Anmeldung mit H
- ROBITO
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Re: Anmeldung mit H
Hallo Hanno!
In der Straßenverkehrszulassungsordnung steht nicht, daß Oldtimer mit H-Kennzeichen von der Sicherheitsprüfung ausgenommen sind. Nachzulesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _viii.html
Da müßtest du schon dein Fahrzeug auf 07-Kennzeichen zulassen. Da fallen ja jegliche weitere Untersuchungen weg, aber die Verwendbarkeit des Fahrzeuges ist eingeschränkt. Wenn jemand andere Informationen dazu hat, lerne ich gern dazu.
ROBITO
In der Straßenverkehrszulassungsordnung steht nicht, daß Oldtimer mit H-Kennzeichen von der Sicherheitsprüfung ausgenommen sind. Nachzulesen hier: https://www.gesetze-im-internet.de/stvz ... _viii.html
Da müßtest du schon dein Fahrzeug auf 07-Kennzeichen zulassen. Da fallen ja jegliche weitere Untersuchungen weg, aber die Verwendbarkeit des Fahrzeuges ist eingeschränkt. Wenn jemand andere Informationen dazu hat, lerne ich gern dazu.
ROBITO
Schraube ich am LKW, geht's mir gut wie eh und je. 

- WaldLo
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Re: Anmeldung mit H
Nabend, über 7,49t musst du auch alle halbe Jahr zur SP...
- BigfootL60
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Re: Anmeldung mit H
Das es bei der WoMo Zulassung wegfällt ist nicht ganz richtig. Ab 12 Tonnen ist genauso SP Pflicht und auch Fahrtenschreiberpflicht mit Prüfung 2-Jährlich. Habe mich erst neulich darüber unterhalten mit dem TÜVer.
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...


- imodra
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Re: Anmeldung mit H
Dann liegt Dein TÜVer falsch. Über 7,49t gibt es keine weiter Unterteilung. Als Wohnmobil über 7,49t ist man von der SP befreit. Diese Diskussion hatte ich im Frühjahr mit meinem DEKRA-Mann (der KAT ist mit 14300kg zugelassen). Er hat dann in seinen Unterlagen nach gesehen und gab mir recht.BigfootL60 hat geschrieben: ↑Di 12. Dez 2017, 17:21Das es bei der WoMo Zulassung wegfällt ist nicht ganz richtig. Ab 12 Tonnen ist genauso SP Pflicht und auch Fahrtenschreiberpflicht mit Prüfung 2-Jährlich. Habe mich erst neulich darüber unterhalten mit dem TÜVer.
Ebenso gibt es keine Fahrtenschreiberpflicht, wozu auch sind doch keine gewerblich genutzten Fahrzeuge. Ich suche gern die dazu gehörigen Unterlagen und Gesetze raus. Gebt mir ein paar Tage Zeit.
LG Thomas
Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß.

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- BigfootL60
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Re: Anmeldung mit H
Dann habe ich morgen ne Aufgabe für ihn...
Mal genau nachsehen wie, wo, was...
Er hat das ohne nach zuschlagen gesagt...


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- imodra
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Re: Anmeldung mit H
@ Wolfgang: hier der Text betreffs SP: klick mich
die Womos sind in der Tabelle ganz unten.
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LG Thomas
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- BigfootL60
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Re: Anmeldung mit H
Das ist ja noch besser...
Da leg ich ihm das morgen mal hin...
Ich komm ja auch über 7,49t wenn ich fertig bin-deshalb hatten wir es überhaupt drüber. Dann bekommt er KEIN SP Geld von mir in Zukunft wenn er angemeldet ist. 



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- imodra
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Re: Anmeldung mit H
Wenn Du morgen mit ihm zusammen triffst, frage ihn doch einfach mal wie das mit den Lenk- und Ruhezeiten beim Wohnmobil geregelt ist.
Darauf wird er keine Antwort haben, da gibt es keine Regelung. Daher gibt es auch keine Notwendigkeit für den Fahrtenschreiber. Bei Zulassung als LKW gibt wiederum andere Anforderungen und beim Oldtimer entsprechende Ausnahmeregelungen. Die habe ich irgendwo ausgedruckt.

LG Thomas
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- BigfootL60
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Re: Anmeldung mit H
In dem Text unter der WoMo Tabelle steht aber fast ganz unten drin, das WoMo´s über 7,5t auch 6-Monatig hin müssen, was ja wieder SP bedeuten würde...imodra hat geschrieben: ↑Di 12. Dez 2017, 17:53@ Wolfgang: hier der Text betreffs SP: klick mich
die Womos sind in der Tabelle ganz unten.


------"An Kraftfahrzeugen nach Nummer 2.1.3 sind Sicherheitsprüfungen in Zeitabständen von drei, sechs und neun Monaten und an Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und Wohnmobilen nach den Nummern 2.1.4.3, 2.1.4.4 und 2.1.6.3 sowie Anhängern, einschließlich angehängten Arbeitsmaschinen nach Nummer 2.1.5.4, in einem Abstand von sechs Monaten nach der letzten Hauptuntersuchung durchführen zu lassen."
Wir wären ja dann 2.1.6.3....
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- imodra
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Re: Anmeldung mit H
Guten Morgen,BigfootL60 hat geschrieben: ↑Di 12. Dez 2017, 22:20In dem Text unter der WoMo Tabelle steht aber fast ganz unten drin, das WoMo´s über 7,5t auch 6-Monatig hin müssen, was ja wieder SP bedeuten würde...imodra hat geschrieben: ↑Di 12. Dez 2017, 17:53@ Wolfgang: hier der Text betreffs SP: klick mich
die Womos sind in der Tabelle ganz unten.![]()
------"An Kraftfahrzeugen nach Nummer 2.1.3 sind Sicherheitsprüfungen in Zeitabständen von drei, sechs und neun Monaten und an Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und Wohnmobilen nach den Nummern 2.1.4.3, 2.1.4.4 und 2.1.6.3 sowie Anhängern, einschließlich angehängten Arbeitsmaschinen nach Nummer 2.1.5.4, in einem Abstand von sechs Monaten nach der letzten Hauptuntersuchung durchführen zu lassen."
Wir wären ja dann 2.1.6.3....
bitte den Text vollständig zitieren und nicht aus dem Zusammenhang reissen. Die wichtigen Schlagworte markiere ich mal farbig bzw unterstreiche sie.
Das zählt also nur wenn du dein L60 Wohnmobil vermieten möchtest und dabei nicht selbst der Fahrer bist.2.2 Wenn untersuchungspflichtige Fahrzeuge ohne Gestellung eines Fahrers gewerbsmäßig vermietet werden, ohne dass sie für den Mieter zugelassen sind, beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung in allen Fällen zwölf Monate; davon ausgenommen beträgt die Frist für die Hauptuntersuchung an Personenkraftwagen nach Nummer 2.1.2.1 und an Lastkraftwagen mit einer zulässigen Gesamtmasse <= 3,5 t nach Nummer 2.1.4.1 24 Monate, wenn diese für eine Mindestdauer von 36 Monaten von einem Mieter gemietet werden. An Kraftfahrzeugen nach Nummer 2.1.3 sind Sicherheitsprüfungen in Zeitabständen von drei, sechs und neun Monaten und an Kraftfahrzeugen, selbstfahrenden Arbeitsmaschinen, Zugmaschinen und Wohnmobilen nach den Nummern 2.1.4.3, 2.1.4.4 und 2.1.6.3 sowie Anhängern, einschließlich angehängten Arbeitsmaschinen nach Nummer 2.1.5.4, in einem Abstand von sechs Monaten nach der letzten Hauptuntersuchung durchführen zu lassen.

LG Thomas
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