Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

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Froschvater
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von Froschvater » Sa 5. Mai 2018, 04:15

Das klingt nach großem Finale! Wobei in unserer Branche eigentlich nie das Finale erreicht ist, bestenfalls ein Halbfinale.

Alles bisher Gesehene macht einen sehr guten Eindruck, Franzi und Wolfi! Ich freue mich, euch 3 bald zu sehen.
"Wer sein Auto zu wichtig nimmt, macht es zum Laster." - Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger

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einstein4567
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von einstein4567 » Mo 7. Mai 2018, 19:59

Fahrtenschreiber hätte ich ausgebaut. Gibt nur doofe Fragen und kostet jetzt noch Geld bei der Abnahme.
Du hast keine ausreichende Berechtigung, um die Dateianhänge dieses Beitrags anzusehen.
:lol: Wenn du an Sex denkst, bist du noch nie L60 gefahren. :lol:

rmw
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von rmw » Mo 7. Mai 2018, 20:03

Ja, so hab ich das bei mir auch vor.

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BigfootL60
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von BigfootL60 » Di 8. Mai 2018, 16:00

Das ist wieder ein schönes Bild...
Ich suche schon ewig nach so einem gelben Sperren Schalter (den eckigen)....
Dazu mal noch ne Frage am Rande; gab es diese Variante im L60 so??? Sprich "Stufenweise Zuschaltung"??? In den Schaltplänen und auch bei mir so verbaut zuvor war ja nur Mitteldiff. Stufe1 und Stufe zwei war gleich Hinter.-u.Vorderachse gesperrt.
Fakt ist ich such so nen gelben Schalter mit dem Logo, wie aufm Bild...:)
Wegen der Fahrtenschreiberprüfung...im Normalfall alle zwei Jahre; jedoch Ausnahme bei Wohnmobilen! Hier ist dies bei unseren Gefährten NICHT NÖTIG! bei WoMo ist man erst an 12 Tonnen verpflichtet, das wie ein Brummi zu beachten.
Ich habe es jetzt nur einmalig gemacht, damit der Tacho stimmt und auch die km dazu. Und der Tüv das absegnen kann mit den Rädern.
Zu Schulzi waren es glatt 800km hin und zurück. Auf dem Schreiber haben satte 61 km gefehlt-wegen der 22,5 Zöller mit den Michelin Reifen... :o
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...
:lol:

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Torsten38
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von Torsten38 » Di 8. Mai 2018, 19:47

Stimmt das mit 12tonnen? Mein Prüfer meint ab 7,5t und bin deshalb immer aller 2 Jahre zur Prüfung gefahren. Möchte es org. Behalten und nicht nur Tacho umbauen. Die Prüfung nerft und kostet🤨

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imodra
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von imodra » Mi 9. Mai 2018, 15:47

Moinsen,

ich zitiere mal hier ein paar Gesetzestexte und markiere:
StVZO § 57a hat geschrieben:Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
§ 57a Fahrtschreiber und Kontrollgerät
(1) Mit einem nach dem Mess- und Eichgesetz in Verkehr gebrachten Fahrtschreiber sind auszurüsten
1. Kraftfahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von 7,5 t und darüber,
2. Zugmaschinen mit einer Motorleistung von 40 kW und darüber, die nicht ausschließlich für land- oder forstwirtschaftliche Zwecke eingesetzt werden,
3. zur Beförderung von Personen bestimmte Kraftfahrzeuge mit mehr als acht Fahrgastplätzen.
Dies gilt nicht für
1. Kraftfahrzeuge mit einer durch die Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 40 km/h,
2. Kraftfahrzeuge der Bundeswehr, es sei denn, dass es sich um Kraftfahrzeuge der Bundeswehrverwaltung oder um Kraftomnibusse handelt,
3. Kraftfahrzeuge der Feuerwehren und der anderen Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes,
4. Fahrzeuge, die in § 18 Absatz 1 der Fahrpersonalverordnung vom 27. Juni 2005 (BGBl. I S. 1882), die zuletzt durch die Artikel 1, 4 und 5 der Verordnung vom 22. Januar 2008 (BGBl. I S. 54) geändert worden ist, genannt sind,
5. Fahrzeuge, die in Artikel 3 Buchstabe d bis g und i der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. März 2006 (ABl. L 102 vom 11.4.2006, S. 1), die durch die Verordnung (EG) Nr. 1073/2009 (ABl. L 300 vom 14.11.2009, S. 88) geändert worden ist, genannt sind.
(1a) Der Fahrtschreiber sowie alle lösbaren Verbindungen der Übertragungseinrichtungen müssen plombiert sein.
(2) Der Fahrtschreiber muss vom Beginn bis zum Ende jeder Fahrt ununterbrochen in Betrieb sein und auch die Haltezeiten aufzeichnen. Die Schaublätter – bei mehreren miteinander verbundenen Schaublättern (Schaublattbündel) das erste Blatt – sind vor Antritt der Fahrt mit dem Namen der Führer sowie dem Ausgangspunkt und Datum der ersten Fahrt zu bezeichnen; ferner ist der Stand des Wegstreckenzählers am Beginn und am Ende der Fahrt oder beim Einlegen und bei der Entnahme des Schaublatts vom Kraftfahrzeughalter oder dessen Beauftragten einzutragen; andere, durch Rechtsvorschriften weder geforderte noch erlaubte Vermerke auf der Vorderseite des Schaublatts sind unzulässig. Es dürfen nur Schaublätter mit Prüfzeichen verwendet werden, die für den verwendeten Fahrtschreibertyp zugeteilt sind. Die Schaublätter sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit vorzulegen; der Kraftfahrzeughalter hat sie ein Jahr lang aufzubewahren. Auf jeder Fahrt muss mindestens ein Ersatzschaublatt mitgeführt werden.
(3) Die Absätze 1 bis 2 gelten nicht, wenn das Fahrzeug an Stelle eines vorgeschriebenen Fahrtschreibers mit einem Kontrollgerät im Sinne des Anhangs I oder des Anhangs I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet ist. In diesem Fall ist das Kontrollgerät nach Maßgabe des Absatzes 2 zu betreiben; bei Verwendung eines Kontrollgerätes nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 muss die Fahrerkarte nicht gesteckt werden. Im Falle des Einsatzes von Kraftomnibussen im Linienverkehr bis 50 Kilometer kann anstelle des Namens der Führer das amtliche Kennzeichen oder die Betriebsnummer des jeweiligen Fahrzeugs auf den Ausdrucken und Schaublättern eingetragen werden. Die Daten des Massespeichers sind vom Kraftfahrzeughalter alle drei Monate herunterzuladen; § 2 Absatz 5 der Fahrpersonalverordnung gilt entsprechend. Wird bei Fahrzeugen zur Güterbeförderung mit einer zulässigen Gesamtmasse von mindestens 12 t oder bei Fahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als acht Sitzplätzen außer dem Fahrersitz und einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 10 t, die ab dem 1. Januar 1996 erstmals zum Verkehr zugelassen wurden und bei denen die Übermittlung der Signale an das Kontrollgerät ausschließlich elektrisch erfolgt, das Kontrollgerät ausgetauscht, so muss dieses durch ein Gerät nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ersetzt werden. Ein Austausch des Kontrollgerätes im Sinne des Satzes 5 liegt nur dann vor, wenn das gesamte System bestehend aus Registriereinheit und Geschwindigkeitsgeber getauscht wird.
(4) Weitergehende Anforderungen in Sondervorschriften bleiben unberührt.
Verordnung (EG) Nr. 561/2006 hat geschrieben:Artikel 3

Diese Verordnung gilt nicht für Beförderungen im Straßenverkehr mit folgenden Fahrzeugen:
d) Fahrzeuge — einschließlich Fahrzeuge, die für nichtgewerbliche Transporte für humanitäre Hilfe verwendet werden —, die in Notfällen oder bei Rettungsmaßnahmen verwendet werden;
e) Spezialfahrzeuge für medizinische Zwecke;
f) spezielle Pannenhilfefahrzeuge, die innerhalb eines Umkreises von 100 km um ihren Standort eingesetzt werden;
g) Fahrzeuge, mit denen zum Zweck der technischen Entwicklung oder im Rahmen von Reparatur- oder Wartungsarbeiten Probefahrten auf der Straße durchgeführt werden, sowie neue oder umgebaute Fahrzeuge, die noch nicht in Betrieb genommen worden sind;
i) Nutzfahrzeuge, die nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaats, in dem sie verwendet werden, als historisch eingestuft werden und die zur nichtgewerblichen Güter- oder Personenbeförderung verwendet werden.
Spätestens mit dem H-Gutachten seid Ihr aus der Nummer raus. Vorher würde ich den Prüfer bitten, die entsprechenden Gesetzestexte aufzuzeigen.
Vielleicht hat der Lars noch ein paar gute Tipps dazu...
LG Thomas ;)


Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß. :)

Trabi16V

Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von Trabi16V » Do 17. Mai 2018, 11:12

Mensch, sieht super aus. ;) Grüße Frank

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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von BigfootL60 » Mo 11. Jun 2018, 21:08

War nicht oft hier in letzter Zeit...:( Zuviel Stress arbeitsbedingt....
Nach dem Wochenende gibt es endlich ein paar neue Bilder vom LKW und Infos...
LG Wolfi bis dahin... :)
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...
:lol:

DER Knut
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von DER Knut » Di 12. Jun 2018, 19:41

Hallo
Ich bin der Meinung, der eckige gelbe Schalter ist für den Nebenabtrieb zur Hydraulikpumpe etc.
Den habe ich in meinem Spenderfahrzeug so gesehen.
Die Differentialsperren nur über den Drehschalter.
Grüße, Knut

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BigfootL60
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Re: Bigfoot lebt (Ex-Trabi L60)

Beitrag von BigfootL60 » Mi 13. Jun 2018, 20:29

Ist egal, ich weiß, für was er dann ist und das Symbol passt halbwegs...:)
Fakt ist,ich suche so einen gelben Schalter und einen gelben für die Heckscheibenheizung, das ich meine Spiegelheizung auch mal anklemmen kann demnächst....
Also wer was hat bitte melden oder am besten gleich nach Peckfitz mitbringen...:)
Kraft kommt von Kraftstoff und Hubraum kann man nicht ersetzen...
:lol:

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