Auflastung W50 bei H Zulassung

GST-Schrauber
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von GST-Schrauber » Di 6. Jul 2021, 15:54

Also unser TÜV Mann sagte, womo mit H über 7,5 t. Muss auch SP
Machen

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markus27
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von markus27 » Di 6. Jul 2021, 16:30

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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von FamilieJacobs » Mi 7. Jul 2021, 05:13

Ah OK, also da stehts ja, SP ist weggefallen und Plaketten werden nicht zurück datiert.
Gruß
CJ
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Torsten38 » Mi 7. Jul 2021, 10:08

Ja, gibt keine SP bei Womo. Noch nie gemacht oder verlangt worden.

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Maximus
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Maximus » Di 17. Aug 2021, 03:17

Ja ist auf jeden Fall sinnvoll.
Überladung kostet... 2-5% sind 35€ nächste Stufe 80€ und Punkt. Das mit dem abladen müssen ist an sich so, das in deinem Schein ja abgelastet ohne techn. Veränderung steht. Anders als beim WoMo weißware, hier könnte man bei einer Ladung Kies die Fahrt nach Hause sicher gewähren, die weiterfahrt im Urlaub könnte ggf. Erst nach abladen weitergehen... Würde mich nicht darauf verlassen, das die Fahrt weitergeht!
Ein Fahren ohne FE ist bei einer überladung nicht gegeben! Wer eine Kl. B hat.. und den PKW Zgg 3500kg fährt und das Teil 4000kg wiegt... Ist wegen der überladung dran. FE bezieht sich immer aufs ZGG des Fzg.
Würde den W50 mit LAK auf 10,5t zulassen...

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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von ADK-Fahrer » Di 17. Aug 2021, 04:33

Gewicht spielt beim H ja keine Rolle.
ED haben wir daher auf 11,99 t zugelassen.
Ab 12 t greifen wieder zu viele Beschränkungen.
Wenn FE vorhanden, voll ausnutzen, hat ja dann auch eine höhere Anhängelast.
Ruß :roll: :lol:
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme, die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!

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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von FamilieJacobs » Di 17. Aug 2021, 06:41

Moin Lars, dein vorletzter Satz....
Ein Fahren ohne FE ist bei einer überladung nicht gegeben! Wer eine Kl. B hat.. und den PKW Zgg 3500kg fährt und das Teil 4000kg wiegt... Ist wegen der überladung dran. FE bezieht sich immer aufs ZGG des Fzg.
Also wäre es ja auch so, wenn ich nur den C1 7.5t habe und mit 8t unterwegs bin, werde ich nicht wegen fahren ohne FE angemahnt? sondern nur wegen Überladung? Das ist evtl. in D so, in Österreich z.B. denke ich nicht....
Das Auflasten sieht Nicole finanziell kritisch... Weil, über 7,5t auf Bundesstrassen 60km/h und auf Autobahn 80. momentan 80 km/h und 100. Sie meinte die Geldbuße für Überladung stünde dann in keinem Verhältnis zu meinen Blitzerrechnungen...:-)
Nein Spaß. ich muss Anfang September zur Dekra, da werde ich das nochmal bedenken. Wobei dann, bei einer Auflastung, nur ich als alleiniger Fahrer in Frage kommen würde, was auch etwas blöd ist, bzw. sein könnte...
Gruß
CJ
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von mevobe » Di 17. Aug 2021, 12:08

Ich habe mir gestern von der Dekra auch das Gutachten zur Auflastung abgeholt. Auf dem Typenschild im Fahrerhaus stehen aber nur 9t. Also sind es auch nur 9t geworden. Reicht aber.
Ich habe ja die langsamen Achsen am Auto und fahre eh bevorzugt Landstraße, da stören mich die 60kmh nicht. Höchstgeschwindigkeit sind auch nur 72kmh.

Aber auch wieder der Hinweis vom Prüfer, dass nun aller halben Jahre die SP fällig ist. Ist ihm natürlich letztendlich egal, ob man das macht. Und es verunsichert natürlich erstmal.

Aber in der StVZO, im Anhang VIII glaube ich, steht, dass für Wohnmobile keine SP, egal welche Tonnage, nötig ist. HU dann jedes Jahr ab 7,5 t.
Außer aber, die haben unbemerkt mal wieder gesetzlich was geändert.

Wenn man zur SP googelt ist es schon blöd, wenn in den diversen Zusammenstellungen zum Thema die Begrifflichkeiten wie Nutzfahrzeug, Kraftfahrzeug, Lastkraftwagen oder Wohnmobil immer unterschiedlich genutzt werden. Insofern traue ich dem nicht so richtig.

Da ist die Aussage im Gesetzestext aus meiner Sicht aber eindeutig: keine SP.

VG - Rainer.

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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von 6X6 » Di 17. Aug 2021, 18:17

Wohnmobile über 7,5t brauchen keine SP (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO)
Anlage VIII (§ 29 Absatz 1 bis 4, 7, 9, 11 und 13)
Untersuchung der Fahrzeuge, Pkt. 2.1.6.3)
Wer im Kreis fährt spart sich den Rückweg.

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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Maximus » Do 19. Aug 2021, 13:09

Nun Bußgelder und Maßnahmen vor Ort wie untersagen der Weiterfahrt sind immer vom Land und vom Beamten vor Ort abhängig.
Das Führerscheinrecht ist EU weit harmonisiert. Auch in jedem anderen EU Staat bezieht sich die jeweilige Erlaubnis immer auf das ZGG der Fahrzeuge, dass ist auch nach dem Wiener Übereinkommen über den Straßenverkehr von 1968 mit den Nicht EU ern geregelt, will mich mal rauslehnen und behaupten, selbst in den USA dürfte die Überladung im Focus stehen.. und kein Führerscheinverstoß. Ein Fahren ohne Fahrerlaubnis durch Be- und Entladen zu begehen ohne eine andere Fahrzeugklasse zu fahren ergibt Rechtssystematisch keinen Sinn. Wenn Du jedoch zur Dekra fährst und das ZGG auf 9t legen lässt... kann Deine Frau zum Termin fahren, aber nicht zurück... denn in den neuen Papieren steht nun ein ZGG was nicht zum Führerschein passt!
Wenn man ansonsten Deinen Gedanken zu Ende denkt... Wäre ja bei einem W50 mit eingetragenem ZGG 7,49t auch mit 9t nichts zu ahnden wenn in den Papieren steht 10500Kg abgelastet ohne technische Veränderung, weil Du ja den C Schein hast und das Fahrzeug rein technisch gesehen nicht überladen ist... die überladung wird aber geahndet... weil eben die Abtastung bewirkt, das Du nur C1 brauchst...
Die überladung an sich ist jedenfalls immer der größte Ärger... den würde ich vermeiden.... wenn du mal geblitzt wirst... darfst jedenfalls weiter fahren.
Ich denke an den Stellen wo die Blitzer so stehen fährt man mit den 9t auch keine 80ig... Ich denke das Überladungsrisiko ist das höhere...

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