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Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 20:00
von ROBITO
Hallo IFA-Schrauber!
Will hier mal folgendes Thema zur Diskussion stellen:

„Fahren eines Busses mit Führerschein für LKW.“

Erst mal die Fakten:

Wer den DDR-Führerschein der Klasse B hatte bzw. den BRD-Führerschein der Klasse 3 erteilt bis zum 31.12.1998 hat heute auch die Klasse C1; C1E mit Schlüsselnummer 171 (Klasse C1, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 7 500 kg, jedoch ohne Fahrgäste).

Wer in der DDR den Führerschein C oder CE hatte bzw. bis zum 31.12.1998 die BRD-Fahrerlaubnis Klasse 2 erteil bekommen hatte, hat heute die Klasse C; CE mit Schlüsselnummer 172 (Klasse C, gültig auch für Kraftfahrzeuge der Klasse D, jedoch ohne Fahrgäste).

Ab 01.01.1999 erteilte LKW-Fahrerlaubnisse (C1; C1E; C; CE) berechtigen nur noch Busse der entsprechenden Größenordnung zum Zwecke einen Probefahrt zu fahren (Fahrerlaubnisverordnung § 1 (4) Fahrerlaubnisse der Klassen C, C1, CE oder C1E berechtigen im Inland auch zum Führen von Kraftomnibussen – gegebenenfalls mit Anhänger – mit einer entsprechenden zulässigen Gesamtmasse und ohne Fahrgäste, wenn die Fahrten lediglich zur Überprüfung des technischen Zustands des Fahrzeugs dienen.).

Wenn mein LKW-Schein also vor dem 01.01.1999 erteilt wurde, kann ich also uneingeschränkt auch Bus fahren. Ich darf aber keine Fahrgäste mit nehmen. Wenn ich jetzt aber meinen Kumpel oder meine Familie mit nehme, sind diese Personen nach meiner Ansicht keine Fahrgäste. Ein Fahrgast ist eine Person, die zum gewerblichen Zweck transportiert wird. Schon wenn man eine Person gewerblich befördert, bedarf es der Personenbeförderungserlaubnis bzw. D1; D (Taxi; Krankenwagen u.s.w.)

Habe zu diesem Thema keine offizielle Stellungnahme einer zuständigen Behörde gefunden.
Vielleicht habt ihr dazu Informationen oder jemand, der sich mit der Materie auskennt kann dazu etwas sagen.

Gruß Roland

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 20:29
von Elron666
Danke Roland für deine ausführliche Information,
das Thema hatten wir in letzter Zeit des öfteren, wegen dem Interesse an Ikarus Bussen.
Schön wenn wir da eine genaue Klärung hinbekommen,um im Falle eines Falles den Kontrolleuren eine angemessene Grundlage/Basis präsentieren können... Sicherlich ist bei diesem Thema Lars Informationen sehr hilfreich...

abgegrüsst
Elron666 :-)

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 20:44
von Euro-Biene
Da müssen wir Mal auf den Maximus warten...
Der klärt uns bestimmt auf...
Grins

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 21:10
von ADK-Fahrer
Als ich 1985 meinen Klasse 2 gemacht habe, durfte ich noch Busse mit bis zu acht Personen an Bord fahren.
Da konnte ich bei der Umschreibung auch mit Hinweis auf Bestandsschutz nix erreichen.
Busse ohne weitere Personen darf ich noch fahren.

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Do 2. Feb 2017, 21:52
von Lutz3
Hallo Roland,

danke für das aufgreifen der Diskussion.

Deine Ausführungen sind richtig und ich musste feststellen,
das da geschrieben steht -- Fahrgäste ---

2 Fragen dazu.
Auf der hp des bmvi steht doch glatt

Klasse C
Kraftfahrzeuge (außer solche der Klassen AM, A1, A2, A, D1 und D) mit

mit zulässiger Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg und
gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer,

gebaut und ausgelegt zur Beförderung.......

Ein 10 Meter oder 12 Meter Bus.
Ist aber dafür gebaut für mehr als 8 Personen?????????????

UND
Letztenendes ist auch entscheident,
wie handhaben das die anderen Länder.
Was ist wenn ich mit dem Bus dann mal in die Schweiz fahre????

So lang das Fahrzeug als Bus zugelassen ist,
darf der Bus ja auch 100 km/h fahren.
Es gibt natürlich genügend Beispiele das die Busse zu WoMos umgebaut wurden.
Dann ist die Diskussion überflüssig.
Nur 8 Personen ist klar.
WoMos dürfen dann aber auch nur 80 km/h fahren.

Irgendwas ist eben immer.....

Das Thema schreit gerade nach LARS...............

VG Lutz

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 02:31
von lura
Spannendes Thema, hab mal gegoogelt, ein mitreisender Familienangehöriger ist tatsächlich kein Fahrgast im Sinne der FeV, wenn man diesen Papier Glauben schenkt. Unter 2 Fahrgast ist definiert, wer kein Fahrgast ist.
Also darf ich danach mit Schlüsselzahl 172 im Führerschein Klasse D ohne Fahrgäste fahren. Wieviele Personen kann ich dann mitnehmen?

Interessant ist tatsächlich paragraph 6 Absatz 4, danach dürfen wir auch ohne Schlüsselzahl 172 Bus zur Überprüfung des technischen Zustandes fahren

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 06:07
von einstein4567
Interessantes Thema. Wenn ihr nichts dagegen habt, möchte ich es noch gerne etwas erweitern. Ich habe die Ehre meinen Führerschein in Kürze verlängern zu lassen. Nun habe ich bisschen Schiss, dass mir bei dieser Aktion bisschen was unterschlagen wird. Was bedeutet mein Führerschein jetzt genau umgeschlüsselt?

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 06:22
von ADK-Fahrer
Mensch Volker,
scheint mir ja so, als ob die jetzige Klasse D/DE enthalten ist.
Für Bus gibt's ja in diesem Schein nix.
Wenn du die fünf Module gemacht hast, lass dir die 95 eintragen.
Klasse T gibt's auch nur noch auf Antrag.

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 06:33
von schulz-liesten
Genau,die T tragen se dir ein.
Mußt es nur sagen/wissen/und muß auch nachher drinstehen wenns gesagt und gewußt war :? So sollte es....
Den Orangen Lappen hab ich auch (noch).
Bus zb sind ja auch Kleinbusse (T4, T5 usw) zur Personenbeförderung bis 8 Personen.
Die werden auch nur mit PKW-Schein gefahren.Auch gewerblich.
Glaube bei den "großen" wirds genauso sein.LKW-Schein und rein die Leute bis 8 8-).

Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Verfasst: Fr 3. Feb 2017, 07:50
von lura
In dem Link findest Du die Umschlüsselungstabelle
https://www.gesetze-im-internet.de/fev_ ... age_3.html