Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Hallo zusammen.
Vor einer Weile war in der Classic Data ein Artikel, dass dass Sonn und Feiertags Fahrverbot für Oldtimer Lkw wegfällt oder soll.
Also ich habe bei unserem Straßenverkehrsamt nach gefragt und eine Absage bekommen.
Gibt es nicht...jedenfalls nicht in Lutherstadt Wittenberg.
Also weiter Ausnahme Genehmigung holen, wenn wir einen Anhänger mit dabei haben
Hat jemand anderes sich da schon mal erkundigt?
LG
Vor einer Weile war in der Classic Data ein Artikel, dass dass Sonn und Feiertags Fahrverbot für Oldtimer Lkw wegfällt oder soll.
Also ich habe bei unserem Straßenverkehrsamt nach gefragt und eine Absage bekommen.
Gibt es nicht...jedenfalls nicht in Lutherstadt Wittenberg.
Also weiter Ausnahme Genehmigung holen, wenn wir einen Anhänger mit dabei haben
Hat jemand anderes sich da schon mal erkundigt?
LG
- Thunderbird
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Hi zottimone,
nein im Gegenteil. Mittlerweile wurde das Gesetz um die H-Kennzeichen, also die historischen Fahrzeuge, gelockert.
Für solche Liebhaber, wie sie sich hier so herumtreiben , ist dies natürlich eine Erleichterung, was die Fahrten zu Treffen etc. angeht.
Solange die Fahrten mit deinem LKW, ob mit oder ohne Anhänger, zu nichtkommerziellen Zwecken erfolgen, hast du nichts zu befürchten.
Zitat: "Hinter dem etwas sperrigen Namen der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle ...Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Diese rechtliche Klarstellung ist eine gute Nachricht. Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die oftmals an Wochenenden stattfinden, immer etwas heikel. Das hat nunmehr ein Ende. Es wurde sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage bleiben müssen. Für den Erhalt der automobilen Kultur und ihrer Bräuche ist dies eine wichtige Weichenstellung."
LG TB
nein im Gegenteil. Mittlerweile wurde das Gesetz um die H-Kennzeichen, also die historischen Fahrzeuge, gelockert.
Für solche Liebhaber, wie sie sich hier so herumtreiben , ist dies natürlich eine Erleichterung, was die Fahrten zu Treffen etc. angeht.
Solange die Fahrten mit deinem LKW, ob mit oder ohne Anhänger, zu nichtkommerziellen Zwecken erfolgen, hast du nichts zu befürchten.
Zitat: "Hinter dem etwas sperrigen Namen der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle ...Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Diese rechtliche Klarstellung ist eine gute Nachricht. Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die oftmals an Wochenenden stattfinden, immer etwas heikel. Das hat nunmehr ein Ende. Es wurde sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage bleiben müssen. Für den Erhalt der automobilen Kultur und ihrer Bräuche ist dies eine wichtige Weichenstellung."
LG TB
Liebe Grüße
Heidi & Marco
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Das Fahrverbot hättest Du ja nur bei der Zulassung als LKW.
Gibt ja auch eine ganze Reihe Möglichkeiten als SO-Fahrzeug
Gibt ja auch eine ganze Reihe Möglichkeiten als SO-Fahrzeug
Ruß
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme, die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme, die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!
- Thunderbird
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Das ist richtig.
Liebe Grüße
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- Elron666
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Ja da sollte auch bei aller Liebe der Detailtreue mal ein Auge zugedrückt werden und bei der Zulassung auf SO-Fahrzeug ausgewichen werden...
Der Rest am Fahrzeug darf ja ruhig bis ins letzte Detail Original sein...
Auf eine schöne Saison 2017.
abgegrüsst
Elron666
Der Rest am Fahrzeug darf ja ruhig bis ins letzte Detail Original sein...
Auf eine schöne Saison 2017.
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Das Leben ist schon Hart und Gemein, aber ohne IFA noch viel Härter und Gemeiner
- imodra
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Moinsen,
ich will ja nicht als Spaßbremse auftreten, aber der Bundesrat hat am 10.März2017 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Ob diese nun schon entsprechend umgesetzt ist weiß ich nicht. Man findet nichts dazu im Netz bzw in anderen Veröffentlichungen. Wenn man sich derzeit rein am Gesetzestext orientiert, hat das Sonntagsfahrverbot noch Bestand. Man kann versuchen das verlinkte .pdf-Dokument auszudrucken und im Falle einer entsprechenden Kontrolle damit zu argumentieren.
ich will ja nicht als Spaßbremse auftreten, aber der Bundesrat hat am 10.März2017 eine Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Änderung der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur Straßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) beschlossen. Ob diese nun schon entsprechend umgesetzt ist weiß ich nicht. Man findet nichts dazu im Netz bzw in anderen Veröffentlichungen. Wenn man sich derzeit rein am Gesetzestext orientiert, hat das Sonntagsfahrverbot noch Bestand. Man kann versuchen das verlinkte .pdf-Dokument auszudrucken und im Falle einer entsprechenden Kontrolle damit zu argumentieren.
LG Thomas
Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß.
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- Euro-Biene
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Also ich glaube Lotte hatte das letztes Jahr von Nordhausen zurück durch....
Und da hatte alles noch Bestand...er war mit seinem Lkw und Tochter unterwegs und sollte den LKW vor Ort stehen lassen... Ohne wenn und Aber...
Nach der Nummer...Mal vorsichtig....
Ich bin So Kfz, Womo und Zugmaschine.... damit habe ich die Kurve wieder bekommen...
Grüsse und viel Spaß
Gesendet von meinem U FEEL mit Tapatalk
Und da hatte alles noch Bestand...er war mit seinem Lkw und Tochter unterwegs und sollte den LKW vor Ort stehen lassen... Ohne wenn und Aber...
Nach der Nummer...Mal vorsichtig....
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IFA krank
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
Woher stammt denn das Zitat? Vielleicht hilft ja die Fundstelle für weitere Überzeugungsarbeit...
Es grüßen Nicole, Freddy, Ida, Ludwig und Christian!
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- Thunderbird
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Re: Sonn-u.Feiertags Fahrverbot Lkw Oldtimer
hi,
das Zitat kommt direkt aus Moni´s Beitrag/Link.
So wörtlich von: "CDU-Parlamentarier und Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag, Carsten Müller"
Zitatende
LG Marco
das Zitat kommt direkt aus Moni´s Beitrag/Link.
So wörtlich von: "CDU-Parlamentarier und Vorsitzende des Parlamentskreises Automobiles Kulturgut im Deutschen Bundestag, Carsten Müller"
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Liebe Grüße
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