Hi zottimone,
nein im Gegenteil. Mittlerweile wurde das Gesetz um die H-Kennzeichen, also die historischen Fahrzeuge, gelockert.
Für solche Liebhaber, wie sie sich hier so herumtreiben

, ist dies natürlich eine Erleichterung, was die Fahrten zu Treffen etc. angeht.
Solange die Fahrten mit deinem LKW, ob mit oder ohne Anhänger, zu nichtkommerziellen Zwecken erfolgen, hast du nichts zu befürchten.
Zitat:
"Hinter dem etwas sperrigen Namen der Verwaltungsvorschrift verbirgt sich eine ganz konkrete und sehr wichtige Erleichterung für alle ...Besitzer historischer Lastkraftwagen. Es wurde klargestellt, dass das Sonn- und Feiertagsfahrverbot ausschließlich für den gewerblichen Lkw-Verkehr gilt. Explizit festgelegt wurde, dass Fahrten mit Oldtimer-Lastkraftwagen zu Oldtimerveranstaltungen nicht dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot unterliegen, soweit keine gewerblichen Zwecke verfolgt werden und diese nicht entgeltlich erfolgen.
Diese rechtliche Klarstellung ist eine gute Nachricht. Angesichts einer unklaren Rechtslage und eines uneinheitlichen Verwaltungsvollzugs waren Fahrten mit historischen Lkw zu Oldtimerveranstaltungen, die oftmals an Wochenenden stattfinden, immer etwas heikel. Das hat nunmehr ein Ende. Es wurde sichergestellt, dass die von ihren Besitzern in akribischer Arbeit und mit viel Enthusiasmus gepflegten Fahrzeuge auch bei Oldtimertreffen präsentiert werden können und nicht wegen eines Fahrverbots in der Garage bleiben müssen. Für den Erhalt der automobilen Kultur und ihrer Bräuche ist dies eine wichtige Weichenstellung."
LG TB