diese Vorschrift konkreter zu fassen. Das soll noch in diesem Jahr etwas werden.
Ich nehme mir den Papierkram dazu mal zu meinen Bordpapieren um ggf. den Kontrolleur zu überzeugen. Falls es nichts hilft... Kann ich nur raten, nichts vor Ort bezahlen oder zustimmen, Verwarnung ablehnen, Owi-Anzeige nehmen und ggf. vor Gericht damit... So mach ich es. Bisher hat aber auch am Sonntag mit Anhänger keiner mit mir diskutiert.
https://www.bundesrat.de/SharedDocs/ber ... 85-17.html
Ich hatte ja eine entsprechende Petition beim Bundestag eingereicht. Der Ausschuss hat mir geantwortet, dass es schon dem bisherigem Willen des Gesetzgebers entspricht, dass dieses Fahrverbot nur für gewerbliche LKW gilt. Man hätte daher nur vor die VwV zu konkretisieren. Der Bundesrat hält aber auch die Formulierung der STVO für nicht eindeutig und regt daher an diese Vorschrift konkreter zu fassen. Das soll noch in diesem Jahr etwas werden.
Ich nehme mir den Papierkram dazu mal zu meinen Bordpapieren um ggf. den Kontrolleur zu überzeugen. Falls es nichts hilft... Kann ich nur raten, nichts vor Ort bezahlen oder zustimmen, Verwarnung ablehnen, Owi-Anzeige nehmen und ggf. vor Gericht damit... So mach ich es. Bisher hat aber auch am Sonntag mit Anhänger keiner mit mir diskutiert.
- Thunderbird
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Danke Lars,
dann bleibt eine Änderung der STVO abzuwarten und eine gesetzliche Konkretisierung ebenfalls.
Meine Antwort vom BT steht auch noch aus, vielleicht bekommt man etwas Konkretes zum Ausdrucken für unser Interessenspektrum
LG Marco
dann bleibt eine Änderung der STVO abzuwarten und eine gesetzliche Konkretisierung ebenfalls.
Meine Antwort vom BT steht auch noch aus, vielleicht bekommt man etwas Konkretes zum Ausdrucken für unser Interessenspektrum

LG Marco
Liebe Grüße
Heidi & Marco
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- imodra
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Moinsen,
es ist vollbracht, nun ist es Gesetz.
Vielen Dank an Alle die dazu beigetragen haben!!!
es ist vollbracht, nun ist es Gesetz.

Quelle: Seite 8 von 12"Bundesanzeiger vom 27.05.2017" hat geschrieben:Die Verwaltungsvorschrift „Zu § 30 Absatz 3“ wird wie folgt gefasst:
„Zu Absatz 3
10 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot erfasst ist die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Lkw (gewerblicher Güterverkehr) einschließlich der damit verbundenen Leerfahrten. Hierunter fällt auch der Werkverkehr nach § 1 Absatz 2 des Güterkraftverkehrsgesetzes (GüKG). Anhänger (z. B. Wohnwagen oder Pferdeanhänger), die ausschließlich zu Sport- und Freizeitzwecken und weder gewerblich noch entgeltlich hinter Lastkraftwagen geführt werden, unterfallen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Dies gilt auch für Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
11 Lastkraftwagen im Sinne des Sonn- und Feiertagsfahrverbotes sind Kraftfahrzeuge, die nach Bauart und Einrichtung zur Beförderung von Gütern bestimmt sind. Sattelkraftfahrzeuge zur Lastenbeförderung sind Lastkraftwagen in diesem Sinne; selbstfahrende Arbeitsmaschinen wie Bagger, Betonpumpen, Teermaschinen, Autokrane, Eichfahrzeuge oder Mähdrescher fallen nicht darunter.
12 Vom Sonn- und Feiertagsfahrverbot sind weiterhin nicht betroffen Zugmaschinen, die ausschließlich dazu dienen, andere Fahrzeuge zu ziehen, ferner Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4fache der zulässigen Gesamtmasse beträgt. Das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gilt ebenfalls nicht für Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z. B. Ausstellungs-, Film- oder Fernsehfahrzeuge, bestimmte Schaustellerfahrzeuge und Fahrzeuge zur Beschickung von Märkten, soweit es sich um mobile Verkaufsstände handelt, jeweils auch mit Anhänger).“
Vielen Dank an Alle die dazu beigetragen haben!!!
LG Thomas
Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß.

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- L60 Freak
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Das ist ja mal geil....
Jetzt kann man ja auch Sonntag ne Runde drehen...

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Gruß Norman
Den L60 in seinem Lauf hält weder Ochs noch Esel auf!!!

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- Maximus
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Na, das sind doch mal Nachrichten!!!!
- Lotte
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Ich bin begeistert
Das wird morgen gleich mal ausprobiert !
- ADK-Fahrer
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Ich gehe mal davon aus, dass dies nur für Fahrzeuge mit dem H zutrifft?
Ruß
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme, die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!


Hanno
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- schulz-liesten
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Sieht mir anders aus,als hätten se H vergessen.
Die Regeln sind ja bekannt auch für diuese Kategorie
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Ja,ich darf das
Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt und das nicht zu wenig!!!

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- lura
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Für Zugmaschinen wird es schlechter. Na ja, einen trifft es immer.
Bernd
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