Habe die Kanalwahl so vorgemerkt...
Eine "schlechte" Nachricht zu meinen Ausführungen zur Benutzung von Sprechfunk... Es gab eine kleine Änderung der StVO, die mir erst jetzt bei der Weiterbildung über den Weg lief...
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
§23 StVO
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(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b)
zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
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Hier in Fett haben wie den Ausweg aus dem Dilemma... Ist das Funkgerät wie z.B. das PMR446 GB1 1 mit einer schönen Fahrzeughalterung und dem griffbereiten Micro im Fahrzeug ist eine Blickzuwendung zum Gerät nicht erforderlich. Das Micro bekommt man in die Hand und kann sprechen und Hören ohne den Blick von der Straße zu nehmen. Auch muss man fürs hören das Gerät nicht an das Ohr halten und bekommt so die Umgebungsgeräusche weiter mit.
Heißt wenn man angehalten wird... genau dokumentieren lassen welches Gerät, wie benutzt wurde, Bußgeldbescheid abwarten, Widerspruch einlegen.