Re: FKÜ 180/72M von Froschvater
Verfasst: Sa 8. Aug 2020, 05:40
Guten Morgen zusammen,
meines Erachtens müsste man für die Luftbremse eine Zweileiteranlage einbauen. Da bei mir weder der LKW noch die Lafette sowas hatte und mir der Umbau auch zu teuer erschien, habe ich die ungebremste Variante eintragen lassen. Demnach darf ich mit dem W50 bis zu 3000kg ungebremst bis max. 80km/h ziehen. So ist es bei beiden eingetragen. Die Grundlage dafür bildet §41 der STVZO für Anhänger mit EZ vor 01.01.1984.
Ein Bekannter hat allerdings seinen HL10 auf Zweileiter umgerüstet, was also auch geht und natürlich sicherer ist.
meines Erachtens müsste man für die Luftbremse eine Zweileiteranlage einbauen. Da bei mir weder der LKW noch die Lafette sowas hatte und mir der Umbau auch zu teuer erschien, habe ich die ungebremste Variante eintragen lassen. Demnach darf ich mit dem W50 bis zu 3000kg ungebremst bis max. 80km/h ziehen. So ist es bei beiden eingetragen. Die Grundlage dafür bildet §41 der STVZO für Anhänger mit EZ vor 01.01.1984.
Ein Bekannter hat allerdings seinen HL10 auf Zweileiter umgerüstet, was also auch geht und natürlich sicherer ist.