Max. Anhängelast ungebremst
- mevobe
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Max. Anhängelast ungebremst
Hallo zusammen,
Ich hab' da mal ne Frage: bei meinen W50 LA/A ist für ungebremst eine Anhängelast von 750kg eingetragen.
Dazu hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Dekra- Prüfer. Er meinte, die 750kg sind heutzutage sozusagen Gesetz für ungebremste Anhänger. Das gilt generell, von Ausnahmen mal abgesehen.
Da gemäß Einigungsvertrag aber z. B. die Betriebserlaubnis weiterhin Gültigkeit hat, kann eine höhere Anhängelast eingetragen werden, wenn eine solche schon damals in der Betriebserlaubnis auch schon vorhanden war.
Nun meine Frage: Hat zufällig jemand für o. g. Ausführung eine Betriebserlaubnis, die eine höhere ungebremste Anhängelast ausweist, und könnte mir die zur Verfügung stellen ?
Schon mal vielen Dank im voraus.
Rainer.
Ich hab' da mal ne Frage: bei meinen W50 LA/A ist für ungebremst eine Anhängelast von 750kg eingetragen.
Dazu hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Dekra- Prüfer. Er meinte, die 750kg sind heutzutage sozusagen Gesetz für ungebremste Anhänger. Das gilt generell, von Ausnahmen mal abgesehen.
Da gemäß Einigungsvertrag aber z. B. die Betriebserlaubnis weiterhin Gültigkeit hat, kann eine höhere Anhängelast eingetragen werden, wenn eine solche schon damals in der Betriebserlaubnis auch schon vorhanden war.
Nun meine Frage: Hat zufällig jemand für o. g. Ausführung eine Betriebserlaubnis, die eine höhere ungebremste Anhängelast ausweist, und könnte mir die zur Verfügung stellen ?
Schon mal vielen Dank im voraus.
Rainer.
- FamilieJacobs
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Hallo rainer. Ich habe 1500kg ungebremst. Froschvater hatte bei seinem grünen glaube noch mehr.
Ich muss mal gucken ich habe irgendwie meinen fzg Schein bei der letzten Abnahme verbusselt... Das fiehl mir im übrigen in Italien an der Fähre auf
wenn ich ihn finde, stell ich ein Foto ein.
Gruß cj
Ich muss mal gucken ich habe irgendwie meinen fzg Schein bei der letzten Abnahme verbusselt... Das fiehl mir im übrigen in Italien an der Fähre auf
Gruß cj
Es grüßen Nicole, Freddy, Ida, Ludwig und Christian!
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- 6X6
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Dein DEKRA-Prüfer sitzt eigentlich an der Quelle. KTA-Genehmigungen gibt es bei:mevobe hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 13:28Hallo zusammen,
Ich hab' da mal ne Frage: bei meinen W50 LA/A ist für ungebremst eine Anhängelast von 750kg eingetragen.
Dazu hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Dekra- Prüfer. Er meinte, die 750kg sind heutzutage sozusagen Gesetz für ungebremste Anhänger. ..Nun meine Frage: Hat zufällig jemand für o. g. Ausführung eine Betriebserlaubnis, die eine höhere ungebremste Anhängelast ausweist, und könnte mir die zur Verfügung stellen ?
Rainer.
DEKRA Automobil GmbH
Technology Center
01998 Klettwitz
Tel.: 035754 / 7344-111
Grüße
(Wenn ich mich recht erinnere hatten die meisten W50 1500 kg Anhängelast ungebremst)
Zuletzt geändert von 6X6 am Do 23. Jan 2020, 14:36, insgesamt 1-mal geändert.
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- mevobe
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Hallo Christian, das wäre prima. Vielen Dank
Ich überlege gerade, eine Zweileiterbremsanlage nachzurüsten. Gibt's da ein dafür / dagegen?
Viele Grüße
Rainer.
Ich überlege gerade, eine Zweileiterbremsanlage nachzurüsten. Gibt's da ein dafür / dagegen?
Viele Grüße
Rainer.
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Hallo Rainer!
Ich hatte vor etwa zwei Jahren ein gleiches Gesprächsthema mit der DEKRA. Der Ingenieur war fest davon überzeugt, dass bei 750kg ungebremst Schluss ist. Mit der Aussage hat er mich dann "wegtreten" lassen. Aber weil er es selbst genau wissen wollte, hat er sich bei seinen Kollegen erkundigt. Und einer von denen wusste dann, wie es geht.
Ausnahmsweise hat das weniger mit dem Einigungsvertrag zu tun, als der ganze Rest in meinem Leben nach 1990. Schließlich hat er folgendes beim W50 eingetragen:
"Zu O.2: N.§41 STVZO MAX. 3000KG FÜR ANHÄNGER MIT EZ VOR 01.01.1994 MAX 80KM/H"
Das bezieht sich auf eine Ausnahmeregelung, die in der STVZO geregelt ist. Unter O.2 stehen weiterhin die 750kg als ungebremste Anhängemasse - eben mit dieser Ergänzung in den Bemerkungen.
Im Fahrzeugschein vom Anhänger wurde der gleiche Wortlaut vermerkt mit dem Hinweis auf die Verwendung eines geeigneten Zugmittels. Was heißt, dass das Zugfahrzeug eine ausreichend große Eigenmasse aufweisen muss. Diese hat er allerdings nicht weiter beziffert.
Ich hatte vor etwa zwei Jahren ein gleiches Gesprächsthema mit der DEKRA. Der Ingenieur war fest davon überzeugt, dass bei 750kg ungebremst Schluss ist. Mit der Aussage hat er mich dann "wegtreten" lassen. Aber weil er es selbst genau wissen wollte, hat er sich bei seinen Kollegen erkundigt. Und einer von denen wusste dann, wie es geht.
Ausnahmsweise hat das weniger mit dem Einigungsvertrag zu tun, als der ganze Rest in meinem Leben nach 1990. Schließlich hat er folgendes beim W50 eingetragen:
"Zu O.2: N.§41 STVZO MAX. 3000KG FÜR ANHÄNGER MIT EZ VOR 01.01.1994 MAX 80KM/H"
Das bezieht sich auf eine Ausnahmeregelung, die in der STVZO geregelt ist. Unter O.2 stehen weiterhin die 750kg als ungebremste Anhängemasse - eben mit dieser Ergänzung in den Bemerkungen.
Im Fahrzeugschein vom Anhänger wurde der gleiche Wortlaut vermerkt mit dem Hinweis auf die Verwendung eines geeigneten Zugmittels. Was heißt, dass das Zugfahrzeug eine ausreichend große Eigenmasse aufweisen muss. Diese hat er allerdings nicht weiter beziffert.
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Und es gilt nur für einachsige Anhänger bzw. zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m. (§41, Abs.11)Froschvater hat geschrieben: ↑Do 23. Jan 2020, 14:29Hallo Rainer!
Ich hatte vor etwa zwei Jahren ein gleiches Gesprächsthema mit der DEKRA. Der Ingenieur war fest davon überzeugt, dass bei 750kg ungebremst Schluss ist. Mit der Aussage hat er mich dann "wegtreten" lassen. Aber weil er es selbst genau wissen wollte, hat er sich bei seinen Kollegen erkundigt. Und einer von denen wusste dann, wie es geht.
Ausnahmsweise hat das weniger mit dem Einigungsvertrag zu tun, als der ganze Rest in meinem Leben nach 1990. Schließlich hat er folgendes beim W50 eingetragen:
"Zu O.2: N.§41 STVZO MAX. 3000KG FÜR ANHÄNGER MIT EZ VOR 01.01.1994 MAX 80KM/H"
Das bezieht sich auf eine Ausnahmeregelung, die in der STVZO geregelt ist. Unter O.2 stehen weiterhin die 750kg als ungebremste Anhängemasse - eben mit dieser Ergänzung in den Bemerkungen.
Im Fahrzeugschein vom Anhänger wurde der gleiche Wortlaut vermerkt mit dem Hinweis auf die Verwendung eines geeigneten Zugmittels. Was heißt, dass das Zugfahrzeug eine ausreichend große Eigenmasse aufweisen muss. Diese hat er allerdings nicht weiter beziffert.
Grüße
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Hey Rainer. So sieht es bei mir aus. Mein hl10 ist entsprechend angelastet.
Gruß cj
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- mevobe
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Hallo Christian, da haben die verschiedenen Prüfer wahrscheinlich immer etwas Spielraum bei ihren Entscheidungen.
Muss das eigentlich die Dekra machen oder können das auch andere Prüforganisationen?
Ich hatte mir gestern mal ein Angebot für das Material der Zweileiterbremsanlage eingeholt, gemäß der Liste aus der Umbaurichtlinie. Da sind so ca. 1.400,00 € brutto raus gekommen. Ist das realistisch?
VG - 6.
Muss das eigentlich die Dekra machen oder können das auch andere Prüforganisationen?
Ich hatte mir gestern mal ein Angebot für das Material der Zweileiterbremsanlage eingeholt, gemäß der Liste aus der Umbaurichtlinie. Da sind so ca. 1.400,00 € brutto raus gekommen. Ist das realistisch?
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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Das Prüfermonopol ist mWn gefallen.
Müsste jede Organisation machen können.
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Ruß
Hanno
______________________________________
Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme, die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!


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Re: Max. Anhängelast ungebremst
Das Prüfmonopol beschränkte sich meines Wissens im wesentlichen auf die Vollabnahme. Solche technischen Eintragungen gingen doch quasi bei allen Organisationen, oder?
Wie dem auch gewesen sei, es ist Geschichte. Was nichts daran ändert, dass die dort arbeitenden Menschen unterschiedlich vorgehen und auf unterschiedliches Wissen zurück greifen.
Wie dem auch gewesen sei, es ist Geschichte. Was nichts daran ändert, dass die dort arbeitenden Menschen unterschiedlich vorgehen und auf unterschiedliches Wissen zurück greifen.
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