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Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 06:51
von WaldLo
Moin,
wie hoch darf denn der Druckverlust bei Luftanlagen maximal sein im stehen? Also ich bräuchte einen Wert wieviel Druck pro Minutr oder Stunde entweichen darf.
Mir macht grad ein Käufer meines Fahrzeugs mächtig Stress, er hatte sich den L60 angesehen, Probe gefahren und die roten Nummern montiert und ist die 260km heimgehfahren. Anscheinend auch gut angekommen. Fahrzeug wurde unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, mit dem Zusatz "gekauft wie gesehen". Nun macht er mächtig stunk.
Es handelt sich um Sachen die für jeden der Ifa fährt selbstverständlich sind, dass Fahrzeug hatte seit November 16 keinen Tüv mehr und ist seitdem nur 2 mal mit roten Nummern bewegt wurden, war dem Käufer alles bekannt. Hatte ihm auch mitgeteilt vor dem Tüv die Bremsen zu kontrollieren nach der Standzeit, ich hatte zwar keine Auffälligkeiten bei den beiden Fahrten festgestellt, aber man weis ja nie... jetzt ist es so gekommen, er ist zum tüv gerannt ohne was zu machen, die bremsenwerte auf den Achsen weichen ab. Er behauptet nun es wäre arglistige Täuschung und will vom KV zurücktreten.

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 07:40
von mrtom
Schau mal hier !

http://www.biat.uni-flensburg.de/msc/Dr ... tlinie.pdf

Auf Seite 7 steht was dazu. Entspricht der offiziellen SP Richtlinie.


Gruß Tom

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 07:43
von IFA W50 Turbo Jirka
Hallo,
also keine meine IFA hält den Luft sehr lange, das ist auf dem Grund Stahlleitungen und alte Konstruktion. Also die W50 zirka 4 Stunden mit Senkung aus 6 bar an 4,5 Bar. Die L60 welche ist momentan nicht gerade fertig, verliert den Druck noch schnellste und aus 11 Bar ist 0 Bar über eine Nacht. In Vergleich zum meine Volvo Fl 614 ist das absolut hoch, weil er verliert den Druck aus 8 Bar zirka zwei Tage an 4,5 Bar und dann dieser druck hält auch zwei Monaten in beiden Luftkreisen. Also alten Fahrzeug ist nicht möglich vergleichen mit den neuesten mit Plastikleitung.
Grüß Jirka

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 07:44
von FamilieJacobs
Hallo, wenn das so ist wie du schreibst, dann ist es ein Schwätzer der kalte Füße bekommen hat, keine Ahnung hat oder die Frau meckert...
Für mich ware es selbstverständlich nach langer Standzeit alles zu kontrollieren und abweichende Bremswerte sind ja nun kein Grund einer arglistigen Täuschung... Ich würde es drauf ankommen lassen. Er hat halt ein gebrauchtes Fahrzeug gekauft und wenn du dir sicher bist keinen Schaden verheimlicht oder vertuscht zu haben, was will er dir?

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 08:54
von Froschvater
Eine unangenehme Geschichte. Der technische Hintergrund ist die eine Seite, das Juristische die andere Seite.
Aus meiner Sicht besteht beim Verkauf von Privat immer die Möglichkeit jegliche Garantie und Gewährleistung auszuschließen. Die gängigen Formulare sehen das auch im Vordruck vor. Arglistige Täuschung ist da natürlich ausgeschlossen. Unter dem Aspekt, dass der LKW keine HU hatte, würde ich es tatsächlich auf einen Rechtsstreit ankommen lassen. Eine Rechtsschutzversicherung hast du hoffentlich.

Aber wie Christian schon schrieb, wird der Käufer kalte Füße bekommen haben. Und wer sich mit alten Fahrzeugen auskennt, der weiß um die Probleme Bescheid.

Ich wünsche gutes Gelingen!

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 09:03
von kumpelfreund
tach
das sehe ich genauso wie die vorredner.wenn alles im kaufvertrag festgehalten ist(altes auto,kein tüv,nach bestem wissen und gekauft wie gesehen)dann sollte dir nichts passieren

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 09:39
von Euro-Biene
Sage Wohnt der Käufer im Norden unsere Republik... Also oberhalb von Berlin...?
Kommt mir ein bisschen bekannt vor die Story... Hatte letztens ein Gespräch auf'n Flohmarkt mit so einem Clown....

Also wie schon alle geschrieben haben..

Alles richtig gemacht und abwarten.
Grüsse Hummel

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Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 09:45
von WaldLo
Anwalt habe ich bereits kontaktiert, Rechtsschutz habe ich,nachlassen wird er nicht... Euro Biene, hast ne PN

Danke für das Schriftstück, dass ist nicht schlecht auch zum Thema abweichende Bremswirkung

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 18:11
von Thunderbird
Grüße,

so wie ich das im Verlauf der Beiträge und im Ursprungsbeitrag erlesen habe, hast du scheinbar auf alle Mängel und Umstände hingewiesen.
Arglistige Täuschung würde nur in Frage kommen, wenn du einen Unfallschaden, einen Defekt o. Ä. vorsätzlich verheimlicht hättest.

Interessant wäre auch, ob es Zeugen bei Übergabe des Fahrzeuges oder des Verkaufsgespräches gab.
Da wärst du zu 100 % raus...

Mündliche Absprachen sind, wie auch im Arbeitsrecht, zwar ebenfalls verbindlich und rechtskräftig, doch im Zweifel (Rechtsstreit) sehr schwierig zu beweisen bzw zu belegen.

Was sagt deine Rechtschutz? Übernimmt sie?

LG Marco

Re: Druckverlust

Verfasst: Do 14. Sep 2017, 19:28
von Elron666
Da kann man doch nur mit dem Kopf schütteln... :shock: :roll:

da kauft doch einer einen Fahrzeug was mind. 27 Jahre alt ist oder einen IFA, fährt damit rund 260 km und spricht von arglistiger Täuschung???
Ich würde ihn mal Fragen, ob er noch alle Latten am Zaun hat oder ihm eine am Kopf getroffen hat... :oops:
Der ist wahrscheinlich auch vom Hof auf den kürzesten Weg zum TÜVer gefahren und hat die Bremsen nicht einmal richtig "Warm" gebremst und steht mit kalten noch nassen Bremsen auf dem Prüfstand... :roll:
Da scheinen mehrere vom Oldtimer Fachwissen weit weg zu sein...
Drücke dir die Daumen...

abgegrüsst
Elron666 :-)