Fahrtenschreiber

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Lutz3
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Fahrtenschreiber

Beitrag von Lutz3 » Mi 11. Dez 2024, 11:03

Hallo Gemeinde,

bin einmal vor 2 Tagen,
wieder über das Thema - Fahrtenschreiber - gestoßen....

Als Beispiel einmal ein Video vom Sven auf YT....
https://www.youtube.com/watch?v=ALZEB2pZucM
Spannend die Kommentare dazu.

Mein L60 ist auf 8,8 Tonnen zugelassen....
Spätestens wenn ich meinen L 200 auf dem Anhänger mitführe ...
Wobei ich ja ein H Kennzeichen habe.

Bis März 25 dauert es ja noch ein Stück.
Mal sehen ob die Blinden in der Überregulierung etwas genau defenieren...
und ich eine Rechtssicherheit habe.

Viel Spaß beim Diskutieren....
Ich werden dann heute Abend schon einmal mein stilles Wasser und Chips holen. :lol:

VG Lutz

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Froschvater
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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von Froschvater » Mi 11. Dez 2024, 15:46

Schönes Thema, Lutz. Hatte dazu zufällig die Tage auch ein kleines Filmchen gefunden:

https://www.youtube.com/watch?v=BCEo4xzV5sM

Für mich ist dabei neu, dass es gar nicht mehr um das zGG des Fahrzeugs allein geht, sondern um ein zGG > 7,5t bei Anhängerbetrieb. Und grundsätzlich habe ich hier bis jetzt auch dem Trugschluss unterlegen, dass es nur den gewerblichen Verkehr betrifft. Und damit natürlich nicht mich!
Für Edgar geht das dann um die Fahrten mit der Feldküche hinten dran. Kommt ja nicht so oft vor, wird aber dann wohl auch teuer. Allerdings stelle ich mir hier vor, dass das H-Kennzeichen für eine Befreiung vom Fahrtenschreiber sorgt.
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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von Lutz3 » Mi 11. Dez 2024, 16:31

Hi,

genau Froschi
das hatte ich vor 2 Tagen ebenfalls angesehen.

Bin einmal gespannt wie sich das entwickelt...

VG Lutz

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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von Froschvater » Mo 16. Dez 2024, 15:10

Für Freunde der guten Unterhaltung hier noch eine kleine Fortsetzung des Possenspiels.

https://www.youtube.com/watch?v=Q9XI2E030kE

Grob gesagt ist demnach so, dass Womo unter 7,5t keinen Fahrtenschreiber benötigen. Über 7,5t brauchen Womo einen Fahrtenschreiber, wenn sie die Möglichkeit des Gütertransports haben (Anhänger oder Ladefläche/Laderaum).

Für historisch anerkannte Nutzfahrzeuge gilt die Ausnahmeregelung, also kein Fahrtenschreiber.
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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von rmw » Mo 16. Dez 2024, 19:29

Für historische Nutzfahrzeuge dann nur in Deutschland?

Der Kran-L60 ist ja noch als LKW offener Kasten mit H zugelassen. Da muss ich mir das mal genauer ansehen. Der hat auch nur das Armaturenbrett mit Geschwindigkeitsanzeige und den Scheibenfahrtenschreiber extern auf dem Träger. Dann das wohl mal wegrüsten.

Die AP-N mit LAK und der AC-N sind schon als Womo >2,8 t und mit H zugelassen. Da dürfte es ja nicht mehr so kritisch sein.

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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von Froschvater » Mo 16. Dez 2024, 20:33

rmw hat geschrieben:Für historische Nutzfahrzeuge dann nur in Deutschland?
Ich habe mal die Passage aus der betreffenden Verordnung mit der Ausnahme für historische Fahrzeuge rausgesucht:

Bild


Da scheint es europaweit so geregelt zu sein, wie es die Vorschrift im Land der Herkunft ergibt. Also bringt ein H-Kennzeichen in Deutschland die Ausnahme für ganz Europa.
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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von Lutz3 » Mo 16. Dez 2024, 21:24

Hi

danke Hendrik.

Ich lese das ganze wie du.
Ich werde mir diesen Teil ausdrucken und mitführen...

Nicht immer ist der kontollierende Beamte wirklich rechtssicher.

Nur nebenbei.
Es werden dafür Kosten von 750,-€ bis 1500,-€ angedroht.

Wichtig wäre für alle,
dass H Kennzeichen am Fahrzeug zu besitzen.

VG Lutz

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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von rmw » Di 17. Dez 2024, 05:24

Hallo,

Dankeschön für den Ausschnitt. Und der kommt mit zu den Fahrzeugpapieren.

Grüße
Richard

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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von Henne » Di 17. Dez 2024, 07:19

Guten Morgen
Da bin ich schwer getroffen mit dem TSA hinten dran.
Mein Prüfkittelträger schliesst ein H Kennzeichen aus, da mein Koffer ein Eigenbau ist. Kennt vielleicht jemand einen TÜVer der mit sich reden lässt ?
Gruß Jens

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Re: Fahrtenschreiber

Beitrag von Lutz3 » Di 17. Dez 2024, 19:18

Hi

weil ich es gerade gesehen habe.

VDO Fahrtenschreiber der 2. Generation.
Kann von der BAG - jetzt BALM - wärend des vorbeifahrens oder auf dem Parkplatz ausgelesen werden....
Die müssen da keinen Stecker ins Fahrzeug mehr stecken.
Speichert alle Daten - inclusive der Geschwindigkeit - mindesdens 3 Monate...
Kostet z.Zt. im Einkauf ca 1300€.
Für den Einbau in alte Fahrzeuge ohne CAN Bus.
Gibt es zur Zeit keine zugelassenen schriftlichen Ausführungen / Einbaurichtlinien....
Also nicht möglich...

Also - aufpassen bei wem ihr im Februar euer Kreuz macht...
So wird der CO2 Ausstoß auch weniger.
Einfach mal nicht mehr fahren dürfen...

Bunte Republik für Andere
läßt grüßen.

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