Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Hat noch einer ne Idee wo ich Halterungen für Kotflügel bekomme (Pritsche)?
- FamilieJacobs
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Fürs Funkgerät; -)
Es grüßen Nicole, Freddy, Ida, Ludwig und Christian!
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- Maximus
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Also ich würde sagen PMR ist insofern praktischer, da man damit auch außerhalb des Fahrzeuges sehr mobil ist.
Die Midlands gibt mit einer Möglichkeit externe Antennen anzubauen und einen kleinen Trick die Sendeleistung anzuheben...
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- Thunderbird
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Moin, da stimme ich dir zu Maximus.
Hat beides seine Vorteile, deshalb sind wir mit beidem unterwegs. Meist

Das mit der Sendeleistung klingt interessant, in welcher Form darf man sich das vorstellen?
Was genau suchst du? Einen Antennenfuß für den Anbau an Kotflügel?
Gruß Marco
Liebe Grüße
Heidi & Marco
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Nee .-)) die Halter(Kreuze) für hintere Kotflügel (Pritsche)
- Maximus
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Die Geräte gibt es in verschiedenen Ausführungen, bei einer ist die Antenne abnehmbar und man kann z.B. eine Magnetfußantenne auf´s Dach stellen und hat eine bessere Abstrahlung. (Diese Version darf aber in Deutschland offiziell nicht genutzt werden ... warum auch immer ... doch wem sollte das auffallen? Ich habe mir dennoch eines davon im EU-Ausland gekauft, denn im Fahrzeug ist es mit einer Außenantenne einfach gesünder.... insbesondere wenn man das Gerät auf 3W pimmpt.Das mit der Sendeleistung klingt interessant, in welcher Form darf man sich das vorstellen?
Dann gibt es im Netz eine Anleitung, da ist beschrieben wie man mit öffnen und schließen von Lötbrücken auf dem Gerät die Sendeleistung auf 1,5 bis 3Watt anstelle der originalen 10mW bis 500mW.. (Fall´s Du die Anleitung brauchst ich habe die da...) Die Anleitung ist vom Hersteller, denn in bestimmten Ländern bzw. Personen die ein entsprechendes Funkzeugnis haben, dürfen das modifiziert auch nutzen.
Na, ja werde das demnächst mal modifizieren.... 3fache Sendeleistung ist schon was...
-
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Darf ich ne ein Handfunkgerät im Auto nutzen? oder zählt das wie ein Handy?
Bin ich Ölich bin ich fröhlich 

- lura
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Kann ich mir nicht vorstellen, dass Du das Mikrofon nach neuerer Regelung nicht in Hand nehmen darfst. Das ist ja kein Gerät, wo du ne Nummer wählst. Ist ja nur sprechen und hören.
Bernd
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- Thunderbird
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Guten Morgen,
Quecke, das ist eine gute Frage. Ich kann mir bei unseren Gesetzen gut vorstellen, dass das herkömmliche CB Funkmikro erlaubt aber das Walkie-Talkie eher nicht. Bin mir da aber nicht sicher. Vielleicht weiß da Maximus genauer bescheid.
Zum Thema Sendeleistung erhöhen, da fällt mir nur das Wort VORSICHT ein. Früher, also etwa zur Wendezeit, patrouillierte bei uns gern der Funkmessdienst mit so einer kleinen Richtantenne umher zum Orten von "Funksündern". Wie das heute aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Wo es auch zu Problemen kommen könnte, wenn man Geräte aus dem Ausland mitbringt, die in der EU nicht zugelassen sind. Diese haben teilweise mehr Kanäle als hier ( damit andere Frequenzen ) und womöglich manche auch mehr Sendeleistung als zulässig.
Mehr Sendeleistung ist freilich immer gut, aber wenn, dann wenn möglich nur mit Außenantenne. Wenn man es übertreibt, kocht noch das Wasser in der Thermosflasche
Die Midland habe ich nicht Maximus, aber danke für das Angebot. Selbst nutzen wir die PMR von Motorola.
Quecke, das ist eine gute Frage. Ich kann mir bei unseren Gesetzen gut vorstellen, dass das herkömmliche CB Funkmikro erlaubt aber das Walkie-Talkie eher nicht. Bin mir da aber nicht sicher. Vielleicht weiß da Maximus genauer bescheid.
Zum Thema Sendeleistung erhöhen, da fällt mir nur das Wort VORSICHT ein. Früher, also etwa zur Wendezeit, patrouillierte bei uns gern der Funkmessdienst mit so einer kleinen Richtantenne umher zum Orten von "Funksündern". Wie das heute aussieht, kann ich allerdings nicht sagen.
Wo es auch zu Problemen kommen könnte, wenn man Geräte aus dem Ausland mitbringt, die in der EU nicht zugelassen sind. Diese haben teilweise mehr Kanäle als hier ( damit andere Frequenzen ) und womöglich manche auch mehr Sendeleistung als zulässig.
Mehr Sendeleistung ist freilich immer gut, aber wenn, dann wenn möglich nur mit Außenantenne. Wenn man es übertreibt, kocht noch das Wasser in der Thermosflasche

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Liebe Grüße
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- Maximus
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Re: Funktechnik, Erreichbarkeit, Antenne (im LKW)
Es ist von "Mobil- und Autotelefonen" die Rede. Herrschende Meinung unter Juristen Funkgeräte fallen (z.B. CB- und Amateurfunkgeräte) nicht unter diese Regelung. Es ist (mir) bisher eine abweichende Meinung bekannt. 2010 durch das Amtsgericht Sonthofen, die Entscheidung war umstritten.§23 Absatz 1a
(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.
Ein Berliner Funkamateur hat in einem ähnlichen Fall gegen den Bußgeldbescheid Widerspruch erhoben.
Das AG Tiergarten hat das Owiverfahren gegen den Betroffenen mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt.
Heißt:
Es ist durchaus möglich, das einzelne Vertreter der Kontrollorgane, den Sachverhalt unter dem "Handyverbot" subsumieren und diese Geräte einem Telefon gleichsetzen, da es ja ähnliche Ablenkungen etc. mit sich bringt. Aber der Gesetzgeber hätte das ja entsprechend formulieren könne hat er aber nicht. Es ist daher zu raten, eine Verwarnung vor Ort abzulehnen und noch vor Ort gegenüber dem Beamten den Beweisantrag zu stellen, das es sich vorliegend um die Benutzung eines Funkgerätes Typ XX handelte und kein üblicherweise als Mobiltelefon bezeichnetes Gerät. (Heißt er soll bitte den Typ aufschreiben, ein Foto machen und das in seiner Anzeige vermerken)
Dann wird man ggf. einen Busgeldbescheid bekommen, gegen den man Widerspruch einlegt: Begründung Gesetz sagt Mobil-Telefon oder Autotelefon. Von Funkgeräten war nicht die Rede... Erfolgsaussicht (ohne Gewähr) ca. 95%