Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Hallo Leute
Habe auch schon lange festgestellt das meine CB kiste keine große Reichweite hat. Aber ist mir auch Wurst. Denn bei Gruppenfahrten oder als Kurzstreckenfunk reicht mir das. Also lasst uns überlegen wer noch so eine Kiste verbaut hat welchen Kanal die Osttrucker Verwenden wollen
Habe auch schon lange festgestellt das meine CB kiste keine große Reichweite hat. Aber ist mir auch Wurst. Denn bei Gruppenfahrten oder als Kurzstreckenfunk reicht mir das. Also lasst uns überlegen wer noch so eine Kiste verbaut hat welchen Kanal die Osttrucker Verwenden wollen
- Thunderbird
- Moderator
- Beiträge: 1520
- Registriert: Mo 5. Sep 2016, 17:13
- Wohnort: Pößneck, das ist im Osten
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Guten Morgen,Bei dem PMR Geräten bin ich auf Kanal 5 mit CTCSS-Unterkanal 05
vielleicht können wir uns ebenso alle auf Kanal 5 bei CB bzw 5/5 bei PMR einigen. So hätten wir bei Kolonnenfahrt bzw auf dem Weg zu Treffen den "direkten Draht" zueinander, ohne lange herum suchen zu müssen.
Gruß Marco
- Maximus
- Mitglied
- Beiträge: 989
- Registriert: Di 6. Sep 2016, 13:11
- Wohnort: B 52.31103479999999 L 12.919709199999943
- Kontaktdaten:
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Habe die Kanalwahl so vorgemerkt...
Eine "schlechte" Nachricht zu meinen Ausführungen zur Benutzung von Sprechfunk... Es gab eine kleine Änderung der StVO, die mir erst jetzt bei der Weiterbildung über den Weg lief...
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
§23 StVO
....
(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
.......
Hier in Fett haben wie den Ausweg aus dem Dilemma... Ist das Funkgerät wie z.B. das PMR446 GB1 1 mit einer schönen Fahrzeughalterung und dem griffbereiten Micro im Fahrzeug ist eine Blickzuwendung zum Gerät nicht erforderlich. Das Micro bekommt man in die Hand und kann sprechen und Hören ohne den Blick von der Straße zu nehmen. Auch muss man fürs hören das Gerät nicht an das Ohr halten und bekommt so die Umgebungsgeräusche weiter mit.
Heißt wenn man angehalten wird... genau dokumentieren lassen welches Gerät, wie benutzt wurde, Bußgeldbescheid abwarten, Widerspruch einlegen.
Eine "schlechte" Nachricht zu meinen Ausführungen zur Benutzung von Sprechfunk... Es gab eine kleine Änderung der StVO, die mir erst jetzt bei der Weiterbildung über den Weg lief...
https://dejure.org/gesetze/StVO/23.html
§23 StVO
....
(1a) 1Wer ein Fahrzeug führt, darf ein elektronisches Gerät, das der Kommunikation, Information oder Organisation dient oder zu dienen bestimmt ist, nur benutzen, wenn
1. hierfür das Gerät weder aufgenommen noch gehalten wird und
2. entweder
a) nur eine Sprachsteuerung und Vorlesefunktion genutzt wird oder
b) zur Bedienung und Nutzung des Gerätes nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist.
2Geräte im Sinne des Satzes 1 sind auch Geräte der Unterhaltungselektronik oder Geräte zur Ortsbestimmung, insbesondere Mobiltelefone oder Autotelefone, Berührungsbildschirme, tragbare Flachrechner, Navigationsgeräte, Fernseher oder Abspielgeräte mit Videofunktion oder Audiorekorder. 3Handelt es sich bei dem Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, um ein auf dem Kopf getragenes visuelles Ausgabegerät, insbesondere eine Videobrille, darf dieses nicht benutzt werden. 4Verfügt das Gerät im Sinne des Satzes 1, auch in Verbindung mit Satz 2, über eine Sichtfeldprojektion, darf diese für fahrzeugbezogene, verkehrszeichenbezogene, fahrtbezogene oder fahrtbegleitende Informationen benutzt werden. 5Absatz 1c und § 1b des Straßenverkehrsgesetzes bleiben unberührt.
.......
Hier in Fett haben wie den Ausweg aus dem Dilemma... Ist das Funkgerät wie z.B. das PMR446 GB1 1 mit einer schönen Fahrzeughalterung und dem griffbereiten Micro im Fahrzeug ist eine Blickzuwendung zum Gerät nicht erforderlich. Das Micro bekommt man in die Hand und kann sprechen und Hören ohne den Blick von der Straße zu nehmen. Auch muss man fürs hören das Gerät nicht an das Ohr halten und bekommt so die Umgebungsgeräusche weiter mit.
Heißt wenn man angehalten wird... genau dokumentieren lassen welches Gerät, wie benutzt wurde, Bußgeldbescheid abwarten, Widerspruch einlegen.
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Kanal 5 ist gebongt . Jetzt die nächste Frage AM oder FM
- FamilieJacobs
- Mitglied
- Beiträge: 2312
- Registriert: Mo 5. Sep 2016, 14:42
- Wohnort: Bregenstedt bei Magdeburg
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
AM funkt besser, oder?
Es grüßen Nicole, Freddy, Ida, Ludwig und Christian!
Life is too short to drive boring cars
Life is too short to drive boring cars
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Also..... Ich bin ein CB Funker auf Kanal 5 AM, mobil Station
- Thunderbird
- Moderator
- Beiträge: 1520
- Registriert: Mo 5. Sep 2016, 17:13
- Wohnort: Pößneck, das ist im Osten
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Kurze Frage, wieso sendet ihr auf AM (Amplitudenmodulation)? Die Reichweite eures Senders auf AM beträgt in der Regel nur 1 Watt, mehr ist in D nicht erlaubt. Auf FM (Frequenzmodulation) sendet ihr im Normalfall mit kontinuierlich 4 Watt und die Sprachqualität ist um ein Vielfaches besser.
Es sei denn, ihr seid im Ausland
Es sei denn, ihr seid im Ausland
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Gute Frage Ist ja alles noch offen Also dann Kanal 5 FM Aber jetzt langsam einig werden
- Wuestendiesel
- Mitglied
- Beiträge: 125
- Registriert: Mo 5. Sep 2016, 14:28
- Wohnort: bei Eisleben
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Habe gar kein AM, also FM besser
- Thunderbird
- Moderator
- Beiträge: 1520
- Registriert: Mo 5. Sep 2016, 17:13
- Wohnort: Pößneck, das ist im Osten
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Moin,
dann würde ich für uns Schrauber Kanal 5 FM und Kanal 5/5 PMR vorschlagen, wenn es keine anderen Meinungen gibt...?
Gruß Marco
dann würde ich für uns Schrauber Kanal 5 FM und Kanal 5/5 PMR vorschlagen, wenn es keine anderen Meinungen gibt...?
Gruß Marco