Bus fahren mit LKW-Führerschein
- Thunderbird
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
LOF heißt "Ackerschlepper" und die Ämter sind da meist etwas "schwammig" informiert.....
- imodra
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
LOF = land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, das kann ein Ackerschlepper sein, aber ebenso ein forstwirtschaftlicher Geräteträger mit Anhänger.Thunderbird hat geschrieben:LOF heißt "Ackerschlepper" und die Ämter sind da meist etwas "schwammig" informiert.....
Quads werden ganz gerne so zugelassen um die sonst geltenden Leistungsbeschränkungen zu umgehen.
LG Thomas
Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß.
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- schulz-liesten
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Dann ist ja schon fast alles gut Na nicht wirklichFamilieJacobs hat geschrieben:Den großen treckerschein hab ich torsten. Hab das auch gehört. Laufen dann als lof die kisten.
Ja,ich darf das
Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt und das nicht zu wenig!!!
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- schulz-liesten
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Oder auch ein LKW mit dann bestimmten(länderspezifischen) Vorraussetzungen.imodra hat geschrieben:LOF = land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschine, das kann ein Ackerschlepper sein, aber ebenso ein forstwirtschaftlicher Geräteträger mit Anhänger.Thunderbird hat geschrieben:LOF heißt "Ackerschlepper" und die Ämter sind da meist etwas "schwammig" informiert.....
Quads werden ganz gerne so zugelassen um die sonst geltenden Leistungsbeschränkungen zu umgehen.
In Bayern mußt dazu sogar hinten was mit Zapfwelle anbauen.Ja auch an einen W50
Ein Mog darf als LoF weit über 20 Tonnen ziehen.Genau daselbe Fahrzeug als LKW zugelassen nur 9.
Bei sowas fällts vom Glauben,man gut das ich Heide bin
Die ganze Drosselsache hat ja auch wieder einen Haken.Mit bis zu 60 darfst nicht BAB.Ab 60 wieder und dann stehen 62 drin in den Papieren und der Karren macht nur 40 voll ausgeladen auf der Strecke Was aber erlaubt ist
Sonst sehen wir da demnächst auch schon Trecker
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- FamilieJacobs
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Hab schon einige JCB Auf der Bahn gesehen...
Es grüßen Nicole, Freddy, Ida, Ludwig und Christian!
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- lura
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Das sind die Fast Trac, die laufen 80 km/h. Für so einen hab ich mich mal interessiert, sind aber reichlich teuer
Bernd
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- schulz-liesten
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Die kenn ich ja auch,aber eigentl. unbezahlbar wenns eh kaum Strecke mit machstlura hat geschrieben:Das sind die Fast Trac, die laufen 80 km/h. Für so einen hab ich mich mal interessiert, sind aber reichlich teuer
Wollts da nen LAK draufschrauben Bernd ...und ist doch kein IFA ...det Schild kriegt man aber da vorn rangebaut
Die "normalen" Trecker habens ja auch bald geschafft bis da hin.
Bestellen kannst die in mehreren km/h - Ausführungen schon...bis 80 ist ja nicht mehr weit dann.
Ja,ich darf das
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- ROBITO
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Mit Klasse L oder T wird das in unseren Fällen eher nichts. Richtig ist, dass man damit land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen fahren darf. Aber auch nur zu land- oder forstwirschaflichen Zwecken. Ansonsten zu anderen Zwecken bedarf es die Klasse CE.
Fahrerlaubnisverordnung
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und Winterdienst.
Fahrerlaubnisverordnung
§ 6 Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
Klasse T:
Zugmaschinen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 60 km/h und selbstfahrende Arbeitsmaschinen oder selbstfahrende Futtermischwagen mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h, die jeweils nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden (jeweils auch mit Anhängern).
Klasse L:
Zugmaschinen, die nach ihrer Bauart zur Verwendung für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke bestimmt sind und für solche Zwecke eingesetzt werden, mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern, wenn sie mit einer Geschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h geführt werden, sowie selbstfahrende Arbeitsmaschinen, selbstfahrende Futtermischwagen, Stapler und andere Flurförderzeuge jeweils mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 25 km/h und Kombinationen aus diesen Fahrzeugen und Anhängern.
(5) Unter land- oder forstwirtschaftliche Zwecke im Rahmen der Fahrerlaubnis der Klassen T und L fallen
Betrieb von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Weinbau, Gartenbau, Obstbau, Gemüsebau, Baumschulen, Tierzucht, Tierhaltung, Fischzucht, Teichwirtschaft, Fischerei, Imkerei, Jagd sowie den Zielen des Natur- und Umweltschutzes dienende Landschaftspflege,
Park-, Garten-, Böschungs- und Friedhofspflege,
landwirtschaftliche Nebenerwerbstätigkeit und Nachbarschaftshilfe von Landwirten,
Betrieb von land- und forstwirtschaftlichen Lohnunternehmen und andere überbetriebliche Maschinenverwendung,
Betrieb von Unternehmen, die unmittelbar der Sicherung, Überwachung und Förderung der Landwirtschaft überwiegend dienen,
Betrieb von Werkstätten zur Reparatur, Wartung und Prüfung von Fahrzeugen sowie Probefahrten der Hersteller von Fahrzeugen, die jeweils im Rahmen der Nummern 1 bis 5 eingesetzt werden und Winterdienst.
Schraube ich am LKW, geht's mir gut wie eh und je.
- lura
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Nachdem klar war, dass ich einzelfahrers bleibe, hab ich über ein schönes Aussichts-Papa-Mobil nachgedacht, wo hinten ein B1000 -Koffer zum Pannen drauf passt. Das hätte gut gepasst. Auf der A1 bei Ahrensburg hab ich so einen öfter überholt, daher kannte ich die Vmaxschulz-liesten hat geschrieben:Die kenn ich ja auch,aber eigentl. unbezahlbar wenns eh kaum Strecke mit machstlura hat geschrieben:Das sind die Fast Trac, die laufen 80 km/h. Für so einen hab ich mich mal interessiert, sind aber reichlich teuer
Wollts da nen LAK draufschrauben Bernd ...und ist doch kein IFA ...det Schild kriegt man aber da vorn rangebaut
Die "normalen" Trecker habens ja auch bald geschafft bis da hin.
Bestellen kannst die in mehreren km/h - Ausführungen schon...bis 80 ist ja nicht mehr weit dann.
Bernd
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- BigfootL60
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein
Weil wir es gerade vom Fahren dürfen ect. haben möchte ich auch mal noch ne Frage in die Runde stellen dazu...
Darf man mit einer normalen roten Überführungsnummer einen Anhänger ziehen? Mit Oder ohne Ladung wenn dann?
Ist nämlich auch ein großes Streitthema überall ob es erlaubt ist...
Darf man mit einer normalen roten Überführungsnummer einen Anhänger ziehen? Mit Oder ohne Ladung wenn dann?
Ist nämlich auch ein großes Streitthema überall ob es erlaubt ist...
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...