Es gibt wohl inzwischen keinen Ludwig ohne "H" und für alle diese Fahrzeuge ist die komplette Diskussion nun wirklich völlig irrelevant! (Art. 3 VO (EG) Nr. 561/2006, Buchstabe i) Aber Du kannst Dir ja gern das Hirn zermartern und mit Schweißperlen auf der Stirn das BALM vorbeifahren lassen!
Interessant ist das nur für Fahrzeuge über 3,5t die egal ob LKW oder WoMo, die kein "H" haben und dem Güterverkehr dienen, da gibt's Bauweisen die lassen "Interpretationsspielraum", heißt mit internem Pferdestall oder Garage.
Beim Anhänger ist immer die Frage ist der für "Güterbefördeung" also mein Tüver würde mir den TSA als "Sport- und Freizeitzwecke" eintragen und dann fährt man seine Campingausrüstung spazieren.
Sein WoMo kann man auch als Ralleybegleitfahrzeug eintragen, und der Laderaum ist fürs Trainingsgerät, eben dem Smart und man trainiert für diese langsamsamfahr orientierungsralleys, da sollen die 3 Rentner auf YouTube mal einen MC gründen und schon ist alles "Freizeit"!
Ich persönlich finde diese Panikmache albern!
Fahrtenschreiber
- Maximus
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Re: Fahrtenschreiber
Und nur mal Nebenbei... die Bußgeldbescheide über die angeblichen 1500,-€ hat noch keiner gepostet! Die beiden Spanienrentner sind offenbar auf den gleichen Beamten gestoßen, der seinen Beruf verfehlt hat und da anfängt Tatbestände ohne Sinn und Verstand auszulegen! Bin gespannt ob die überhaupt eine Behörde finden, die sich dafür zuständig erklärt!
Also alle deren WoMo kein "H" hat, sollten sich lieber eine gute Verkehrsrechtsschutz für das Fahrzeug zulegen anstelle, über wilde Nachrüstung nachzudenken!
Immer auch daran denken, die Fahrzeuge wurden einst von Dekra, TüV, etc. so wie die stehen für den Verkehr freigegeben wurden und zwar ohne Fahrtenschreiber oder Auflagen. Insofern müsste da m.E. zunächst eine Nachrüstpflicht von den Behörden kommuniziert werden.
Die nächste Frage betrifft den Anhänger, auch hier könnte man als "Urlauber" über die Zulassung einiges preiswert klarstellen.
Ist dieser Anhänger für Sportgeräte oder Tiere (grünes Kennzeichen) ist es kein Gütertransportanhänger, denn ich darf nur Sportgeräte transportieren. Heißt ein Womo ü7,5t mit Laderaum und Vorrichtung für Pferde oder Motorschlitten ist es ggf. Fahrtenschreiberpflichtig, Ein Womo über 7,5t mit Pferdeanhänger oder anderem Sportgeräteanhänger ist es nicht! Also sollten diese Piloten jetzt mal sehen inwieweit die Ihren Anhänger mit einem sportiven Zweck zulassen! Auch PKW können ja zum "Motorsport" verwendet werden! Das ein PKW zugelassen ist steht dem Motorsportzweck nicht entgegen.
Ich würde an Stelle der Rentnergang dann eben noch den "Smart-Ralley-Club e.V." gründen, die als sportlichen Höhepunkt eine jährliche "Donald-Duck-Ralley" ausrichten"(Zeit haben die ja) Jedes Mitglied muss ja für die Orientierungsfahrten auch trainieren! Das macht nur dort Sinn wo man sich nicht auskennt, und dann transportiert man eben keinen bloßen PKW, sondern sein "(Motor-)Sportgerät" von Wanne Eikel nach Spanien! Das ist zuzusagen ein Dual-Use-PKW! Das gleiche gilt dann für Motorräder, Boote, Campingküche, Aufenthaltsraum.... ziehst mit dem WoMo einen WoWa ist das ja auch klar!
Was diese EU VO vermeiden soll, sind Fahrten bei den sich Firmen mit den "richtigen" Zugfahrzeugen die Einhaltung der Sozialvorschriften sparen wollen.
Inzwischen sollte jedoch auch der letzte IFA ein "H" haben und ist egal ob LKW oder WoMo da völlig aus der Betrachtung! Daher lasst Euch nicht verrückt machen!
Also alle deren WoMo kein "H" hat, sollten sich lieber eine gute Verkehrsrechtsschutz für das Fahrzeug zulegen anstelle, über wilde Nachrüstung nachzudenken!
Immer auch daran denken, die Fahrzeuge wurden einst von Dekra, TüV, etc. so wie die stehen für den Verkehr freigegeben wurden und zwar ohne Fahrtenschreiber oder Auflagen. Insofern müsste da m.E. zunächst eine Nachrüstpflicht von den Behörden kommuniziert werden.
Die nächste Frage betrifft den Anhänger, auch hier könnte man als "Urlauber" über die Zulassung einiges preiswert klarstellen.
Ist dieser Anhänger für Sportgeräte oder Tiere (grünes Kennzeichen) ist es kein Gütertransportanhänger, denn ich darf nur Sportgeräte transportieren. Heißt ein Womo ü7,5t mit Laderaum und Vorrichtung für Pferde oder Motorschlitten ist es ggf. Fahrtenschreiberpflichtig, Ein Womo über 7,5t mit Pferdeanhänger oder anderem Sportgeräteanhänger ist es nicht! Also sollten diese Piloten jetzt mal sehen inwieweit die Ihren Anhänger mit einem sportiven Zweck zulassen! Auch PKW können ja zum "Motorsport" verwendet werden! Das ein PKW zugelassen ist steht dem Motorsportzweck nicht entgegen.
Ich würde an Stelle der Rentnergang dann eben noch den "Smart-Ralley-Club e.V." gründen, die als sportlichen Höhepunkt eine jährliche "Donald-Duck-Ralley" ausrichten"(Zeit haben die ja) Jedes Mitglied muss ja für die Orientierungsfahrten auch trainieren! Das macht nur dort Sinn wo man sich nicht auskennt, und dann transportiert man eben keinen bloßen PKW, sondern sein "(Motor-)Sportgerät" von Wanne Eikel nach Spanien! Das ist zuzusagen ein Dual-Use-PKW! Das gleiche gilt dann für Motorräder, Boote, Campingküche, Aufenthaltsraum.... ziehst mit dem WoMo einen WoWa ist das ja auch klar!
Was diese EU VO vermeiden soll, sind Fahrten bei den sich Firmen mit den "richtigen" Zugfahrzeugen die Einhaltung der Sozialvorschriften sparen wollen.
Inzwischen sollte jedoch auch der letzte IFA ein "H" haben und ist egal ob LKW oder WoMo da völlig aus der Betrachtung! Daher lasst Euch nicht verrückt machen!
- Lutz3
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Re: Fahrtenschreiber
Hi Lars,
absolut Klasse deine ausführlichen und aufklärenden Ausführungen.
Da sind wir gut gerüstet.
DANKE
VG Lutz
absolut Klasse deine ausführlichen und aufklärenden Ausführungen.
Da sind wir gut gerüstet.
DANKE
VG Lutz
- Fritz
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Re: Fahrtenschreiber
Moin Kameraden,
so sehen wir das ja auch in dieser und anderen Sachlagen. Wo kein Kläger - da kein Richter. Weiterfahren und Beobachten - im Falle des Falles kann immer noch gestritten werden, da hilft eine RSV die schlimmsten Folgen abzufedern.
Unser Boot ist etwas größer geraten und steht auf einem Tieflader. Der hat, durch günstige Umstände, auch eine Zulassung als Sportgerätetransporter mit grünem Kennzeichen. Somit können wir mit Walter unser Boot zu jeder Tages- und Nachtzeit überall hinfahren ohne Schweißausbrüche. Und das alles ohne Fahrtenschreiber, da der Transport nicht gewerblich ist, das heißt er dient nicht dem Zweck des Gelderwerbs. Klar, die Sondergenehmigung für den Großraumtransport und das BF2 brauchen wir auch, aber das ist reine Formsache. Da sind dann allerdings immer Auflagen an Strecke und Fahrzeit gebunden. Aber eine Fahrtenschreiber brauchen wir nicht.
Gruß - Fritz
so sehen wir das ja auch in dieser und anderen Sachlagen. Wo kein Kläger - da kein Richter. Weiterfahren und Beobachten - im Falle des Falles kann immer noch gestritten werden, da hilft eine RSV die schlimmsten Folgen abzufedern.
Unser Boot ist etwas größer geraten und steht auf einem Tieflader. Der hat, durch günstige Umstände, auch eine Zulassung als Sportgerätetransporter mit grünem Kennzeichen. Somit können wir mit Walter unser Boot zu jeder Tages- und Nachtzeit überall hinfahren ohne Schweißausbrüche. Und das alles ohne Fahrtenschreiber, da der Transport nicht gewerblich ist, das heißt er dient nicht dem Zweck des Gelderwerbs. Klar, die Sondergenehmigung für den Großraumtransport und das BF2 brauchen wir auch, aber das ist reine Formsache. Da sind dann allerdings immer Auflagen an Strecke und Fahrzeit gebunden. Aber eine Fahrtenschreiber brauchen wir nicht.
Gruß - Fritz
Wer nicht anfängt - wird nicht fertig!