Auflastung W50 bei H Zulassung

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FamilieJacobs
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von FamilieJacobs » Fr 20. Aug 2021, 07:48

Hey Lars, danke für die Ausführung.
Gruß
CJ
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Fritz
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Fritz » Di 4. Jul 2023, 15:01

Moin! Die Diskussion scheint mir recht abstrakt. Zu viele Konjunktive, hätte, könnte, müsste, sollte.
Mal Hand auf's Herz: wer von Euch ist denn wo und wie oft schon im Ausland gewogen worden? Naa...? Freue mich da auf Berichte.
Wir sind wirklich richtig viel unterwegs mit allerhand Kram, mit und ohne Anhänger - aber solchen Scheiß haben wir immer nur in Deutschland erlebt.

Gruß - Fritz
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von ADK-Fahrer » Di 4. Jul 2023, 18:52

Ich wurde bestimmt schon öfter gewogen.
In einigen Ländern wird auf den Straßen beim Überfahren der Wiegeeinrichtungen gewogen 🙄
Rausholen tun sie dich dann, wenn die zulässigen Achs- oder Gesamtgewichte unplausibel sind.
Ruß :roll: :lol:
Hanno
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Es stimmt übrigens nicht, dass Teile die man dabei hat, nicht kaputt gehen.
Richtig ist dagegen, dass Probleme, die man mit Bordmitteln beheben kann, keine Probleme sind!

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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von FamilieJacobs » Mi 5. Jul 2023, 04:51

Wir wurden auch noch nie gewogen. Aber gesehen und gehört hab ich schon viel in Österreich.
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von schulz-liesten » Mi 5. Jul 2023, 20:27

Ich habe schon öfters gewogen...freiwillig 8-) :lol:
Ja,ich darf das :mrgreen:
Hier wird der Diesel noch mit viel Liebe verbrannt und das nicht zu wenig!!!

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Fritz
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Fritz » So 23. Jun 2024, 06:24

Auch wenn der Fred schon etwas älter ist, greife ich das Thema noch einmal auf. Sicher ist der Eine oder Andere betroffen.
Bei den Strafen für überladene LKW wird grundsätzlich unterschieden zwischen LKW <7.5 to und LKW > 7.5 to.
Bei einer zlGm von < 7.5 to ist das alles nur Spaß. Ernsthafte Strafen, sprich Punkte, gibt es da erst ab 20% Überladung. Das sind bei einem 7.5 Tonner dann aber schon mal 9to!
Empfindlich wird es dann bei überladenen, schweren LKW (also über 7,5to.) und bei überladenen Anhängern über 2.0 to. Und das geht ganz fix...
Gewogen wurden wir bislang nur in Deutschland.
Weiterfahren und beobachten...

Gruß - Fritz
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von ADK-Fahrer » So 23. Jun 2024, 08:01

Hey Fritz,
das mit dem Wiegen, merkst Du nur in D, da rückständig mit auf eine Waage fahren.
In anderen Ländern wird mWn beim Überfahren der Messeinrichtungen in den Fahrspuren gewogen und ggf. reagiert.

Euch noch eine schöne Reise, lese fleißig mit 😊
Ruß :roll: :lol:
Hanno
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Fritz » So 23. Jun 2024, 16:00

ADK-Fahrer hat geschrieben:
So 23. Jun 2024, 08:01
Hey Fritz,
das mit dem Wiegen, merkst Du nur in D, da rückständig mit auf eine Waage fahren.
In anderen Ländern wird mWn beim Überfahren der Messeinrichtungen in den Fahrspuren gewogen und ggf. reagiert.

Euch noch eine schöne Reise, lese fleißig mit 😊
Schon klar soweit, aber woher wollen die beim überfahren wissen, was das Fahrzeug wiegen darf/sollte? Werden da nicht bestenfalls Achslasten mit dem Gesamtgewicht abgeglichen?
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Maximus » So 23. Jun 2024, 18:15

Aus der Praxis kann ich Dir sagen, dass in DE verdachtsabhängig gewogen wird. Meistens betrifft dass gewwerbliche Transporte die Verdacht erregen. Bei privaten sind es eher die WoMos oder WoWa-Gespanne, weil hier bekannt ist wie schnell hier eine Überladung realisiert ist. Insofern ist das schon konkret. Bei unseren Fahrzeugen ist der Vorteil, dass diese meist auf 7,5t abgelastet sind und man kaum Verdacht erregt. So könnte ich wohl 9t wiegen, aber ich würde noch immer nicht die Zusatzfederung berühren und nicht mal in die Nähe des Endanschalges kommen. Heißt für den kontrollierenden Beamten erstmal keine Auffälligkeit, anders beim Womo wo die Blattfeder bereits in die andere RIchtung geht oder man auf dem Endanschlag liegt.
Automatische Wiegesysteme, mit denen eine Überladung überwacht wird kenne ich keine. Vorstellbar wäre, das Brücken oder andere Lastsenible Abschnitte ähnlich einer Höhenkontrolle automatisch überwacht werden.
Ansonsten sind die Vorschriften auch konkret und Fritz liegt mit seiner "ab 20%" Annahme falsch. Beim LKW gibts ab 5,1% Überladung ein Bußgeld von 80€ und bereits einen Punkt, ab 375Kg machste Punkte.
Überladung/Kosten/Punke
2 - 5 % 30 €
> 5 % 80 € 1
> 10 % 110 € 1
> 20 % 190 € 1
> 30 % 380 € 1
Für den Laien etwas "unkonkret" ist die für den Kraftfahrer oft wichtigste Frage... darf ich weiterfahren! Und hier muss der kontrollierende Beamte eine "Gefahrenprognose" machen. Da gibt es leider keine allgemeingültige Anleitung dazu. Ich mache das wie folgt:
1. Das wiegen erfolgt auf der Waage meist fahre ich mit dem zur Dekra oder einer geeichten Waage in der Nähe, sagen wir im Umkreis von 10km, ist das Ziel d.h. da wo der Fahrer abladen will ebenfalls nicht weiter entfernt, darf er mit Auflagen (Geschwindigkeit) bis dahin fahren.
2- Will er erheblich weiter und kann nicht ohne weiteres leichtern (Wasser/ Abwasser ablassen, auf Anhänger umladen) erfolgt Abgleich der Papiere ist das eingetragene ZGG auch das technisch zulässige oder ist es ein "abgelastet ohne technische Änderung"
ist der der "abgelastet" und die Überladung zwischen 20 und 30% damit weit unter dem ursprünglichen ZGG, die Reifen sind ohne Risse, der technische Zustand ist sonst i.O. darf er weiter, mit der Auflage und das er sich an Geschwindigkeitsregeln für LKW zu halten hat. Hat der jenige nur den C1 Schein würde ich das nur bis 500Kg "mehr" zulassen, da ich sonst davon ausgehe das dem Fahrer die Kenntnisse mit so schweren Fahrzeugen fehlt und das auf einer langen Strecke eben gefährlich ist. Hat der einen normalen C Schein, würde ich da keine Gefahr sehen und die Weiterfahrt zulassen, allerdings schon mit der Auflage, den Ordnungsgemäßen Zustand innerhalb der nächsten 500km herzustellen und innerhalb von 14Tagen durch Dekrabescheinigung nachzuweisen, d.h. in dem meisten Fällen würde ich ihm die Heimfahrt ermöglichen, ist natürlich blöd, wenn man gerade losgefahren ist, aber besser als stehen bleiben.
3. Gibt es neben der Überladung noch anderes, Reifen die älter als 10 Jahre sind, oder leichte Risse haben, unregelmäßig abgefahren. Dann vielleicht noch ein Radbolzen lose oder die Bohrungen ein "Ei". Sichtbare Korrosion am Rahmen... dann geht er zur Dekra und die entscheiden ob er fährt oder bleibt.
Bei diesen Dingen ist es eben unkonkret, ist der Beamte selbst unsicher kann er jederzeit die Dekra hinzuziehen um sich bei Gefahrenprognose unterstützen lassen.

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Fritz
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Re: Auflastung W50 bei H Zulassung

Beitrag von Fritz » Mo 24. Jun 2024, 06:32

Guten Morgen Miteinander!

@Maximus: Deinen Ausführungwn entnehme ich, dass Du entweder Polizist bist oder beim BAMF oder ähnliches angestellt bist?
Der aktuelle Bußgeldkatalog äußert sich in seiner Ausgabe des Jahres 2024 recht eindeutig zu dem Sachverhalt.
Auffällig ist hierbei, dass bis 7,5to nicht unterschieden wird zwischen PKW, LKW oder Wohnmobil, sondern immer nur von "Kraftfahrzeugen" die Rede ist.
Ein Auszug anbei.
https://www.fuehrerscheine.de/bussgeldk ... berladung/
Die ausgewählte Internetseite ist hierbei bei willkürlich und adhoc gewählt, der Inhalt deckt sich jedoch mit den Aussagen anderer Seiten...z.B. dieser

https://www.bussgeldkatalog.net/ueberladung/
Sofern Du weißt/ der Meinung bist, dass Alles dort geschriebene nicht korrekt ist, ist eine eindeutige, amtliche Quelle bestimmt hilfreich

Gruß - Fritz
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