Anhängersteckdose DDR

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schulz-liesten
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von schulz-liesten » So 5. Feb 2017, 13:20

Prima Lars,und das ist ja heute auch oftmals der Punkt.
Der Ordnungshüter weiß oft nicht was er durchseten darf.Seine Aussage dann es ist Gesetz ist auch so wie der Angestellte bei der Untersuchungsorga. auch nicht Gott ist...sondern auch nur ein Mensch ;)
Ausbaden müssens wohl immer die ,die klein beigeben dann :(

Haben wir denn schon sonne Bürotröd für die Paragrapfensachen ;) da war doch was oder sollte...
Ja,ich darf das :mrgreen:
Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt und das nicht zu wenig!!!

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ecki
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von ecki » So 5. Feb 2017, 15:37

Danke für die ausführliche Info. :idea:
Bin zur Zeit am überlegen mir noch ein Hänger zu zulegen. Ja ...... brauchen würde ich ihn sicher nicht aber die IFA-Seuche ist weit fortgeschritten.
Danke nochmal für die Ausführung auch wenn es hier gerade nicht das Thema war. ecki ;)
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lura
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von lura » So 5. Feb 2017, 16:04

Du könntest auch die Kipppritsche weiter kürzen, als Zugmaschine zulassen und dann geht es auch am Sonntag mit Anhänger. Unter 3,5 t wird ja nicht so klappen
Ist schon wichtig mal mit Anhänger zu fahren :)
Bernd

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Maximus
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von Maximus » Mo 6. Feb 2017, 09:18

Ich würde da nichts herum kürzen... Solange man rein privat unterwegs ist, "Sport und Freizeitzweck".... Würde ich das vor Ort so vortragen... gegen eine OWi immer Widerspruch einlegen.
Schwierig wird vor Ort nur, wenn der Kollege Dir die Weiterfahrt verbietet. Hier muss man dann freundlich Hartnäckig bleiben und sich dieses Verbot schriftlich begründen lassen, faktisch ist so ein Verbot ein Sog. "Verwaltungsakt" den man mit Widerspruch angreifen kann. Um den Widerspruch einlegen zu können muss ich natürlich wissen worauf sich der Beamte da stützt.
Eine Abstützung auf § 44 Abs. 2 Satz 1 StVO in Verbindung mit § 36 Abs. 1 Satz 1 StVO halte ich nicht für zutreffend. Eine Weisung nach § 36 StVO muss unmittelbar einen Verkehrsvorgang regeln wollen (BGHSt 32 248, BVG DAR 75 250 und andere). Nach herrschender Rechtsmeinung betrifft § 36 Abs. 1 StVO nur solche Verfügungen, die unmittelbar verkehrsregelnd eingreifen. Anordnungen, die der Beseitigung oder Verhütung eines vorschriftswidrigen Zustands oder Verhaltens dienen, werden davon nicht erfasst (BVG VerkMitt 75 75; OLG Hamm MDR 76 781; OLG Köln VRS 57 143; OLG Koblenz VRS 71 70; OLG Düsseldorf VerkMitt 86 72; ...). Fundstelle: Hentschel, StVR, 37. Auf., Rz 19 zu § 36 StVO

Heißt wenn der Beamte das Weiterfahrverbot mit dieser Vorschrift begründet... würde ich ihm das entgegenhalten...
Er könnte seine Maßnahme auch versuchen auf das allgemeine Polizeirecht zu begründen und die "Gefahr des weiteren Begehens von Ordnungswidrigkeiten stützen). Das wäre meiner Ansicht nach zwar möglich, aber nicht in jedem Fall Verhältnismäßig...(kurze Strecke bis nach Hause, relativ geringer Verstoß der Owi dagegen ist ein Weiterfahrverbot beinahe eine Freiheitsentziehende Maßnahme, ggf. ist es auch noch Nass und kalt...) Das Verbot nach dem Polizeirecht ist auch nicht Bußgeld bewehrt, heißt sind die Jungs abgezogen und Du fährst wieder... ist es ggf. eine zweite Owi-Anzeige aber es gibt für das Weiterfahren nix Extra...

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BigfootL60
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von BigfootL60 » Mo 6. Feb 2017, 17:31

Ich kann dazu nur aus eigenen Erfahrungen sprechen. Fall eins wurde mein Kollege mit einem T4 (LKW Zulassung) und Anhänger dran auf einen Autobahnparkplatz gelotst und durfte seine Weiterfahrt auch nicht fort setzten bis 22 Uhr. Wurde von nachmittag bis abends beobachtet. Es wurde sogar der Schichtwechsel der Beamten so gelegt, das er nie unbeobachtet war zwecks Weiterfahrt.
Fall zwei; ich habe selbst jahrelang in einer Band mit gearbeitet als Tontechniker und LKW-Fahrer. Da ich ja fast immer sonntags heim fahren mußte holte ich mir logischerweise eine Ausnahmegenehmigung für den Bock ( MAN L2000 1224) um im Voraus Ärger aus dem Weg zu gehen.
Ich habe jährlich 160 Euro dafür bezahlt und durfte alle Sonn-u. Feiertage fahren damit. Gebraucht hätte ich es nie, da uns nie einer angehalten hat damals. Weiß natürlich nicht ob auch da die Sätze erhöht worden sind dafür, es ist sechs Jahre her, als ich das das letzte mal brauchte.
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...
:lol:

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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von schulz-liesten » Mo 6. Feb 2017, 18:17

Ja kenn ich auch so,als LKW zugelassene Transporter mit Anhänger haben die A-Karte.
Ja,ich darf das :mrgreen:
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von ecki » Mo 6. Feb 2017, 19:12

Hallo Jungs
Ich muss mir das noch genau überlegen mit dem Hänger. :idea:
A ... nimmt er mir Platz weg,..... B.... bereitet mir er viel Arbeit, C.... Verursacht er Kosten und D.... Brauche ich Ihn eigentlich auch nicht. :roll:
Also liegt es schon auf der Hand aber wenn die IFA-Sucht nicht so groß wäre. :? :?
Muss wohl noch ein paar Nächte drüber schlafen. :)
Aber Danke für Eure Infos. ;)
Wir sehen uns in Schweinslust und nur das zählt. Liebe Grüße Guido :D
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von Maximus » Mo 6. Feb 2017, 22:54

Wurde von nachmittag bis abends beobachtet.
Muß aber schon gaaanz lange her sein... ich kenne inzwischen keine Dienststelle mehr die das personell leisten könnte... Falls doch einer so Irre wäre da eine Wache aufzustellen (wegen einer Owi.....) wüsste ich wie man die ganz schnell auf das andere Ende der BAB bekommt :lol: :lol: , das schreib ich hier aber nicht, das müssen wir mal beim Bier besprechen...

P.S. auf Transporter guckt man übrigens mehr als auf LKW, denn die meisten die mit echten LKW am So. fahren haben eine Genehmigung. Außerdem nutzen viele gewerbliche Kleintransporter um Sonntagsfahrverbote und Sozialvorschriften zu umgehen, es werden z.T. sogar Sprinter abgelastet um unter die 3,5t wg. Fahrtenschreiber zu kommen, dann werden die Kisten hoffnungslos überladen und schieben Dich mit 150 von der Bahn.... Von daher biste mit Transporterklasse, T4, Crafter, Sprinter eher mal dran...

Und wie gesagt mit einem W50 und einer rein privaten Fahrt.... druck DIr das Ergebnis der Petition aus, nimm es mit und zeig es den Beamten, ich sage mal 80% lassen Dich unbehelligt ziehen...

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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von FamilieJacobs » Di 7. Feb 2017, 08:07

Moin. ivh hab jetzt nicht alles gelesen, aber... Ich habe einen HL10 Koffer. Super Sache. sehr sehr praktisch. ich nutze ihn gern wenn wir in D unterwegs sind. Sprich nicht Fähre oder Gelände fahren. Da unser W50 Womo ist, fahren wir auch Sonntags.:-) Anhänger ist immer schön. da geht ne Menge rein. Auch wenn man ihn eigentlich nicht braucht... Wenn wir ihn mit haben ist er immer voll;-)
Es grüßen Nicole, Freddy, Ida, Ludwig und Christian!
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Re: Anhängersteckdose DDR

Beitrag von BigfootL60 » Di 7. Feb 2017, 18:15

Ich denk mal es kommt halt auch viel auf den Beamten jeweils selbst an und mit dem Umgang mit ihm. Privat so wie wir das hier machen mit unseren Gefährten muß glaub ich schon ein großes A...loch kommen als Beamter. Oder wenn man selbst blöd rüber kommt wird einem bestimmt auch auf die Füße gekackt...
Ausschlachten kann man das auf alle Fälle ewig denk ich...
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...
:lol:

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