Zulassung und Blaulicht

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ADK-Fahrer
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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von ADK-Fahrer » So 4. Dez 2016, 14:30

Hummelchen, das Problem ist die Versicherung beim Kranen. So schützt die KFZ-Haftpflichtversicherung auf der Straße und beim Arbeiten vor Schadensersatzansprüchen. Nur die angehängten Lasten sind nicht versichert. Dafür bräuchte ich eine Hakenlastversicherung, die aber sehr viel kostet.
Muss mal schauen, ob die H-Versicherung gleiches abdeckt.
Ruß :roll: :lol:
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme, die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!

W50-BTP
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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von W50-BTP » Di 6. Dez 2016, 07:46

JA da hat Biene mit dem Prüfer Glück gehabt, vor allen mit ihrer Zulassungsstelle. Die sind ja auch immer solch Spielverderber

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trucker-mario44
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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von trucker-mario44 » Di 6. Dez 2016, 08:38

Moin Jens

Ich komm grade von der Zulassungstelle hier bei uns und wo ich schon mal da war hab ich gefragt wie das ist mit den Blauen Rummeln und Horn ist.
Aussage des Leiters nach Begutachtung nach §23 StVZO ( Zulassung als Erhaltungswürdiges Fahrzeug ( Kulturgut ) ist hier kein Problem wenn Horn und Rummeln Deaktiviert sind.

Gruß Mario

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Maximus
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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von Maximus » Do 8. Dez 2016, 08:33

Wie verhält es sich damit , dass die Blaulichter aus DDR-Zeiten keine e-Prüfzeichen usw. haben? Ist das durch den Einigungsvertrag abgedeckt?
Man wird sich wundern, aber auch viele Bauteile, insbesondere bei Leuchten auch aus der DDR sind mit entsprechenden Prüfzeichen ausgestattet. In der Bildanlage mal die genannten Blinker als Beispiel. Ansonsten ist das mit dem Einigungsvertrag zutreffend. Ich kenne bei Leuchten kein in der DDR für KFZ vertriebenes und zugelassenes Leuchtenteil (Streuglas von...) ohne Prüfzeichen.... Die Teile die ich ohne Prüfzeichen gesehen habe und "wie DDR" aussahen, waren Nachbauten aus Ungarn oder China..., wie eben in den Bildanlagen. Heißt... die Verwendung dieser "Imitate" wäre ordnungswidrig.... weil nicht vorschriftsmäßig.

Zur gewerblichen Nutzung eines Oldtimers... ich denke beim 07er Kennzeichen ist die Sache relativ, klar hier ist die Nutzung arg eingeschränkt... hier gibt´s Gerichtsurteile, nach denen die Fahrt zum Tanken bereits nicht erlaubt ist.
Wir sprechen im folgenden vom "schwarzen mit H am Ende"

Der Gesetzgeber hatte natürlich auch die Nutzungsart, dieser Fahrzeuge im Blick und meint, dass diese Oldtimer "in der Regel nur noch zur Pflege kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel" eingesetzt werden. Ferner sagt der Gesetzgeber: "Diese Einschränkungen (30 Jahre, Eingangsuntersuchung) dienen der Abgrenzung zu "nur alten" Kraftfahrzeugen, die im Alltagsverkehr oder sogar zu gewerblichen Zwecken eingesetzt werden." ..."Ein Oldtimerfahrzeug zeichnet sich dadurch aus, dass dieses als historisches Sammlerstück in der Regel nur noch zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes und nicht als übliches Beförderungsmittel eingesetzt wird. Am häufigsten kommen diese Kraftfahrzeuge bei sogenannten Oldtimerrallyes und ähnlichen Veranstaltungen zum Einsatz.
(VkBl 1997, Seite 537, Begründung zur 25. Verordnung StVR , Allgemeines, Abs. 2c)"
Die amtliche Begründung zu den Einzelbestimmungen hier (§ 21c) macht auch wieder etwas auf.
"Nur Fahrzeugedie vornehmlich zur Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes eingesetzt werden, sollen in den Genuß der Zuteilung des Oldtimerkennzeichens kommen können."

Daraus könnte man schließen, das die zumindest ständige bzw. ausschließliche gewerbliche Nutzung nicht erlaubt wäre. Allerdings steht das nur in der Begründung zur Änderung der Zulassungsvorschriften, die Vorschrift selbst bietet dafür keinen echten Anhaltspunkt. Der Bäcker, Klemptner oder Fleischer, oder auch Privater, der kein anderes Alltagsauto besitzt, dem könnte man theoretisch damit kommen, da er den Oldtimer als "übliches Beförderungsmittel oder eben ständig gewerblich nutzt" Aber die meisten haben, ja noch übliche Autos und nutzen den Oldtimer für Auslieferungsfahrten bei schönem Wetter oder besonderen Anlässen, selbst eine Autovermietung, die neben dem "normalen" Auto einige Oldtimer für Hochzeiten etc. als Oldtimer vermietet... oder eben ein ADK, den man eben nicht als einziges Fahrzeug hat und den man eben nur gelegentlich und nicht als "Haupterwerb" nutzt dürfte völlig unproblematisch sein. Auch als privater der nur einen Oldtimer besitzt und jeden Tag die Fahrten zur Arbeit in Steuererklärung abrechnet... dürfte man Alltagsnutzung unterstellen können.
Mir persönlich ist auch nur ein Fall bekannt, indem die Nutzung mal durch Straßenverkehrsbehörden oder bei polizeilichen Kontrollen thematisiert wurde. Die Firma UPS hatte wohl mal eine Flotte von Oldtimern am Start um Umweltzonen auszubremsen bzw, KFZ-Steuern zu sparen. Allerdings weiß ich nicht ob die Sache gerichtlich geklärt wurde.
Komplizierter ist es bei Versicherungen, die preiswerten Oldtimertarife stellen oft genau darauf ab: Keine gewerbliche Nutzung und keine Verwendung als "übliches Beförderungsmittel", viele Gesellschaften bieten den Tarif nur an, wenn im Haushalt mindestens ein "normales" KFZ vorhanden ist und das Fahrzeug nicht zum täglichen Weg zur Arbeit genutzt wird... wobei letzteres nicht heißt, das man nicht ab und zu damit zur Arbeit fahren kann... aber eben nicht ständig und ausschließlich. Und hier wird es denn teuer, wenn es zum Schadensfall kommt... denn möglicherweise kommt der Versicherer auf die Idee sich das Geld für eine Schadensleistung vom "Unterversicherten" wieder zu holen.
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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von ente65 » Do 8. Dez 2016, 16:28

Etwas genaues erfährt man nur im Gespräch mit dem Tüffer....
Meine Feuerwehr musste auf "LKW geschlossener Kasten" umgeschlüsselt werden. Blaulicht durfte bleiben (nur abdecken), Feuerwehrschriftzug auch.
In MV ist die Zulassung einer Feuerwehr auf Privatpersonen nicht möglich.

Gruß Norbert
IFA W 50 schadstoffstark und leistungsschwach.... :roll:

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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von Maximus » Do 8. Dez 2016, 20:30

Ja, das wird oft so gehandhabt. Allerdings hat mir noch keiner plausibel machen können:
1. Wie bekommt man den TLF unter die klassische LKW Definition, es mangelt an einer Ladefläche zur Güterbeförderung
2. Warum darf ich privat kein FW So-KFz besitzen?
Gerade der letzte Punkt will mir nicht einleuchten! Wenn mir ein Chemiewerk gehört muss ich sogar eine private Werkfeuerwehr haben, habe ich nur ein Haus oder ein paar ha Wald oder nur Spass am Feuer löschen können darf ich es nicht? Ich schätze es hat von den Feuerwehr Liebhabern noch keiner die Zeit und das Geld gehabt sich bis vor den EuGH durch zu klagen. Wenn ichZeit und Geld hätte würde ich das mal durch ziehen.

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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von lura » Do 8. Dez 2016, 21:35

Lkw können auch mit Tanks ausgestattet sein u dann Flüssigkeiten, z.B . Wasser transportieren . Da braucht nicht mal was umgebaut werden.
Bernd

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Zulassung und Blaulicht

Beitrag von Froschvater » Fr 9. Dez 2016, 06:19

Ich bringe mal etwas Dunkel ins Dunkle: Mein MTW war in den 1990er Jahren bis 2009 bei der Feuerwehr Putlitz. In dem Zuge wurde er zum "So.KFZ Feuerwehrtechnisches Gerät" gemacht. Neben den entsprechenden Einbauten auf der Ladefläche und der Lackierung sowie Sondersignale wurde auch der Fahrzeugbrief (jetzt ZLB) geändert.
Ab 2009 wurde dann die Feuerwehr rückgerüstet. Heute ist von all dem im Grunde nur noch die Zulassung als Feuerwehr übrig. Somit besitze ich als Privatmann eine Feuerwehr . Nur man ahnt es beim schieren Anblick nicht. Und das mit H-Kennzeichen ...
"Wer sein Auto zu wichtig nimmt, macht es zum Laster." - Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger

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Steppenwolff
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Re: Zulassung als H und Saisonkennzeichen

Beitrag von Steppenwolff » Do 16. Feb 2017, 15:34

Hallo Oldtimergemeinde,
hier mal eine neue Info zu Zulassung als Saison -H-Kennzeichen

http://www.auto-motor-und-sport.de/news ... 41783.html

e.g.d. Steppenwolff

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Re: Zulassung und Blaulicht

Beitrag von Maximus » Do 16. Feb 2017, 17:17

Wow, sehr gut!! Na, dann bekomme ich bald ein Kennzeichen von 03 bis 10 ;)
Ich werde mir das Verkehrsblatt schnappen und nachsehen was noch überraschendes darin steht...

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