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07er Kennzeichen

Verfasst: Mi 21. Jun 2017, 20:41
von Christian W50
Hallo Zusammen,

frage mich gerade, ob man mit einem Satz 07er Kennzeichen auch einen LKW mit Anhänger bewegen darf?

So ein Kennzeichen vorne am LKW und eins am Anhänger.
Vielleicht noch eins ohne Stempel hinten am LKW.

Da normal ja immer nur ein Fahrzeug mit dem Kennzeichen bewegt werden darf.

Hat dort jemand schon Erfahrungen gesammelt?

Gruß Christian

Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 05:00
von Euro-Biene
Guten Morgen Christian...ja habe ich. Es ist von der Zulassungsstelle des jeweiligen Bundesland s abhängig und von der Fahrzeugart...
In Brandenburg ist es nicht möglich...da braucht man für Jedes Fahrzeug ein extra Kennzeichen... Ausnahme Feuerwehr B1000 mit Schlauch Anhänger...da kann es mit ganz viel Papierkram und guten Willen eventuell eine Ausnahme geben.
In Sachsen ging das vor einiger Zeit Mal...das weiß ich.
Und ohne Stempel gleich gar nicht...dann nehmen sie dir die 07 an Ort und Stelle ab.

Grüsse Hummel

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Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 19:48
von Christian W50
Danke Hummel,

für die Infos, also wenn Anhänger dann extra Kennzeichen in Schwarz, rot oder grün. Je nachdem was man damit so vor hat.
Mir wurde gesagt das man später auch noch das Format vom Kennzeichen ändern kann. Aber leider nur im tausch.

Grüsse Christian

Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Do 22. Jun 2017, 19:49
von Christian W50
Gibt es beim 07er Einschränkungen für das Anhänger bewegen?

Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 10:40
von Maximus
Die Fahrt mit Anhänger unterliegt den gleichen Einschränkungen wie der Fahrt mit dem 07er an sich.... Der (x-beliebige moderne) Anhänger an sich hinter dem Oldtimer indiziert ja schon mal einen gewissen "Alltagsnutzen", den man zunächst "wegargumentieren" müsste.
Dem Fahrer eines 07-Oldtimers ist es nicht gestattet, das Gefährt zu alltäglichen Fahrten im normalen Straßenverkehr zu benutzen. Es ist nicht einmal gestattet, eine Fahrt zu unternehmen die ausschließlich dem Tanken dient.. [Hier] Das historische Fahrzeug darf nur für die Fahrt zu Oldtimertreffen und Oldtimerrallyes verwendet werden. Außerdem gestattet der Gesetzgeber im § 17 des FZV auch die Benutzung „für Probefahrten und Überführungsfahrten sowie für Fahrten zum Zwecke der Reparatur oder Wartung der betreffenden Fahrzeuge“. D.h. selbst der Tankstopp sollte immer im Zusammenhang mit einer "Wartung" erfolgen, d.h. Bremsflüssigkeit / Motorenöl nachfüllen, Bremsen testen -niemals nur tanken. Wer sich außerhalb dieser Beschränkungen bewegt, muss mit einem Bußgeld rechnen. Entsprechend muss der Fahrer auch ein Fahrtenbuch zum Nachweis mit sich führen.
Jetzt kommt der Anhänger dazu... die Fahrt zum Umzug oder in den Wald Holz holen ist schon ohne Anhänger nicht gestattet... also auch nicht mit.
Bilden Zugfahrzeug und Anhänger (wenn der normal zugelassen ist) eine historische Einheit (z.B. W50 + Anhänger der HL oder HW Serie) Oder Feuerwehrfahrzeug + TSA Anhänger, ist der Anhänger möglich, soweit der Gesamtzweck der Fahrt 07er konform ist.
Ein moderner Anhänger ist aus meiner Sicht nur möglich, soweit man den z.B. im Rahmen der Werkstatt oder Überprüfungsfahrt nutzt um die Druckluft- und Bremsanlage zu prüfen... Da sollte man dann aber mit dem Anhänger nicht zu weit reisen... eine Prüfungsfahrt von Rostock nach Leipzig dürfte jedenfalls ausfallen, ich sag mal rund um den Kirchturm bzw. die Schrauberhalle... ist das höchste der Gefühle, alles andere dürfte eine Alltagsnutzung werden.

Wer sein Oldtimer halbwegs nutzen möchte und nicht gerade eine Flotte von Fahrzeugen hat, dem ist vom 07er dringend abzuraten. Das "normale" H" ist auch als Saisonkennzeichen möglich. 07er würde ich nur nutzen, wenn ich mehre Oldtimer habe und diese wirklich nur "sammle" und ab und an mal präsentieren will. Schon die Fahrt zu einem unserer Forumstreffen dürfte mit 07er u.U. problematisch werden, da deren Eigenschaft als "Oldtimerveranstaltung" im Sinne der FZV zumindest mal arg fraglich ist, da kann man nur hoffen, das niemand genauer fragt, welches Treffen, Anmeldung? etc.

Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 19:45
von Lutz3
Hi Lars,

Respekt wie du das wieder geschrieben hast.

Danke.

VG Lutz

Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Do 29. Jun 2017, 19:57
von BigfootL60
Lars hat in der Hinsicht echt was drauf! Thomas (imodra) auch. Gut das es auch solche Fachmänner hier gibt.
Ich denke mal das normales anmelden billiger ist als die Strafen die darauf stehen...Wenn man an den "Richtigen" kommt wird es bestimmt ordentlich teuer und nach einer halben Stunde Diskussion gehen einem bestimmt auch dann die Argumente irgendwann aus... :roll:

Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 16:16
von imodra
BigfootL60 hat geschrieben:
Do 29. Jun 2017, 19:57
Lars hat in der Hinsicht echt was drauf! Thomas (imodra) auch....
...ich habe nichts gemacht.... :?

Re: 07er Kennzeichen

Verfasst: Mi 5. Jul 2017, 21:07
von BigfootL60
Du hast aber in der Hinsicht auch richtig was drauf...! .:
Gruß Wolfi