Fahrtenschreiber
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Re: Fahrtenschreiber
DER WOHNMOBIL BEHÖRDEN KONTROLL-WAHNSINN geht weiter: Jetzt sind Camper ab 4t ohne Anhänger dran! https://www.youtube.com/watch?v=s4m4OgtA-O0
Mal wieder was neues;)
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IFA krank
- imodra
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Re: Fahrtenschreiber
Euro-Biene hat geschrieben: ↑So 22. Dez 2024, 05:41DER WOHNMOBIL BEHÖRDEN KONTROLL-WAHNSINN geht weiter: Jetzt sind Camper ab 4t ohne Anhänger dran! https://www.youtube.com/watch?v=s4m4OgtA-O0
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Guten Morgen,
ich würde mich von diesem auf YT verbreitetem Behördenschwachsinn nicht verrückt machen lassen.
Das Ganze mit den Lenk und Ruhezeiten betrifft den gewerblichen Bereich, da geht es um die Einhaltung von Sozialvorschriften für Fahrpersonal. Da es sich dabei um Arbeitsrecht handelt ist es so nicht auf Privatrecht übertragbar bzw . anwendbar. Das BALM ist nicht zuständig für private Fahrten im privaten Wohnmobil.
Für Wohnmobile die gewerblich genutzt werden, Verleih oder ähnliches, da sieht das Ganze schon wieder anders aus. Da muss der Fahrtenschreiber möglicherweise eingebaut sein. Ein Mieter eines Wohnmobiles benötigt auf seiner Urlaubsreise allerdings keine Fahrerkarte, da private Nutzung vorliegt. Es kann auch keiner verlangen das jeder der mal mit einem Wohnmobil ausleihen und verreisen möchte eine Fahrerkarte beantragt...
Es gibt bei YT immer mehr Influenzer die mit reißerischen Überschriften Klickbaiting betreiben...
In diesem Sinne wünsche ich euch allen eine schöne besinnliche Weihnachtszeit.
LG Thomas
Klar ist es sinnlos - aber es macht einen Heidenspaß.
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- Fritz
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Re: Fahrtenschreiber
Ich sehe das ähnlich. Nicht verrückt machen lassen von den ganzen irren/ wirren Nachrichten. Weiterfahren und beobachten.imodra hat geschrieben: ↑Mo 23. Dez 2024, 08:57...ich würde mich von diesem auf YT verbreitetem Behördenschwachsinn nicht verrückt machen lassen.
Das Ganze mit den Lenk und Ruhezeiten betrifft den gewerblichen Bereich, da geht es um die Einhaltung von Sozialvorschriften für Fahrpersonal. Da es sich dabei um Arbeitsrecht handelt ist es so nicht auf Privatrecht übertragbar bzw . anwendbar. Das ...
Die meisten von uns nutzen den LKW ohnehin privat. Und haben das "H" im Kennzeichen. Fröhlich winken und vorbeifahren.
Und - mal Hand auf's Herz - ich hatte das an anderer Stelle in anderem Zusammenhang schon mal gefragt: wer von euch ist in den letzten fünf Jahren wann, wo und wie oft kontrolliert worden?? Naaa...? Freue mich auf zahlreiche Meldungen. In dem anderen Fred kam keine einzige...
Also, lasst Euch nicht verrückt machen oder rauslocken.
Gruß - Fritz, der jetzt in die Werkstatt geht und sich wieder Walter widmet...
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Re: Fahrtenschreiber
DAS ist für uns hier wahrscheinlich der springende Punkt. Ich wurde mit Ludwig oder Edgar in den gut 10 Jahren kein einziges Mal kontrolliert. Das kann auch so bleiben!
"Wer sein Auto zu wichtig nimmt, macht es zum Laster." - Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger
- Fritz
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Re: Fahrtenschreiber
Siehste. Wir sind in diesem (dem ersten Jahr mit Walter) Jahr durch 13 europäische Länder gereist. insgesamt 13.200km. Außer staunenden Polizisten überall, die unbedingt Fotos machen wollten, ist überhaupt nix passiert. Auch in berühmt-berüchtigten Ländern wie Österreich, Italien, Kroatien - nix, rein gar nix.
Unsere Kisten sehen halt nicht aus, als würden wir bergeweise Nutten, Drogen, Waffen oder sonstigen Kram schmuggeln. Da vermutet natürlich jeder Uniformierte, dass es außer Schreibarbeit nix zu holen gibt.
Um mit Frosch zu sprechen: das kann auch so bleiben.
Weiterfahren & Beobachten. Ordentlich Grüßen nicht vergessen....
Gruß - Fritz
Unsere Kisten sehen halt nicht aus, als würden wir bergeweise Nutten, Drogen, Waffen oder sonstigen Kram schmuggeln. Da vermutet natürlich jeder Uniformierte, dass es außer Schreibarbeit nix zu holen gibt.
Um mit Frosch zu sprechen: das kann auch so bleiben.
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Gruß - Fritz
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- Ete
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Re: Fahrtenschreiber
Hallo in die Runde,
ja da kann ich Fritz und Frosch recht geben. In den 12 Jahren in denen ich jetzt mit dem W50 im In und Ausland fahre hat mich die (Volks) Polizei noch nicht angehalten. Obwohl mein W50 auf 7,5t abgelastet ist, habe ich meine LKW Fahrerlaubnis (Kasse 5) ab dem 50-zigsten Geburtstag immer wieder neu verlängert. Mein Bekannter sagt auch immer, ich brauchte das nicht und soll diesen Quatsch lassen. Da ich aber vielleicht um einige Kg überladen bin, habe ich dann doch lieber noch die Klasse 5. So können sie dann nicht sagen, das ich ohne gültige Fahrerlaubnis fahre.
Gruß Ete
ja da kann ich Fritz und Frosch recht geben. In den 12 Jahren in denen ich jetzt mit dem W50 im In und Ausland fahre hat mich die (Volks) Polizei noch nicht angehalten. Obwohl mein W50 auf 7,5t abgelastet ist, habe ich meine LKW Fahrerlaubnis (Kasse 5) ab dem 50-zigsten Geburtstag immer wieder neu verlängert. Mein Bekannter sagt auch immer, ich brauchte das nicht und soll diesen Quatsch lassen. Da ich aber vielleicht um einige Kg überladen bin, habe ich dann doch lieber noch die Klasse 5. So können sie dann nicht sagen, das ich ohne gültige Fahrerlaubnis fahre.
Gruß Ete
- Fritz
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Re: Fahrtenschreiber
Wenn Dein W50 "bissel" überladen ist, ist das noch immer ein überladener 7,5Tonner - also kein Fahren ohne Führerschein. Ein überladener 7,5Tonner ist deutlich preiswerter als Fahren ohne Führerschein.
Der C1 Führerschein beinhaltet Fahrzeuge bis zu einer zlGm von 7,5to. Das ist der W50 auch dann noch, wenn er überladen ist...
Also: weiterfahren und beobachten...
GRuß - Fritz
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Re: Fahrtenschreiber
Hm, na immer wieder Lustig was einigen so bei Kontrollen wiederfährt?! Also ich habe jetzt mal meinen Tatbestandskatalog gewälzt und ich finde für alles Mögliche ein entsprechenden Tatbestand... nur für diesen Quatsch nicht!
Und die "Betroffenen" haben bisher nichts als schwurbelige eMails von angeblichen Behörden und Visitenkarten von angeblichen Polizisten. Bei Bussgeldern in der angegeben Höhe, muss es einen Bussgeldbescheid geben und bei dem Preis zahlt den wohl keiner ohne das die Sache vor Gericht geht!
Also ein LKW der privat genutzt wird, kann ohne Fahrerkarte gefahren werden, selbst wenn das Fahrzeug ab einer bestimmten Tonnage+Bj ein Gerät eingebaut haben muss. Und Sozialvorschriften gelten nur für gewerbliche Fahrten, denn es sind Schutzvorschriften für den Arbeitsschutz. Die Fahrzeugart (PKW, WOMO) ändert sich auch nicht weil eine AHK angebaut wird! Das Womo wird auch einen Anhänger nicht ein zur Güterbeförderung geeignetes Fahrzeug, denn diese Eignung bezieht sich aufs Fahrzeug, nicht auf etwaige Anhänger! Wäre das anders würde auch aus einem PKW durch den Anhänger plötzlich ein zur Güterbeförderung geeignetes Fahrzeug!
Gäbe es eine Art Nachrüstpflicht für bestimmte Fahrzeuge wegen veränderter Rechtsnormen würde das KBA die Betroffenen informieren. Davon unabhängig gibt es solche rückwirkenden Nachrüstpflichten, eher selten und werden nicht über plötzliche Bussgelder durchgedrückt! Ich halte das alles für ziemlichen Unsinn und Desinformation vom Feinsten!
Im Ergebnis wird wieder jemand in Empörung versetzt, es wird Unsicherheit erzeugt und es wird Misstrauen gegen die Polizei und andere Behörden erzeugt! Ich habe mir die Mühe gemacht und mal intern recherchiert! Es gibt da keinerlei Hinweise auf eine erfolgte oder bevorstehende Änderung. d.h. wenn also einige Beamte inzwischen hier tätig werden, dann wohl weil sie den gleichen Desinformationen ausfsitzen!
Bisher gilt:
Die Einhaltung und der Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten richten sich für das Führen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 3,5 t beträgt, nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie der Verordnung (EU) Nr. 165/2014.
Nichtgewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen mit einem zGG von nicht mehr als 7,5 t sind gemäß Artikel 3 Buchstabe h) der VO (EG) Nr. 561/2006 vom Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Ein Fahrzeugeinsatz erfolgt nichtgewerblich, wenn keine Absicht der Gewinnerzielung besteht.
In diesem Fall muss also keine Fahrerkarte benutzt und die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
Heißt wenn ich das was ich bisher so gelesen habe muss ein WOMO, wenn das Gefährt gewerblich unterwegs ist, schon seit Ewigkeiten mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein..(bei gewerblicher Güterbeförderung!) die rein gewerbliche Nutzung als Herberge oder... was immer, da brauchts das natürlich nicht!)
Gewerbliche Güterbeförderung:
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Dabei wird zwischen dem gewerblichen Güterkraftverkehr und dem Werkverkehr unterschieden, bei dem es sich um Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens handelt.
Fährt also jemand mit einem WoMogespann ü3,5t gegen Bezahlung Getränkekisten vom Großmarkt in die Kneipe oder gegen Entgelt eine Palette Zeug transportiert muss das Ding ein Kontrollgerät haben. Nur fällt mir nicht ein, warum jemand ein WoMo für den gewerblichen Güterverkehr benutzen sollte!
Fährt man aber sein WoMo und hängt einen Imbisswagen dran und transportiert damit (auch) Waren für den Verkauf... dann befördert der auch gewerblich Güter, jedoch für eigene Zwecke des Unternehmens, damit im Werkverkehr! Und da wird wieder kein Kontrollgerät oder Fahrerkarte benötigt.
Und die "Betroffenen" haben bisher nichts als schwurbelige eMails von angeblichen Behörden und Visitenkarten von angeblichen Polizisten. Bei Bussgeldern in der angegeben Höhe, muss es einen Bussgeldbescheid geben und bei dem Preis zahlt den wohl keiner ohne das die Sache vor Gericht geht!
Also ein LKW der privat genutzt wird, kann ohne Fahrerkarte gefahren werden, selbst wenn das Fahrzeug ab einer bestimmten Tonnage+Bj ein Gerät eingebaut haben muss. Und Sozialvorschriften gelten nur für gewerbliche Fahrten, denn es sind Schutzvorschriften für den Arbeitsschutz. Die Fahrzeugart (PKW, WOMO) ändert sich auch nicht weil eine AHK angebaut wird! Das Womo wird auch einen Anhänger nicht ein zur Güterbeförderung geeignetes Fahrzeug, denn diese Eignung bezieht sich aufs Fahrzeug, nicht auf etwaige Anhänger! Wäre das anders würde auch aus einem PKW durch den Anhänger plötzlich ein zur Güterbeförderung geeignetes Fahrzeug!
Gäbe es eine Art Nachrüstpflicht für bestimmte Fahrzeuge wegen veränderter Rechtsnormen würde das KBA die Betroffenen informieren. Davon unabhängig gibt es solche rückwirkenden Nachrüstpflichten, eher selten und werden nicht über plötzliche Bussgelder durchgedrückt! Ich halte das alles für ziemlichen Unsinn und Desinformation vom Feinsten!
Im Ergebnis wird wieder jemand in Empörung versetzt, es wird Unsicherheit erzeugt und es wird Misstrauen gegen die Polizei und andere Behörden erzeugt! Ich habe mir die Mühe gemacht und mal intern recherchiert! Es gibt da keinerlei Hinweise auf eine erfolgte oder bevorstehende Änderung. d.h. wenn also einige Beamte inzwischen hier tätig werden, dann wohl weil sie den gleichen Desinformationen ausfsitzen!
Bisher gilt:
Die Einhaltung und der Nachweis der Lenk- und Ruhezeiten richten sich für das Führen von Fahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht (zGG) einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger mehr als 3,5 t beträgt, nach der Verordnung (EG) Nr. 561/2006 sowie der Verordnung (EU) Nr. 165/2014.
Nichtgewerbliche Fahrten mit Fahrzeugen mit einem zGG von nicht mehr als 7,5 t sind gemäß Artikel 3 Buchstabe h) der VO (EG) Nr. 561/2006 vom Anwendungsbereich der Sozialvorschriften im Straßenverkehr ausgenommen. Ein Fahrzeugeinsatz erfolgt nichtgewerblich, wenn keine Absicht der Gewinnerzielung besteht.
In diesem Fall muss also keine Fahrerkarte benutzt und die Lenk- und Ruhezeiten nicht eingehalten werden.
Heißt wenn ich das was ich bisher so gelesen habe muss ein WOMO, wenn das Gefährt gewerblich unterwegs ist, schon seit Ewigkeiten mit einem Kontrollgerät ausgestattet sein..(bei gewerblicher Güterbeförderung!) die rein gewerbliche Nutzung als Herberge oder... was immer, da brauchts das natürlich nicht!)
Gewerbliche Güterbeförderung:
Die geschäftsmäßige oder entgeltliche Beförderung von Gütern mit Kraftfahrzeugen, die einschließlich Anhänger ein höheres zulässiges Gesamtgewicht als 3,5 t haben. Dabei wird zwischen dem gewerblichen Güterkraftverkehr und dem Werkverkehr unterschieden, bei dem es sich um Güterkraftverkehr für eigene Zwecke eines Unternehmens handelt.
Fährt also jemand mit einem WoMogespann ü3,5t gegen Bezahlung Getränkekisten vom Großmarkt in die Kneipe oder gegen Entgelt eine Palette Zeug transportiert muss das Ding ein Kontrollgerät haben. Nur fällt mir nicht ein, warum jemand ein WoMo für den gewerblichen Güterverkehr benutzen sollte!
Fährt man aber sein WoMo und hängt einen Imbisswagen dran und transportiert damit (auch) Waren für den Verkauf... dann befördert der auch gewerblich Güter, jedoch für eigene Zwecke des Unternehmens, damit im Werkverkehr! Und da wird wieder kein Kontrollgerät oder Fahrerkarte benötigt.
Zuletzt geändert von Maximus am So 29. Dez 2024, 21:49, insgesamt 2-mal geändert.
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Re: Fahrtenschreiber
Das ist doch mal ne sachliche Ansage...
Ich denke auch, dass Viele sich viel zu viel Gedanken machen. Mehr fahren - weniger Probleme suchen...
Gruß - Fritz
Ich denke auch, dass Viele sich viel zu viel Gedanken machen. Mehr fahren - weniger Probleme suchen...
Gruß - Fritz
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