Bus fahren mit LKW-Führerschein

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imodra
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von imodra » Do 9. Feb 2017, 22:26

Hi Wolfgang,

ich hatte die selbe Frage an die Autobahn Polizeidienststelle Weissenfels gestellt bevor ich meinen ersten LKW abgeholt habe. Ich sollte für einen Bekannten einen Anhänger, der zugelassen war, mitbringen.
Nach deren Aussage ist es möglich mit roter Nummer am Zugfahrzeug ein Anhänger zu überführen, aber nicht mit Ladung. Ersatzteile die man beim Fahrzeugkauf dazu bekommt würden wohl geduldet. Gewerblicher Transport von Ladung eher nicht.
LG Thomas ;)


Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß. :)

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Euro-Biene
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Euro-Biene » Fr 10. Feb 2017, 07:02

Guten Morgen,
bei Anhänger aber auch LKW mit eindeutiger Ladung. d.h. Kies Sand Paletten oder Stückgut wird die Nummer bei uns Bedingungslos eingezogen und der Betrieb bis auf weiteres gespeert.
Dann darf man nach einiger ´Ziet neu beantragen... was das so kostet weiß ja jeder... der schon mal eine Rote Nummer beantragt hat...

Grüße Hummel
IFA krank

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Maximus
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Fr 10. Feb 2017, 14:48

rotes Überführungskennzeichen in dem Sinne gibts nicht mehr... Für den Otto Normalverbraucher gibt es dafür Kurzeit oder auch Ausfuhrkennzeichen.
Bleiben nur das rote Händlerkennzeichen und das rote Oldtimerkennzeichen? Anhänger werden ja, bis auf Sonderfälle, regulär als Fahrzeuge zugelassen und Haftpflichtversichert.
Das Händlerkennzeichen ist für folgende Fahrten vorgesehen..
1) Probefahrten sind Fahrten zur Feststellung und zum Nachweis der Gebrauchsfähigkeit des entsprechenden Fahrzeuges.
2) Überführungsfahrten sind Fahrten, um ein Kraftfahrzeug von einem bestimmten Ort A zu einem anderen Ort B zu fahren.
3) Prüfungsfahrten sind Fahrten, welche z. B. Sachverständige und andere Prüfer zur Überprüfung eines Fahrzeuges unternehmen.
Sofern die Fahrt in diesem Rahmen stattfindet, dürfen auch Anhänger gezogen werden, sofern diese zugelassen sind, includiert wäre der Anhänger in dem Kennzeichen nicht, es sei denn sowas ist auf dem Schein für das Kennzeichen vermerkt..

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Euro-Biene
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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Euro-Biene » Fr 10. Feb 2017, 16:35

Ach Lars
.... Vielen Dank.
Wenn wir dich nicht hätten.
Bin jedes Mal stolz auf dich.
Vielen Dank und viel Spaß weiterhin bei deiner Schule.
Grüße und Dank
Hummel

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von BigfootL60 » Fr 10. Feb 2017, 18:09

Hatte die Frage nämlich in die Runde gestellt aus dem Grund, weil ich es ja logischerweise nicht schaffe bis zum Frühjahrstreffen Bigfoot fertig zu bekommen bewohnbar. Also meinen zugelassenen Wohnwagen ran hängen und mit dem L60 zu euch stossen. Das rote besagte Kennzeichen würde ich dazu von einem Autohändler bekommen - vorausgesetzt ich darf es!
Variante 2: Ich mach nen TÜV auf Bigfoot, somit bekomm ich eine 5-Tages-Zulassung. Darf ich das dann - Treffen mit Wohni und wieder heim???
Gesetzte, Gesetzte, Gesetzte.... :?: :?
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...
:lol:

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von FamilieJacobs » Fr 10. Feb 2017, 20:09

Pack dir ne matratze hinten rein und gut. Mein erstes treffen war tollwitz. Da war der wk komplett leer. Haben mit 3 mann auf luft matratzen drin geschlafen. War sehr lustig. Willst doch nur drin schlafen. Sofern du dazu kommst...:-)
Es grüßen Nicole, Freddy, Ida, Ludwig und Christian!
Life is too short to drive boring cars :mrgreen:

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Elron666 » Fr 10. Feb 2017, 21:54

Wolfgang,
der LAK Ausbau kommt erst, wenn das Basisfahrzeug einsatzbereit ist...
Meine ersten Touren waren auch wie bei CJ im leeren Koffer... ok fast leeren, denn Matratze, Essen und Bier ist ja die Grundausstattung...

abgegrüsst
Elron666 :-)
Das Leben ist schon Hart und Gemein, aber ohne IFA noch viel Härter und Gemeiner ;)

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Maximus » Sa 11. Feb 2017, 15:12

Hi,
sofern der Anhänger zugelassen ist, darfst Du auch mit einem Kurzeitkennzeichen einen Anhänger ziehen. Nur sind diese 5Tages Teile auch nicht eben billig.
Der Händler muss erst sehen ob sein rotes Kennzeichen und seine Versicherung für alle Fahrzeugklassen gelten, soweit es ein PKW Händler ist kann es gut sein das Fzg. der Klassen M3 M1G oder N3 nicht in seinem Schein vermerkt sind sondern nur die üblich Klasse M oder M1... Wenn es ein LKW-Händler ist dürfte er ein entsprechendes AKZ haben... Er sollte sich da ggf. bei dem ausgebenden SVA und seiner Versicherung erkundigen, ob er auch ein LKW zum Verkaufen damit überführen darf....
Wenn Du damit zum Treffen fährst wär es gut Du hast am besten einen Kaufvertrag in der Tasche... (rein pro Forma) dann willst Du den eben dort "übergeben" und der Käufer will dort "Probefahren", bist Du auf dem Rückweg... hast Du eben versucht zu verkaufen, aber der Kunde hat es sich anders überlegt... Du musst eben die richtigen Antworten geben...
Nach deren Aussage ist es möglich mit roter Nummer am Zugfahrzeug ein Anhänger zu überführen, aber nicht mit Ladung
Die Ladung des Anhängers muss natürlich zum Zweck der Fahrt passen..., wenn man also den Anhänger mit verkaufen will... Gewerblich oder nicht ist nicht so wichtig, denn der Händler ist ja Gewerbetreibender und bekommt das Kennzeichen ja zur Ausübung desselben, ein Händler überführt durchaus auch Fzg. mit Anhänger zu vollkommen (Eigen)gewerblichen Zwecken... Was anders ist er leiht sein Kennzeichen einem anderen, der damit Kies für seinen Hausbau (egal ob privat oder gewerblich) fährt, wenn man das nicht als "typische" Überführungs- Verkaufs- oder Probefahrt" argumentiert bekommt... sieht es schlecht aus... Er sollte sein Kennzeichen nur zum Verkaufen, Probefahren bzw. dem KFZ Handel allgemein dienend verwenden bzw. zur Verfügung stellen.

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Stubi » Sa 11. Feb 2017, 17:34

Maximus hat geschrieben:Er sollte sein Kennzeichen nur zum Verkaufen, Probefahren bzw. dem KFZ Handel allgemein dienend verwenden bzw. zur Verfügung stellen.
Manche SVA`s und auch Gerichte legen die Nutzung des 06er Kennzeichens so aus daß damit nur Fahrzeuge bewegt werden dürfen die zum Betriebsvermögen des Halters gehören und die Fahrt muß einen betrieblich erforderlichen Geschäftsvorgang darstellen.
Dazu gehören laut Gesetz Probe- und Überführungsfahrten und Fahrten die der Anregung der allgemeinen Kauflust dienen. Mal eben "verborgen" ist nach deren Lesart Kennzeichenmißbrauch. :cry:
Gruß Stubi

Wir die guten Willens sind, geführt von Ahnungslosen, versuchen für die Undankbaren das Unmögliche zu vollbringen. Wir haben so viel mit so wenig so lange versucht daß wir jetzt qualifiziert genug sind fast alles mit nichts zu bewerkstelligen!

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Re: Bus fahren mit LKW-Führerschein

Beitrag von Elron666 » Sa 11. Feb 2017, 20:06

Richtig Stubi!!!
Deshalb machen wir das auch nicht, weil wir Vorbild auch für andere sind...
Thema "rote Kennzeichen" ist hiermit beendet...

abgegrüsst
Elron666 :-)
Das Leben ist schon Hart und Gemein, aber ohne IFA noch viel Härter und Gemeiner ;)

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