Seite 4 von 5

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Do 5. Mär 2020, 14:50
von fossy
Und wie nennt sich dann das ganz frühe Fahrgestell bzw. gibt es irgendwo dazu ein entsprechendes Datenblatt was vielleicht jemand schon mal "zur Hand2 hätte? Ich versteh euch ja, aber irgendwie macht es mich uschig nicht zu wissen um was es sich genau handelt. Vielleicht kennt ihr das ja ;-)

Viele Grüße
Mathias

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Do 5. Mär 2020, 15:31
von Froschvater
Ein spannendes Thema. Ich verfolge es schon die ganze Woche, war aber unterwegs und konnte so "meinen Senf" nicht dazugeben.
Ich habe die Dienstvorschrift der NVA mit allen Fahrzeugen inklusive Anhängern und da auch eben mal nachgesehen. Eigentlich ist dort jeder Anhänger mit einem Typenblatt beschrieben. Natürlich auch der EGF und der HL. Aber der hier gesuchte WTA oder dieses Fahrgestell ist dort nicht zu finden. Zu gern hätte ich das jetzt gewusst, was es mit dem Anhänger auf sich hat.

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Do 5. Mär 2020, 15:37
von schulz-liesten
fossy hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 14:50
Und wie nennt sich dann das ganz frühe Fahrgestell bzw. gibt es irgendwo dazu ein entsprechendes Datenblatt was vielleicht jemand schon mal "zur Hand2 hätte? Ich versteh euch ja, aber irgendwie macht es mich uschig nicht zu wissen um was es sich genau handelt. Vielleicht kennt ihr das ja ;-)

Viele Grüße
Mathias
WTA 1000/57 zu den Nachfolgemodellen unterscheiden sich ja im wesentlichen bei der Nutzlast(Wassermenge) die transportiert werden kann.
Und in meinen vorherigen Beitrag ist ja EG 1,2 das Fahrgestell und auch begründet.
Das kannst ja den Prüfer so verklickern,alles andere is ja Wurscht.Datenblätter werden die schon noch haben.

Der Name ist WTA 1000/57 damit tigerst zu den Prüfer hin. Der Rest ist nicht dein Problem ;)

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Do 5. Mär 2020, 15:48
von Viking
Von dem WTA irgendwie rückwärts zu suchen in Richtung EGF1,2 oder HL10 hat keinen Sinn. Der WTA hat mit den beiden Anderen rein gar nichts gemeinsam. Außer das Zugauge, welches das Selbe wie bei EGF und HL ist. Auch die Typenschilder sehen mir irgendwie nicht serienmäßig aus. Auch wenn sie alt/vergammelt sind, wenn das Standard-Typenschilder sind, wäre da bestimmt noch mehr drauf zu erkennen. Von der ganzen Rahmenbauweise, könnte das irgendwas aus einer Hinterhofschmiede sein? Oder irgendein in kleinem Rahmen aufgelegter Serienbau einer "LPG-Schlosserei"?
Gruss Micha

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Fr 6. Mär 2020, 03:48
von Petrov_kamensk
Elron666 hat geschrieben:
Do 5. Mär 2020, 14:34
Hi Alexej,
was ist das für ein HL10 und was für ein W50 davor??? Sind das deine Fahrzeuge???

Vor ein paar Jahren besuchte er das Militär im Lagerhaus, und da war es.
Armeespeicher in einer warmen geschlossenen Box.
Kilometerstand des Autos 136 km. :shock:

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Fr 6. Mär 2020, 06:22
von FamilieJacobs
Moin, wahrscheinlich war es wirklich so. wenn es die ersten Anhänger z.B. aus Bornsen waren und der Betrieb die mal so nebenbei zusammengefriemelt hat, nur ein paar... dann wird es davon evtl. gar nichts geben? Evtl. entstand daraus ja erst das EGF und dann der HL? Vielleicht wurden die ja auch gar nicht zivil genutzt, kein Brief und nix. mein HL hatte auch keinen Brief, und das Theater mit der Anmeldung ist ja bekannt.
Ist das Auto überhaupt ein W50? Sieht aus wie ein Gaz66...
Gruß CJ

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Fr 6. Mär 2020, 06:30
von Froschvater
FamilieJacobs hat geschrieben:
Fr 6. Mär 2020, 06:22
Vielleicht wurden die ja auch gar nicht zivil genutzt, kein Brief und nix. mein HL hatte auch keinen Brief, ...
Das stimmt wohl, dass insbesondere die Fahrzeuge bei der NVA keinen Fahrzeugbrief in dem Sinne hatten. Das Theater bei der Zulassung in der heutigen Zeit kann ich allerdings nicht bestätigen. Ich habe schon einiges auf die Straße gebracht, sogar Importe, die es so in Deutschland nicht gab (Saporoshez mit stärkerem Motor). Mit guter Vorbereitung und Absprache mit dem TÜVer war das alles unkompliziert.
Im Falle des WTA hier würde natürlich ein Datenblatt oder alternativ eine bereits bestehende Zulassung eines Vergleichsfahrzeugs helfen.

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Fr 6. Mär 2020, 06:45
von FamilieJacobs
Die Zulassungsstelle bei uns wollte die Übergabebescheinigung der NVA auf zivil haben... nix zu machen...
In Neuruppin bei Roland, kein Problem... Kommt halt immer auch auf die Leute an... TÜV etc. war kein Problem...

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Fr 6. Mär 2020, 06:49
von schulz-liesten
FamilieJacobs hat geschrieben:
Fr 6. Mär 2020, 06:22
Moin, wahrscheinlich war es wirklich so. wenn es die ersten Anhänger z.B. aus Bornsen waren und der Betrieb die mal so nebenbei zusammengefriemelt hat, nur ein paar... dann wird es davon evtl. gar nichts geben? Evtl. entstand daraus ja erst das EGF und dann der HL? Vielleicht wurden die ja auch gar nicht zivil genutzt, kein Brief und nix. mein HL hatte auch keinen Brief, und das Theater mit der Anmeldung ist ja bekannt.
Ist das Auto überhaupt ein W50? Sieht aus wie ein Gaz66...
Gruß CJ
Das meinte ich ja.
Glaube schon das der in größerer Stückzahl produziert wurde dort...man behielt das wohl so lange bei wie es das (vorhandene) Material hergab.
Die genieteten Räder waren auch auf dem G5 drauf auch in 7.50-20 Dimension mit den selben Felgen und auf den Werkstattanhängern (zwillingsbereift).
Sicher hatten die LPGn andere,bessere (größere) Alternativen als sich so ne Pfütze von 1000 Litern anzuhängen...
Der Anhänger wurde ja grundlegend geändert bzw neu gebaut. Das geht ja schon aus der alten blattgefederten Version mit Starrachse zur neuen dann schraubengefederten Variante los.Klar sind da veränderungen(Einsparungen) nicht auszuschließen.
Und wenn unser Kessler den Finger hob dann waren halt wieder neue Gefährte für die Volksarmee in Bau...nach dem gleichen Schema.

Re: Einachshänger EGF1,2 und HL10

Verfasst: Fr 6. Mär 2020, 06:51
von schulz-liesten
FamilieJacobs hat geschrieben:
Fr 6. Mär 2020, 06:45
Die Zulassungsstelle bei uns wollte die Übergabebescheinigung der NVA auf zivil haben... nix zu machen...
In Neuruppin bei Roland, kein Problem... Kommt halt immer auch auf die Leute an... TÜV etc. war kein Problem...
Man braucht hier nur ein Kaufvertrag von X an Y der Rest interessiert nicht.
Muss nicht die NVA gewesen sein...
Grundsätzlich sind die Leute erstmal das "Problem"