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Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Do 23. Jan 2020, 13:28
von mevobe
Hallo zusammen,

Ich hab' da mal ne Frage: bei meinen W50 LA/A ist für ungebremst eine Anhängelast von 750kg eingetragen.

Dazu hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Dekra- Prüfer. Er meinte, die 750kg sind heutzutage sozusagen Gesetz für ungebremste Anhänger. Das gilt generell, von Ausnahmen mal abgesehen.

Da gemäß Einigungsvertrag aber z. B. die Betriebserlaubnis weiterhin Gültigkeit hat, kann eine höhere Anhängelast eingetragen werden, wenn eine solche schon damals in der Betriebserlaubnis auch schon vorhanden war.

Nun meine Frage: Hat zufällig jemand für o. g. Ausführung eine Betriebserlaubnis, die eine höhere ungebremste Anhängelast ausweist, und könnte mir die zur Verfügung stellen ?

Schon mal vielen Dank im voraus.

Rainer.

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Do 23. Jan 2020, 13:35
von FamilieJacobs
Hallo rainer. Ich habe 1500kg ungebremst. Froschvater hatte bei seinem grünen glaube noch mehr.
Ich muss mal gucken ich habe irgendwie meinen fzg Schein bei der letzten Abnahme verbusselt... Das fiehl mir im übrigen in Italien an der Fähre auf🤯 wenn ich ihn finde, stell ich ein Foto ein.
Gruß cj

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Do 23. Jan 2020, 14:26
von 6X6
mevobe hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 13:28
Hallo zusammen,

Ich hab' da mal ne Frage: bei meinen W50 LA/A ist für ungebremst eine Anhängelast von 750kg eingetragen.

Dazu hatte ich heute ein Gespräch mit meinem Dekra- Prüfer. Er meinte, die 750kg sind heutzutage sozusagen Gesetz für ungebremste Anhänger. ..Nun meine Frage: Hat zufällig jemand für o. g. Ausführung eine Betriebserlaubnis, die eine höhere ungebremste Anhängelast ausweist, und könnte mir die zur Verfügung stellen ?
Rainer.
Dein DEKRA-Prüfer sitzt eigentlich an der Quelle. KTA-Genehmigungen gibt es bei:

DEKRA Automobil GmbH
Technology Center
01998 Klettwitz
Tel.: 035754 / 7344-111

Grüße
(Wenn ich mich recht erinnere hatten die meisten W50 1500 kg Anhängelast ungebremst)

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Do 23. Jan 2020, 14:28
von mevobe
Hallo Christian, das wäre prima. Vielen Dank

Ich überlege gerade, eine Zweileiterbremsanlage nachzurüsten. Gibt's da ein dafür / dagegen?

Viele Grüße

Rainer.

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Do 23. Jan 2020, 14:29
von Froschvater
Hallo Rainer!
Ich hatte vor etwa zwei Jahren ein gleiches Gesprächsthema mit der DEKRA. Der Ingenieur war fest davon überzeugt, dass bei 750kg ungebremst Schluss ist. Mit der Aussage hat er mich dann "wegtreten" lassen. Aber weil er es selbst genau wissen wollte, hat er sich bei seinen Kollegen erkundigt. Und einer von denen wusste dann, wie es geht.
Ausnahmsweise hat das weniger mit dem Einigungsvertrag zu tun, als der ganze Rest in meinem Leben nach 1990. Schließlich hat er folgendes beim W50 eingetragen:

"Zu O.2: N.§41 STVZO MAX. 3000KG FÜR ANHÄNGER MIT EZ VOR 01.01.1994 MAX 80KM/H"

Das bezieht sich auf eine Ausnahmeregelung, die in der STVZO geregelt ist. Unter O.2 stehen weiterhin die 750kg als ungebremste Anhängemasse - eben mit dieser Ergänzung in den Bemerkungen.
Im Fahrzeugschein vom Anhänger wurde der gleiche Wortlaut vermerkt mit dem Hinweis auf die Verwendung eines geeigneten Zugmittels. Was heißt, dass das Zugfahrzeug eine ausreichend große Eigenmasse aufweisen muss. Diese hat er allerdings nicht weiter beziffert.

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Do 23. Jan 2020, 14:50
von 6X6
Froschvater hat geschrieben:
Do 23. Jan 2020, 14:29
Hallo Rainer!
Ich hatte vor etwa zwei Jahren ein gleiches Gesprächsthema mit der DEKRA. Der Ingenieur war fest davon überzeugt, dass bei 750kg ungebremst Schluss ist. Mit der Aussage hat er mich dann "wegtreten" lassen. Aber weil er es selbst genau wissen wollte, hat er sich bei seinen Kollegen erkundigt. Und einer von denen wusste dann, wie es geht.
Ausnahmsweise hat das weniger mit dem Einigungsvertrag zu tun, als der ganze Rest in meinem Leben nach 1990. Schließlich hat er folgendes beim W50 eingetragen:

"Zu O.2: N.§41 STVZO MAX. 3000KG FÜR ANHÄNGER MIT EZ VOR 01.01.1994 MAX 80KM/H"

Das bezieht sich auf eine Ausnahmeregelung, die in der STVZO geregelt ist. Unter O.2 stehen weiterhin die 750kg als ungebremste Anhängemasse - eben mit dieser Ergänzung in den Bemerkungen.
Im Fahrzeugschein vom Anhänger wurde der gleiche Wortlaut vermerkt mit dem Hinweis auf die Verwendung eines geeigneten Zugmittels. Was heißt, dass das Zugfahrzeug eine ausreichend große Eigenmasse aufweisen muss. Diese hat er allerdings nicht weiter beziffert.
Und es gilt nur für einachsige Anhänger bzw. zweiachsige Anhänger mit einem Achsabstand von weniger als 1,0 m. (§41, Abs.11)
Grüße

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 04:39
von FamilieJacobs
Hey Rainer. So sieht es bei mir aus. Mein hl10 ist entsprechend angelastet.
Gruß cj

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 07:17
von mevobe
Hallo Christian, da haben die verschiedenen Prüfer wahrscheinlich immer etwas Spielraum bei ihren Entscheidungen.
Muss das eigentlich die Dekra machen oder können das auch andere Prüforganisationen?

Ich hatte mir gestern mal ein Angebot für das Material der Zweileiterbremsanlage eingeholt, gemäß der Liste aus der Umbaurichtlinie. Da sind so ca. 1.400,00 € brutto raus gekommen. Ist das realistisch?

VG - 6.

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 13:29
von ADK-Fahrer
Das Prüfermonopol ist mWn gefallen.
Müsste jede Organisation machen können.

Re: Max. Anhängelast ungebremst

Verfasst: Fr 24. Jan 2020, 13:44
von Froschvater
Das Prüfmonopol beschränkte sich meines Wissens im wesentlichen auf die Vollabnahme. Solche technischen Eintragungen gingen doch quasi bei allen Organisationen, oder?
Wie dem auch gewesen sei, es ist Geschichte. Was nichts daran ändert, dass die dort arbeitenden Menschen unterschiedlich vorgehen und auf unterschiedliches Wissen zurück greifen.