Hallo,
ich bin beim stöbern auf die Anzeige gestoßen: https://www.ebay-kleinanzeigen.de/s-anz ... 1-276-7947 ... Derjenige ist ja gewerblicher Anbieter, kann er überhaupt die Gewährleistung ausschließen?
Nur rein Interesse halber, dachte immer dass wäre nur beim Privatverkauf möglich.
Gewerblicher Verkauf
- WaldLo
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- Froschvater
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Re: Gewerblicher Verkauf
Das wäre meines Erachtens beim Verkauf von Gewerbe an Gewerbe auch möglich. Nur beim Verkauf an Privat müsste er sich an die gesetzlichen Fristen halten.
"Wer sein Auto zu wichtig nimmt, macht es zum Laster." - Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger
Re: Gewerblicher Verkauf
Wenn das Fahrzeug als Defekt oder Bastelobjekt zur Ersatzteilgewinnung verkauft wird, sollte auch an privat die Gewährleistung ausgeschlossen werden können.
- Derdeus
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Re: Gewerblicher Verkauf
Ausschließen kann der Händler die Gewährleistung nicht, auch wenn dieser dies oft versucht. Allerdings kann ein Mangel Teil einer Sachbeschreibung sein. Wenn der "Mangel" im Vertrag genau beschrieben wurde, ist dieser Teil des Vertrages (vereinbarte Beschaffenheit). Beispiel: Das Fahrzeug hat einen Motorschaden.
Allgemeine Ausschlüsse nach dem Prinzip "Gekauft wie besehen", "Bastlerfahrzeug" funktionieren dabei aber nicht. Das ist keine vereinbarte Beschaffenheit.
In der Regel ist aber davon auszugehen, dass der Händler die Regelungen kennt und schon mal auf Dummenfang geht. Viel Spaß dann vor Gericht.
Allgemeine Ausschlüsse nach dem Prinzip "Gekauft wie besehen", "Bastlerfahrzeug" funktionieren dabei aber nicht. Das ist keine vereinbarte Beschaffenheit.
In der Regel ist aber davon auszugehen, dass der Händler die Regelungen kennt und schon mal auf Dummenfang geht. Viel Spaß dann vor Gericht.